Das aktuelle Handbuch Testament
Schluss besucht und gepflegt hat.
Mein anderer Sohn Daniel soll nichts erhalten. Er war schon immer hinter meinem Geld her und soll bei meinem Tod den Kürzeren ziehen.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
Ihre persönliche Musterformulierung
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Vorschlag für ein Testament mit Vermächtnissen
Mein Testament
Ich, Marlene Reich, geboren am …, setze meinen Sohn David, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, zum Alleinerben meines ganzen Vermögens ein.
Weiterhin ordne ich folgende Vermächtnisse an:
Mein Bruder Gustav erhält meine gesamten Bücher. Er ist wohl der Einzige, der in der heutigen Zeit noch liest.
Meine gesamte Kleidung erhält meine Schwester Erna.
Meine Patenkinder Max und Moritz erhalten mein Sparbuch bei der XY-Bank Nr. … je zur Hälfte.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
Ihre persönliche Musterformulierung
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Vorschlag für ein Testament mit Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht
Mein Testament
Ich, Marlene Reich, geboren am …, setze meine Söhne David, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, und Daniel, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, zu den Erben meines ganzen Vermögens zu je gleichen Teilen ein. Ersatzerben sind deren Abkömmlinge.
Im Wege der Teilungsanordnung bestimme ich, dass Daniel die Eigentumswohnung in … erhalten soll. Eine Anrechnung auf den Erbteil findet statt.
Daniel erhält seinen Erbteil jedoch nur als Vorerbe. Ein Ersatzvorerbe wird nicht bestimmt. Daniel unterliegt allen gesetzlichen Beschränkungen des Vorerben.
Nacherbe werden seine Frau und seine Kinder zu je gleichen Teilen. Die Ersatzerbschaft richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Der Nacherbfall tritt mit dem Tod von Daniel ein.
Sollte Daniel die Erbschaft ausschlagen und seinen Pflichtteil verlangen, unterliegt dieser den gleichen Beschränkungen wie die Vorerbschaft. Die Beschränkung habe ich angeordnet, da Daniel erheblich überschuldet ist und seit längerem Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Az.: …) erdulden muss.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
Ihre persönliche Musterformulierung
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Vorschlag für ein Berliner Testament
Unser gemeinschaftliches Testament
Wir, Marlene Reich, geboren am …, und Martin Reich, geboren am …, beide derzeit wohnhaft in …, setzen uns gegenseitig als alleinige Vollerben unseres gesamten Vermögens ein.
Schlusserben des länger Lebenden von uns werden unsere Kinder David, geboren am …, derzeit wohnhaft in …, und Daniel, geboren am …, derzeit wohnhaft in … Nachdem David schon zu seiner Hochzeit eine Aussteuer für den Erwerb einer Eigentumswohnung von uns bekommen hat, soll David nur zu 1/3 erben und Daniel zu 2/3.
Sollte einer der beiden zum Schlusserbfall weggefallen sein, tritt die Nacherbschaft bzw. Anwachsung der Erbschaft nach den gesetzlichen Regeln ein.
Für den Fall, dass beim Tod des Erstversterbenden einer der Schlusserben seinen Pflichtteil geltend gemacht und dieser auch ausgezahlt wird, gilt Folgendes: Derjenige, der seinen Pflichtteil gefordert hat, wird auch für den zweiten Erbfall enterbt. Derjenige, der seinen Pflichtteil nicht geltend gemacht hat, erhält dafür, dass er unseren Letzten Willen beachtet hat, beim zweiten Erbfall ein Vorausvermächtnis in Höhe des Pflichtteilsanspruchs aus dem ersten Erbfall.
München, den 18. Januar 2012
Marlene Reich
München, den 18. Januar 2012
Martin Reich
Ihre persönliche Musterformulierung
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Vorschlag für ein Ehegattentestament mit Vorerbschaft und Nacherbschaft
Unser gemeinschaftliches Testament
Wir, Marlene Reich, geboren am …, und Martin Reich, geboren am …, beide derzeit wohnhaft in …, setzen uns gegenseitig als alleinige Erben unseres gesamten Vermögens ein. Der Überlebende von uns erhält das Erbe aber nur als Vorerbe.
Der überlebende Ehegatte wird bezüglich der Immobilien nicht befreiter Vorerbe entsprechend der gesetzlichen Regeln. Er soll den Wert der Immobilien für die Nacherben aufrechterhalten. Mieteinnahmen aus den Immobilien hat er als Rücklagen auf ein Bankkonto einzuzahlen. Notwendige Erhaltungsmaßnahmen bezahlt er von diesen Geldern. Andere Maßnahmen kann er mit einstimmigem Einverständnis der Nacherben veranlassen, sofern die Rücklagen dafür ausreichen.
Bezüglich des übrigen Nachlasses
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