Das Gesicht des Todes: Authentische Mordfälle (German Edition)
Vollzugslockerungen kam und Freigänger wurde?
Bei Langzeitbesuchen dürfen sich die Gefangenen mit ihren Frauen über den Zeitraum eines Tages in einem innerhalb des Gefängnisses eigens dafür vorgesehen Raum, Gebäudeteil oder vielfach auch Wohncontainer völlig unbewacht aufhalten. Im Fachjargon werden die Container deshalb auch Bumscontainer genannt. Wie Budde den Langzeitbesuch mit seiner sadomasochistisch veranlagten Verlobten gestaltete, bedarf wohl keiner großen Fantasie.
Im Protokoll der am 17. Juli stattgefundenen Lockerungskonferenz, an der drei Männer und zwei Frauen teilnahmen, war seltsamerweise von der durch andere Institutionen festgestellten hohen Gefährlichkeit Buddes keine Rede mehr. Hingegen wurde lobend erwähnt, dass er unauffällig sei und sehr gute Arbeitsleistung ohne Fehlzeiten erbringen würde. Im gleichen Atemzug ist aber auch vermerkt, dass er bestimmte Arbeiten verweigern würde. Ebenso würde er die Anstaltspsychologin ablehnen. An Freizeitprogrammen würde er nicht teilnehmen.
Als Ersatz für die abgelehnte Knasttherapie wurde ihm von der Lockerungskommission auferlegt, sich bei seinen Freigängen selbst einen geeigneten Therapeuten zu suchen, der seinen Wünschen gerecht wird. Doch das ist noch nicht alles. Aus dem letzten Satz des Protokolls ging hervor, dass Budde bei beanstandungsfreiem Vollzugsverlauf drei Jahre früher entlassen werden könnte.
Die Verlegung des Gefangenen in die Freigängerabteilung wurde von der Lockerungskommission auf den 1. Oktober festgelegt. Aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen erhielt er allerdings schon ab dem 20. August Freigang. Am 2. September benutzte er einen Freigang, um sich draußen eine Arbeitsstelle und einen Psychotherapeuten zu suchen, was eigentlich lobenswert gewesen wäre. Allerdings kündigte er sehr bald wieder die Arbeitsstelle und bei dem Psychotherapeuten kam es zu keinem einzigen Behandlungstermin. Dagegen nutzte Budde seine Freiheit, um sich ein Mofa zu kaufen, mit dem er von nun an mobil war und weite Ausflüge unternehmen konnte. Woher er das Geld für das Zweirad hatte, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.
Auch begab sich Budde auf die Suche nach einer eigenen Wohnung. Das muss man sich einmal vergegenwärtigen: Ein gemeiner Sexualmörder läuft vor Verbüßung seiner Haftstrafe ohne jegliche Kontrolle frei herum und sucht sich neben dem ihm zu Recht verordneten Knast noch eine private Bleibe.
Mehr noch, Budde nahm während seinen Freigängen mit einem Sadomasochisten-Club Kontakt auf, um seinem abartigen Sexualtrieb zu frönen.
Nebenbei sei noch erwähnt, dass Maria Sand, die sich inzwischen mit Budde verlobt hatte, sadomasochistische Briefe und Bilder von sich in den Knast schickte, auf denen sie unter anderem in gefesselter Pose zu sehen war. Budde schrieb etwa 100 Briefe entsprechenden Inhaltes zurück. Da die Post von Gefangenen ja einer Anstaltszensur unterliegen, müssten die stark ausgeprägten abartigen Neigungen Buddes auf jeden Fall bekannt gewesen sein. Bei der Lockerungskonferenz kam dieser Umstand aber offensichtlich nicht zur Sprache.
Die Frage muss erlaubt sein, ob die Bevölkerung am Standort einer Vollzugsanstalt sich ruhig verhalten würde, wenn ihr diese oder ähnliche Vorgänge im Detail bekannt wären, oder ob die Leute nicht doch auf die Straßen gehen würden, um gegen derartige Missstände im Strafvollzug zu protestieren. Kein Politiker oder Beamter des Justizministeriums, geschweige denn ein Gefängnisdirektor, kann doch ernsthaft glauben, dass sich irgendjemand aus der Bevölkerung findet, der diese fragwürdigen Resozialisierungsmaßnahmen von Mördern und anderen Schwerverbrechern auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung gutheißt.
Es soll hier keinesfalls Polemik betrieben werden. Aber die Verantwortlichen sollten sich nur einmal das Ausmaß vor Augen halten, das Buddes Freigang zur Folge hatte. Es kostete das Leben eines unschuldigen Menschen, einer jungen Mutter, die ein Kleinkind und ihren Lebensgefährten zurückließ. Susi Bahm musste ihr Leben im Dienste einer sehr zweifelhaften Praxis zum Wohle verurteilter Mörder lassen.
Und dieser Fall ist beileibe kein Einzelfall. Immer wieder lese ich in Zeitungen oder dienstlichen E-Mails von ähnlichen Fällen. Teilweise bekomme ich sie auch hautnah mit. So ist mir unter anderem der Fall eines Freigängers aus der Haftanstalt Hechingen sehr gut in Erinnerung. Ein 35-jähriger Freigänger, der 18 zum Teil einschlägige
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