Das Gesicht des Todes: Authentische Mordfälle (German Edition)
Vorstrafen hatte, überzog seinen Hafturlaub und vergewaltigte dabei eine junge Frau. Das Tragische an dem Fall war, dass der Täter Hepatitis C hatte und das Opfer monatelang in der Angst lebte, infiziert worden zu sein. Dazu muss man wissen, dass diese Krankheit tödlich verläuft, wenn deren Ausbruch im Körper durch Medikamente nicht mehr verhindert beziehungsweise unterdrückt werden kann.
Die Justizminister der Länder und alle anderen Verantwortlichen müssen sich die Frage gefallen lassen, ob es verhältnismäßig und tatsächlich dringend erforderlich ist, hochgefährliche Verbrecher mit völlig unkontrollierten Knastausflügen und Urlauben auf ihre Freiheit vorzubereiten, wenn auf der anderen Seite das unkalkulierbare Risiko besteht, dass diese Personen dabei schwere und schwerste Verbrechen begehen. Durch keinen Resozialisierungserfolg der Welt kann ein einziger Mord, der von einem Freigänger verübt wird, aufgewogen werden. Zurückblickend auf die letzten 20 Jahre, gab es allein in der betreffenden Vollzugsanstalt zwei durch Freigänger begangene Tötungsdelikte.
Im gleichen Gefängnis sitzt auch ein Mörder, der im Jahr 1999 von einer anderen Vollzugsanstalt einen Wochenendurlaub erhalten hatte. Auf der Fahrt zu seiner Familie vergewaltigte und tötete er in der Zugtoilette eine junge Frau. Die Leiche warf er aus dem fahrenden Zug. Der Täter konnte später durch einen DNA-Abgleich ermittelt werden.
Ohne Frage gibt es bundesweit noch viel mehr solcher Fälle. Von anderen schweren Verbrechen, wie Banküberfällen, Vergewaltigungen und dergleichen, die von Freigängern begangen worden sind, einmal ganz zu schweigen.
Dass Langzeitgefangene auf ihre Entlassung vorbereitet werden müssen, steht außer Frage. Entscheidend ist aber das Wie. Was stünde dagegen, Freigänger mit einem simplen GPS-Sender auszustatten, mit dessen Hilfe man jederzeit, auch retrograd, nachvollziehen könnte, welche » kulturellen Veranstaltungen« der Gefangene wirklich besucht und wo er sich zum Zeitpunkt eines schweren Verbrechens tatsächlich aufgehalten hat? Zweifellos wird sich wohl jeder Freigänger hüten, ein Verbrechen zu begehen, solange er mit dieser elektronischen Überwachungseinrichtung untrennbar verbunden ist.
In Frankreich und Belgien werden nach den Skandalen um die Entführungs- und Mordfälle eines Marc Dutroux und Michel Fourniret Überlegungen angestellt, dass man gefährliche Sexualtäter nicht nur bei Freigang, sondern auch nach Ende ihrer zeitlichen Freiheitsstrafe mit einem GPS-Sender ausstattet. Die Botschaft an diese Kriminellen ist klar definiert: Sie werden irgendwann freigelassen, aber sie haben dann keine Chance mehr, eine Straftat zu begehen, ohne danach postwendend überführt zu werden.
Bis zu dem Mord am 2. Oktober war Budde bereits 34-mal völlig unbeaufsichtigt in Freiheit. Wohlgemerkt, seine Vollzugslockerung hätte erst am 1. Oktober beginnen sollen. Ihm war sogar schon vom 29. Oktober bis 3. November ein sechstägiger Urlaub bewilligt worden, obwohl er zu diesem Zeitpunkt noch vier Jahre zu verbüßen gehabt hätte und, wie schon erwähnt, von Fachleuten der anderen Vollzugsanstalt eine vorzeitige Haftentlassung sowie Vollzugslockerungen wegen der wohl richtig erkannten Gefährlichkeit des Gefangenen nicht befürwortet wurden.
Das Ganze stinkt auch heute noch gewaltig zum Himmel und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der lange Arm der involvierten Politiker hauptverantwortlich für diesen unglaublichen Vorgang und dementsprechend auch für den Tod von Susi Bahm war.
Buddes Freigänge erstreckten sich tagsüber meist in der Zeit zwischen 7.00 und 21.00 Uhr. Am Tag des Mordes hatte er sogar bis 23.00 Uhr Freigang. So unglaublich, so makaber es klingen mag, dieser 35. Freigang, den Budde dazu nutzte, Susi Bahm sexuell zu missbrauchen und zu ermorden, trug ganz offiziell die Bezeichnung » Kulturausgang«. Bei den sogenannten Kulturausgängen sind die Freigänger angehalten, kulturelle Veranstaltungen zu besuchen. Doch was sie in der Zeit tatsächlich machen, wird in keiner Weise kontrolliert.
Trotz erdrückender Beweise legte Budde kein Geständnis ab. Er bestritt die Tat vehement und verweigerte jede weitere Aussage, was nach der Strafprozessordnung ja auch sein gutes Recht ist. Das Schweigen hielt er sogar während der Hauptverhandlung durch. Erst ganz zum Schluss, als er sah, dass seine Verurteilung drohte, kam er plötzlich mit der Version, er habe Susi Bahm Tage vor
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