Das Großelternbuch
ins Bett zu gehen, einzuschlafen, durchzuschlafen und aufzuwachen ist für ein Kind keine leichte Aufgabe. Zeigen Sie ihm, wo Sie schlafen, um seine Ängste zu verringern. Hoffentlich sind alle Bettgenossen von zu Hause mitgekommen: das Kissen, die Decke, das Plüschtier, der Schnuller und was sonst noch alles zum Einschlafritual gehört. Setzen Sie sich ans Bett, und lesen Sie eine lange Geschichte vor – das wird beim Einschlafen helfen. So werden auch Sie schließlich die wohlverdiente Ruhe bekommen.
Mit Kindern im Straßenverkehr
Kinder sind dem heutigen Straßenverkehr nicht gewachsen. Das ist eine Tatsache, an die überlastete Mütter, ehrgeizige Väter und unbekümmerte Kinder oft nicht denken. Vorsichtige Großeltern werden es tun. Sie sollten wissen, welche Gefahren die Kinder in den unterschiedlichen Lebensaltern besonders bedrohen.
Mit Babys im Straßenverkehr
Kinder im ersten Lebensjahr nehmen passiv am Straßenverkehr teil, doch sind auch sie schon gefährdet. Für ihren Schutz gilt:
• Im Auto muss das Baby laut polizeilicher Vorschrift in einem speziellen Babyliegesitz gut befestigt sein.
• In den Bus oder die Bahn werden Sie das Baby in seinem Kinder- oder Sportwagen mitnehmen. Fixieren Sie den Wagen mit seiner Bremse, sobald Sie eingestiegen sind, und halten Sie ihn zusätzlich mit einer Hand fest.
• Vermeiden Sie Hauptverkehrsstraßen, wenn Sie mit dem Kinderwagen umhergehen. Das Kind ist in seiner niedrigen Höhe den schädlichen Abgasen von Autos und Lastwagen besonders stark ausgesetzt.
Mit Kindern zwischen einem und drei Jahren im Straßenverkehr
Die Kinder zwischen einem und drei Jahren sind durch ihr spontanes Handeln besonders gefährdet – sie laufen über die Straße, wenn sie auf der anderen Seite Mutter oder Vater sehen, sie laufen davon, wenn sie Angst bekommen vor einem Hund oder etwas Interessantes sehen. Deshalb müssen Sie sie fest an der Hand halten. Schon in diesem Alter sollten Sie mit ihnen die wichtigsten Regeln einüben und anwenden:
• Wo immer es möglich ist, geht man an einer Ampel oder einem Fußgängerüberweg über die Straße.
• Über die Straße geht man zügig, ohne Rennen und ohne Trödeln.
• Wo es keinen gesicherten Fußgängerüberweg gibt, schaut man in Ruhe nach links, dann nach rechts und wieder nach links, ehe man über die Straße geht. Aber auch an Fußgängerüberwegen oder Fußgängerampeln muss man gut nach rechts und links schauen, bevor man losmarschiert.
• Nicht zwischen parkenden Autos auf die Straße laufen, weil man von den Autofahrern nicht rechtzeitig gesehen wird.
• Nicht zu nahe am Bordstein gehen, nicht mit einem Fuß unten, einem Fuß oben.
Sie werden die Kleinen auf diese Weise noch nicht zu geübten Verkehrsteilnehmern machen; es geht zunächst nur darum einzuüben, dass die Straße ein besonderer Raum ist, der ein besonderes Verhalten erfordert.
Zwischen drei Jahren und dem Schulalter wollen Kinder selbstständig werden
Die Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulalter wollen selbstständig werden, und das bringt sie manchmal in Gefahr. Sie wollen nicht mehr brav an der Hand von Opa oder Oma bleiben; sie kennen den Weg zum Spielplatz und zum nahen Bäcker und möchten allein dorthin gehen, und man kann es ihnen nicht verbieten. Mit ihnen müssen Sie die oben stehenden Verkehrsregeln ernsthaft einüben. Ebenso müssen sie vor dem ersten Alleingang jeden Weg einüben und dann noch einmal durchsprechen. Ganz wichtig ist das eigene Vorbild: Bleiben Sie selbst mit dem Kind, auch wenn Sie es mal eilig haben, immer bei Rot stehen, und benutzen Sie immer die Fußgängerüberwege. Wenn die Kinder in die Schule kommen, sollen sie die Regeln für Fußgänger kennen – und beherrschen. Aber welches kleine Kind hält sich immer an die Regeln?
Regeln für kleine Fahrradfahrer
Und dann das Fahrradfahren! Mit ihren kleinen Rädern bewegen sie sich im Verkehr, als wären sie erwachsene Verkehrsteilnehmer, dabei können sie noch nicht einmal die Entfernung eines Autos und seine Geschwindigkeit richtig einschätzen. Um die Gefahr zu verringern, müssen Kinder unter acht Jahren an Straßenübergängen absteigen. Außerdem dürfen sie nur auf dem Bürgersteig fahren, wo sie leider manchmal den Fußgängern gefährlich werden. Die Vorschrift sagt, dass sie klingeln müssen, wenn Fußgänger auf ihrem Weg sind. Außerdem müssen sie immer einen Helm
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