Das Gurren der Tauben (German Edition)
und schussbereit ist.
Der Beschuldigte
Baganz schlug dann mit dem Kolben seiner Maschinenpistole das Seitenfenster
eines auf dem Parkplatz befindlichen Wartburg Tourist, polizeiliches
Kennzeichen EB 60-92, ein.
Burkhard S. ö ffnete die T ü ren und
versuchte auch hier das Fahrzeug in Gang zu bringen. Der Wagen sprang an, ging
jedoch sofort wieder aus. Dann wandte sich der Beschuldigte J ö rg L. einem
daneben stehenden Wartburg 311, polizeiliches Kennzeichen EJB 6-69, zu und
schlug mit dem Kolben der Maschinenpistole die T ü rscheibe ein, so
dass Burkhard S. auch dieses Fahrzeug ö ffnen und den Versuch unternehmen
konnte, den Wagen kurzzuschlie ß en. W ä hrend dieser Zeit bedrohten abwechselnd die
Beschuldigten J ö rg L. und Baganz sowie auch Burkhard S. die Geiseln mit schussbereiter
Waffe.
Als sich der
Beschuldigte Baganz am PKW Wartburg 311 befand, bemerkte er den Angeh ö rigen der
Deutschen Volkspolizei, Retzlaff, am Fahrzeug der Deutschen Volkspolizei, das
in der ersten Parktasche auf dem Parkplatz stand.
Der VP-Angeh ö rige Retzlaff
ging mit vorgehaltener Dienstwaffe, einer Pistole Makarow Nr. 2297, auf den Beschuldigten
Baganz zu.
Baganz richtete
die geraubte Maschinenpistole auf ihn und hatte den Finger am Abzug. Er
forderte den VP-Angeh ö rigen auf, das Fahrzeug aufzuschlie ß en und die Schl ü ssel
herauszugeben. Gleichzeitig forderte er ihn auf, die Waffe loszulassen und die
H ä nde zu heben.
Der VP-Angeh ö rige Retzlaff
schloss das VP-Fahrzeug nicht auf und verweigerte auch die Herausgabe der
Fahrzeugschl ü ssel. Er lie ß dann seine Dienstwaffe fallen, die mit einer Federschnur an seiner
Kleidung befestigt war. So schritt er auf den Beschuldigten Baganz zu und
versuchte ihn zu entwaffnen.
Er fasste an die
Maschinenpistole und drehte den Lauf nach oben. Hierbei gab der Beschuldigte
Baganz einen ungezielten Schuss in die Luft ab und stie ß den VP-Angeh ö rigen zur ü ck.
Anschlie ß end versuchte
Baganz, seine Maschinenpistole im Anschlag, die Waffe des VP-Angeh ö rigen zu rauben.
Da ihm dieses nicht gelang, kam der Beschuldigte Burkhard S., ü bergab die dem
SV-Angeh ö rigen Jahn geraubte Pistole Baganz, fasste mit beiden H ä nden an die
Pistole des VP-Angeh ö rigen Retzlaff und riss sie ab.
Da der VP-Angeh ö rige Retzlaff
nach wie vor nicht bereit war, die Fahrzeugschl ü ssel
herauszugeben, versuchte er sich zu entfernen. In diesem Augenblick hob der
Beschuldigte Burkhard S. die geraubte geladene und entsicherte Pistole und
schoss zweimal gezielt auf diesen VP-Angeh ö rigen, wobei dieser durch ein Geschoss
lebensgef ä hrlich verletzt wurde und sofort zusammenbrach.
Dem
Schwerverletzten, am Boden Liegenden, versuchte der Beschuldigte Baganz dann die
Fahrzeugschl ü ssel wegzunehmen.
Inzwischen hatte
der Beschuldigte J ö rg L. mit der geraubten Maschinenpistole weiterhin die Geiseln bedroht und
der Beschuldigte Andreas A. hielt den SV-Angeh ö rigen K ö cher fest. Den
niedergeschossenen Volkspolizisten lie ß Burkhard S. liegen, nachdem der
Beschuldigte Andreas A. dazu aufforderte, den Parkplatz zu verlassen.
Dieser
Aufforderung von Andreas A. folgten die Beschuldigten und begaben sich unter
Mitschleppung der Geiseln in die Schulstra ß e in Richtung des Hochhauses
Karl-Marx-Stra ß e 23. Als letzter lief vor sich hinsto ß end und ziehend der Beschuldigte Baganz
mit dem schwerverletzten SV-Angeh ö rigen Jahn.
B ü rger, die aus
ihren H ä usern in diesem
dicht besiedelten Wohngebiet schauten, rief Baganz mehrfach zu, die Fenster zu
schlie ß en. Er betonte,
dass geschossen wird und es sich um eine ernste Sache handelt. Hierbei gab er
einen Schuss in die Luft mit der in seinem Besitz befindlichen Maschinenpistole
ab.
Bevor die
Beschuldigten mit den Geiseln das Hochhaus Karl-Marx-Stra ß e 23 erreichten,
rief Baganz unter Festhalte des schwerverletzten SV-Angeh ö rigen Jahn B ü rgern des gegen ü berliegenden
Wohnblocks zu, dass sie einen PKW bereitstellen sollen und einen Arzt
herzubeordern haben.
Der
schwerverletzte SV-Angeh ö rige Jahn musste diese Forderung des Beschuldigten Baganz gegen ü ber den B ü rgern
wiederholen. Der Beschuldigte Baganz ging bei dieser Forderung nach einem Arzt,
die er sp ä ter fortsetzte, st ä ndig wie seine Mitbeschuldigten davon aus, den SV-Angeh ö rigen Jahn als
Geisel weiter zu benutzen, da ihnen ein Toter nichts n ü tzte.
Nachdem die
Beschuldigten in das Hochhaus Karl-Marx-Stra ß e 23
eingedrungen waren, begab sich der
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