Das Gurren der Tauben (German Edition)
Beschuldigte Baganz zur Kellert ü r und gab aus
der geraubten Maschinenpistole zwei Sch ü sse auf das Schloss ab. Da dadurch die T ü r ge ö ffnet wurde, st ü rmten die
Beschuldigten mit den Geiseln in den Keller davon ausgehend, zun ä chst einmal vor
den Sicherheitsorganen Schutz zu suchen. Baganz blieb an der Kellertreppe
stehen und ü bernahm mit seiner Maschinenpistole die Absicherung.
Im Keller des
Hochhauses suchte der Beschuldigte Andreas A. nach einem weiteren Ausgang, den
die Beschuldigten zun ä chst benutzen wollten. Er fand einen derartigen Ausgang und teilte dieses
anschlie ß end Baganz mit. Dieser legte jedoch fest, h ö her in das
Wohnhaus zu gehen, um ein Telefon benutzen zu k ö nnen, damit die
erpresserischen Forderungen an die Sicherheitsorgane der DDR gestellt werden k ö nnten. Auf seine
Weisung hin verlie ß en die Beschuldigten mit ihren Geiseln den Kellerraum des Hochhauses.
Bevor sie den
dritten Stock erreichten, versuchte der Beschuldigte Baganz noch vom Telefon
des Fahrstuhls aus, ü ber den VP-Notruf 110 einen Anschluss zu bekommen. Da dieses nicht m ö glich war,
begaben sich die Beschuldigten mit ihren Geiseln in den dritten Stock an die
Wohnungst ü r der Familie Seidel.
Inzwischen hatte
Baganz dem Beschuldigten Andreas A. die Pistole Makarow, die Burkhard S. dem
SV-Angeh ö rigen Jahn geraubt hatte, und die er Baganz auf dem Parkplatz vor der
Untersuchungshaftanstalt ü bergeben hatte, um dem VP-Angeh ö rigen Retzlaff
die Waffe zu rauben, ü bergeben.
Baganz klopfte
an die Wohnungst ü r der Familie Seidel und rief, als er vom Wohnungsinhaber gefragt wurde was
er wolle, dass dieser sofort ö ffnen soll, da sie einen Verletzten bei sich haben.
Der Zeuge Seidel ö ffnete daraufhin die T ü r und sah zwei Maschinenpistolen auf sich gerichtet.
Als er die T ü r wieder zuschlagen wollte, stellte Baganz den Fu ß zwischen die T ü r und drang so
mit den Mitbeschuldigten und den Geiseln, die sie mitgeschleppt hatten, in die
Wohnung der Familie Seidel ein.
Burkhard S.
fragte den Zeugen sofort, ob noch jemand in der Wohnung ist.
Als ihnen der
Zeuge mitteilte, dass nur die Eheleute in der Wohnung aufh ä ltlich sind,
wurden die Eheleute Seidel und der SV-Angeh ö rige K ö cher durch
Burkhard S. und Baganz mit vorgehaltenen Waffen in die Wohnung gedr ä ngt. Es wurde
ihnen geboten, im Esszimmer Platz zu nehmen.
Der Beschuldigte
Burkhard S. schloss die Wohnungst ü r ab und legte die Kette vor. Der Beschuldigte
Baganz durchsuchte anschlie ß end die Wohnung und Burkhard S. sowie J ö rg L.
erkundigten sich bei den Eheleuten Seidel nach einem Telefon. Sie erhielten die
Antwort, dass im Haus Karl-Marx-Stra ß e 23 nur der Hausmeister Volmert in der f ü nften Etage ein
Telefon besitzt.
Daraufhin
entschied Baganz, dass die Beschuldigten J ö rg L. und Burkhard S. mit dem SV-Angeh ö rigen K ö cher in der
Wohnung Seidel verbleiben und er mit Andreas A. und dem SV-Angeh ö rigen Jahn das
Hausmeisterehepaar Volmert in der f ü nften Etage aufsucht.
Inzwischen
bedrohten Burkhard S. und J ö rg L. mit ihren Waffen die Eheleute Seidel. Burkhard
S. erkundigte sich inzwischen, ob die Eheleute Seidel einen PKW besitzen und
lie ß sich von ihnen
ein Trabant-Fahrzeug zeigen.
Inzwischen waren
Baganz, Andreas A. und der SV-Angeh ö rige Jahn, mitgeschleppt durch Baganz, an der
Wohnungst ü r der Eheleute Volmert erschienen. Baganz klingelte an dieser Wohnungst ü r und der Zeuge
Volmert ö ffnete dieselbe. Er wurde sofort mit vorgehaltener Maschinenpistole durch
Baganz und durch Andreas A. mittels Pistole bedroht, wobei Baganz Einlass
verlangte.
Der Zeuge
Volmert schlug daraufhin sofort seine Wohnungst ü r zu und
ersuchte seine Frau, die Volkspolizei telefonisch zu verst ä ndigen.
Daraufhin traten
Baganz und Andreas A. die Wohnungst ü r ein und drangen in die Wohnung. Den SV-Angeh ö rigen Jahn
setzte Andreas A. in der K ü che der Wohnung auf einen Hocker und Baganz trieb
mit vorgehaltener Maschinenpistole die Ehefrau des Zeugen Volmert sowie die
Tante der derselben, eine 78j ä hrige B ü rgerin, in das Schlafzimmer, das sie nach seinen
Anweisungen zun ä chst nicht zu verlassen hatten. Der Zeuge Volmert selbst musste in der
Esszimmerecke Platz nehmen.
Baganz schickte
Andreas A. in die dritte Etage, um die Beschuldigten J ö rg L., Burkhard
S. und den SV-Angeh ö rigen K ö cher in die f ü nfte Etage zu holen.
Als sich Andreas
A. durch Klopfzeichen bemerkbar machte, ö ffnete Burkhard
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