Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Umstellung des Rechnungswesens, der Konfiguration der Software und der Schulung der Mitarbeiter ein erheblicher Aufwand zu.
Abgeleitet aus der Gesetzesbegründung, sieht der Gesetzgeber in der erfolgreichen Umsetzung des Projekts „E-Bilanz“ in erster Linie einen nachhaltigen Bürokratieabbau sowie entsprechende Verwaltungsvereinfachungen .
Den Unternehmen soll es möglich sein, ihren steuerlichen Pflichten durch die elektronische Datenübermittlung zeit- und kosteneinsparend nachzukommen. Die sich durch das zum Einsatz kommende XBRL-Verfahren (eXtensible-Business-Reporting-Language-Verfahren) ergebenden Möglichkeiten – wie z. B. die Mehrfachnutzung der Datensätze zum Einreichen bei der Steuerverwaltung wie auch für die Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger – sollen nach Auffassung des Gesetzgebers Synergie- und Kosteneinspareffekte nach sich ziehen.
So könnten Unternehmen nach den Vorstellungen des Gesetzgebers z. B. die technisch und organisatorisch erforderlichen Maßnahmen der Systemimplementierung zum Anlass nehmen, um die Organisation ihres Rechnungswesens zu überdenken und die bisherigen Bearbeitungsprozesse zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen neu aufzustellen. Unternehmen könnten die Umstellung also als Chance verstehen, ihren eigenen Organisationsapparat zu optimieren. Ferner sollen sie zeitnah Rechts- und Planungssicherheit hinsichtlich der einzelnen Besteuerungsabschnitte erlangen.
Es ist gleichzeitig aber offensichtlich, dass die elektronische Übermittlung der Bilanzdaten auf lange Sicht nicht nur den Bürokratieabbau im Sinn hat. Die Finanzverwaltung möchte vielmehr mittels der elektronischen Daten ein engmaschiges Kontrollnetz aufbauen. Weichen die übermittelten Daten vom „Üblichen“ ab, würde das wohl auf den ersten Blick keinem Bearbeiter im Finanzamt auffallen. Durch die elektronische Übermittlung laufen im Rechenzentrum der Finanzverwaltung unzählige Abgleiche und Plausibilitätskontrollen ab. Bei Ungereimtheiten gibt der Finanzamtscomputer Alarm und schlägt eine nähere Überprüfung vor.
Dies macht die Angelegenheit für die betroffenen Unternehmen so brisant, denn bereits durch Ungereimtheiten kann Ihr Unternehmen dann ins Visier der Finanzverwaltung geraten. Die elektronische Übermittlung der Daten macht Unternehmen also gläsern , und so ist zu befürchten, dass die Besuche des Betriebs-, Umsatzsteuer- oder Lohnsteuerprüfers in den Unternehmen dadurch in Zukunft wohl häufiger bzw. in kürzeren Abständen erfolgen dürften.
Anforderungen an die E-Bilanz
Für die elektronische Übertragung des amtlichen Datensatzes ( Steuertaxonomie ) bestehen gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich zwei Übertragungsvarianten. Danach hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, entweder eine Steuerbilanz oder einen handelsrechtlichen Einzelabschluss mit Überleitungsrechnung elektronisch zu übermitteln.
Bei der Steuerbilanz handelt es sich um eine Bilanz (mit Gewinn- und Verlustrechnung), die nach den handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt, aber für steuerliche Zwecke angepasst wurde. Sie enthält ausschließlich Positionen i. S. d. nachfolgend beschriebenen Taxonomiefelder, die den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften entsprechen.
Wird ein handelsrechtlicher Einzelabschluss mit Überleitungsrechnung übermittelt, müssen die Positionen in den Berichtsbestandteilen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung die handelsrechtlichen Positionen und jeweiligen Wertansätze enthalten. Die nach § 5b Absatz 1 Satz 2 EStG vorzunehmenden steuerrechtlichen Anpassungen aller Positionen (auf allen Ebenen), deren Ansätze und Beträge den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, sind mit der Überleitungsrechnung der Taxonomie darzustellen.
Kernpunkte der elektronischen Übermittlung sind der technische Übermittlungsstandard und der Mindestumfang der zu übermittelnden Daten . Die Finanzverwaltung hat festgelegt, dass für die technische Übermittlung der allgemein gebräuchliche und in der Unternehmenswelt weitverbreitete Standard XBRL für den „ amtlich vorgeschriebener Datensatz “ zu verwenden ist.
Hierbei handelt es sich um ein weltweit anerkanntes und häufig genutztes Verfahren zur standardisierten, elektronischen Übermittlung von stark strukturierten Informationen. XBRL kann als flexibles und erweiterbares Datenmodel sowohl nationale und internationale Rechnungslegungen und Bilanzen sowie auch branchenspezifische Erweiterungen modular
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