Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
unterstützen und ist durchseine flexible Infrastruktur Grundlage für herstellerunabhängige Datenverarbeitungen. Seinen Einsatz findet dieser Standard bereits bei der Übermittlung zu den Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger.
Die standardisierten Datensätze sind auch mehrfach nutzbar , z. B. neben der vorgenannten Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger auch zur Information von Geschäftspartnern, Kreditunternehmen oder Aufsichtsbehörden.
Die Finanzverwaltung hat in einer Arbeitsgruppe mit dem Verein XBRL Deutschland e. V. die fachlichen und technischen Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung auf Basis der bereits existierenden Datenschemata „ HGB-Taxonomie “ erarbeitet.
Danach sind die Inhalte der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach verbindlich vorgeschriebenen Taxonomie-Schemata – vergleichbar mit einem Kontenrahmen und der zwingend dazugehörigen Kontenzuordnungstabelle für die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – in Form von XBRL-Datensätzen zu übermitteln.
Das Bundesministerium der Finanzen ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG ermächtigt, den Mindestumfang der zu übermittelnden Daten festzulegen. Dieser Mindestinhalt wird in der Umsetzungsvorgabe durch sogenannte Muss-Felder bestimmt. Hierdurch ist gewährleistet, dass alle für das Besteuerungsverfahren notwendigen Daten elektronisch übermittelt werden.
Es gibt ein „Stammdaten-Modul“ (GCD-Modul) , in dem insbesondere Informationen zum Unternehmen wie Rechtsform, Sitz, Steuernummer, Wirtschaftsjahr, Angaben zu Gesellschaftern usw. erfasst werden. Ergänzend gibt es ein sogenanntes „Jahresabschluss-Modul“ (GAAP-Modul) , mit dem sich die für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erforderlichen Elemente wie Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich möglicher steuerrechtlicher Überleitungsrechnungen, Kapitalkontenentwicklungen, Ergebnisverwendungsrechnungen usw. darstellen lassen.
Ein Datensatz besteht demzufolge aus zwei unterschiedlichen Modulen, dem Stammdaten-Modul („GCD-Modul“) und dem Jahresabschluss-Modul („GAAP-Modul“). Die folgende Übersicht veranschaulicht dies:
Übersicht: Stammdaten- und Jahresabschlussmodul
Stammdaten-Modul („GCD-Modul“) = 56 Felder
Jahresabschluss-Modul („GAAP-Modul“) = 458 Zeilen mit maximal 550 Feldern
Dokumentinformationen,
Informationen zum Bericht,
Informationen zum Unternehmen
Bilanz (Ausgangsbasis HGB),
Haftungsverhältnisse,
Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkosten-/Umsatzkostenverfahren),
Ergebnisverwendungsrechnung,
Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften,
Eigenkapitalspiegel,
Kapitalflussrechnung,
Steuerliche Modifikationen (steuerliche Gewinnermittlung einschließlich der Überleitungsrechnung und Zusatzangaben),
Lagebericht,
Bericht des Aufsichtsrats, Beschlüsse etc.,
Anhang (einschließlich Anlagespiegel).
Die Anforderungen, die an die Erfüllung des technischen Übermittlungsstandards und den Mindestumfang der zu übermittelnden Daten gestellt werden, begründen für die Unternehmen neue Herausforderungen. Die Unternehmen müssen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Konvertierung der Daten in das von der Finanzverwaltung vorgegebene Schema (Taxonomie) schaffen. Dabei bestehen Schwierigkeiten sowohl in der rein fachlichen Zuordnung von Buchungsvorgängen (Kontenzuordnungen und Buchungsschemata) als auch in der Zusammenführung, Verprobung und Übersendung der einzelnen Datenbestände (Taxonomiebestandteile).
Eigenschaften der Taxonomiepositionen
Die Taxonomie bildet das Herzstück der E-Bilanz und stellt das Datenschema für die Jahresabschlussdaten dar. Mittels der Taxonomie werden die unterschiedlichen Positionen definiert, aus denen eine Bilanz oder eine Gewinn- und Verlustrechnung bestehen kann. Mit dem BMF-Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, 855 wird die Taxonomie als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die Taxonomienkönnen elektronisch unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf aus dem Internet heruntergeladen werden.
Die Taxonomien teilen sich im Wesentlichen in drei Taxonomiearten auf:
Kerntaxonomie (rechtsformunabhängige Standard-Taxonomie),
Branchentaxonomie , auch Ergänzungstaxonomie genannte (z. B. für Wohnungswirtschaft, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Verkehrsunternehmen, kommunale Eigenbetriebe),
Spezialtaxonomie (Banksektor
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