Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
veränderte Kontenrahmen weitere Informationen des Nebenbuchs einfordert, die die Einrichtung neuer maschineller Buchungsübernahmen erzwingt.
Die Kontenplananalyse wird in Form eines sogenannten Mappings durchgeführt. Dabei werden dem verwendeten handels- oder auch steuerrechtlichen Kontenplan/Kontenrahmen zumindest die Mussfelder der Steuertaxonomie gegenübergestellt. Bei einem umfangreichen Kontenplan oder einer Vielzahl von im Einsatz befindlichen Kontenplänen innerhalb eines Konzerns empfiehlt sich für diese Soll-Ist-Analyse ein softwaregestütztes Mapping mit entsprechenden Auswertungsmöglichkeiten. Beim Kontenmapping können sich drei mögliche Fallkonstellationen ergeben:
Ein Konto bzw. eine Bilanz-/GuV-Position entspricht genau einer Taxonomie-Position (i. S. eines Mussfelds).
Mehrere Konten bzw. Bilanz-/GuV-Positionen entsprechen in Summe einer Taxonomie-Position.
Ein Konto umfasst die Wertansätze mehrerer Taxonomie-Positionen.
In den beiden ersten Fällen ist eine einfache Überleitung der Buchhaltungsmaterie in die Steuertaxonomie möglich. Hierbei sind die verschiedensten systemseitig verfügbaren Auswertungen wie beispielsweise die Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnis- oder Erfolgsrechnung, Summen- und Saldenliste ohne Weiteres nutzbar. Hingegen verlangt der dritte Fall notwendigerweise eine Anpassung des Kontenplans bzw. Kontenrahmens.
Aus Effizienzgründen dürfte die Option einer nachträglichen manuellen Selektion von Einzelposten eines Buchhaltungskontos nach den Kriterien der Steuertaxonomie (Kontensplitting) für den Regelfall ausscheiden. Folglich sollte die laufende Buchhaltung zukünftig bereits die geforderte Steuertaxonomie hinreichend berücksichtigen. Die Anpassungen der maschinellen Buchungsübernahmen sollten ebenfalls zu Beginn dieses Wirtschaftsjahrs implementiert werden, für das erstmalig die E-Bilanz übertragen werden soll.
Gleichzeitig wäre es sinnvoll, wenn auch die maschinellen Buchungsübernahmen in einen Buchungsleitfaden integriert werden. Die Vorgabe eines auf die steuerlichen Bedürfnisse ausgerichteten Buchungsleitfadens wird durch die Einführung der E-Bilanz und der damit schleichenden Implementierung einer steuerlichen Buchführung immer wichtiger.
Nicht nur, dass sich die Mitarbeiter des Rechnungswesens mit immer komplexeren Fragestellungen hinsichtlich der Bilanzierung bestimmter Sachverhalte beschäftigen müssen, wird in Zukunft auch ein gewisses Maß an steuerlichem Know-how erwartet. Zumindest im Rahmen der Identifizierung und Beurteilung steuerlich relevanter Geschäftsvorfälle wird dies mehr als bisher erforderlich sein. Aber auch im Hinblick auf eine kontinuierliche Verbuchung lastet auf dem Rechnungswesen eine höhere Verantwortung. Denn das Erfassen steuerlich relevanter Geschäftsvorfälle im Rechnungswesen hat unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerdeklaration.
Praxis-Tipp: Einführung einer steuerlichen Buchungsrichtlinie
Um die neuen Aufgabenfelder in die bestehenden Kompetenzen mit einbinden zu können, ist die Einführung der steuerlichen Buchungsrichtlinie durchaus sinnvoll. Insbesondere vor dem Hintergrund der periodenübergreifenden kontinuierlichen Erfassung gleicher Geschäftsvorfälle ist ein Leitfaden für die verantwortlichen Mitarbeiter eine große Hilfe. Zum einen kann dort bestimmt werden, welche Sachverhalte auf welchen Konten zu erfassen sind. Ferner bietet es sich zum anderen an, einenKatalog mit typischen steuerlich implizierten Sachverhalten zu erstellen. Dies erleichtert ein Identifizieren und Beurteilen steuerlich relevanter Sachverhalte.
Wie bereits mehrfach erwähnt sollen durch die Steuertaxonomie sehr viele steuerliche Sachverhalte in der E-Bilanz abgebildet werden. Hierzu müssen viele extra Konten eingerichtet bzw. später nach Erstellung des Jahresabschlusses die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz eingepflegt werden.
Deshalb stellt sich für Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung die Frage, ob aufgrund der gestiegenen Komplexität der steuerlichen Gewinnermittlung sowie der zusätzlichen Nachweispflichten nicht sogar die Umstellung auf eine integrierte Steuerbuchführung sinnvoll ist. Dies hängt allerdings nicht nur von der Größe des Unternehmens ab, sondern auch von der Anzahl der Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz.
Dabei kann die parallele Fortschreibung von Wertansätzen in der Handels- bzw. Steuerbilanz je nach Buchungssystem über parallele Buchungskreise,
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