Dem Leben entrissen: Aktuelle authentische Kriminalfälle (German Edition)
bildeten voneinander verschiedene Strichcodes, von denen keiner dem anderen glich.
Bis dahin war es durchaus möglich, dass Täter, die an den Opfern eigene Zellen, Haare, Hautschüppchen, Blut oder Sperma hinterlassen hatten, trotzdem freigesprochen werden mussten, weil man ihnen das Material nicht eindeutig zuordnen konnte. Nachdem bewiesen war, dass der Strichcode jedes einzelnen Menschen – analog seinem Fingerabdruck – unverwechselbar ist, begann man, den »genetischen Fingerabdruck« auch zur Aufklärung von Verbrechen zu verwenden.
Im April 1998 wurde in Deutschland die bundesweite DNA-Spurendatei in Betrieb genommen. Inzwischen ist das Verfahren so ausgereift, dass auch kleinste Spuren, manchmal nur eine einzige Zelle, untersucht und »typisiert« werden können. Und auch die Aufklärung bis dato ungelöster Fälle ist nunmehr möglich. Immer dann, wenn es Spuren vom Täter gibt, die sein Erbmaterial enthalten, kann man ihn identifizieren – vorausgesetzt, sein genetischer Fingerabdruck ist in der Datenbank gespeichert.
Allein in Nordrhein-Westfalen wurden mit der Methode seit 1998 weit über 10000 Fälle gelöst, darunter über 90 Morde. Im Falle eines Sexualstraftäters, der 2004 aus der Haft entlassen wurde, weil eine Gutachterin ihm bescheinigt hatte, dass er nunmehr ungefährlich sei, konnte im Nachhinein festgestellt werden, dass er für den Mord an einer Düsseldorfer Managerin aus dem Jahr 1991 verantwortlich war. Er hatte die Frau vergewaltigt und erwürgt. Ohne den genetischen Fingerabdruck wäre der Mann heute weiter auf freiem Fuß.
Allerdings begrenzt das deutsche Recht die Untersuchung und Speicherung von Erbmaterial deutlich. Die Entnahme von Speichelproben zur Erstellung eines genetischen Fingerabdruckes darf nur bei schweren Straftaten wie Mord und Vergewaltigung polizeilich erzwungen werden. Bei anderen, minder schweren Delikten jedoch nicht. Laut einer Studie des Bundeskriminalamtes begeht fast jeder dritte Schwerverbrecher aber auch geringfügigere Delikte.
Was wäre geschehen, hätte Egidius S. seine Speichelprobe verweigert, als man ihn damals beim Schrottdiebstahl erwischte? Zwingen hätte man ihn nicht können. Nach geltender Rechtslage darf ein »Leichtkrimineller« allenfalls um eine Speichelprobe gebeten werden.
Nachwort
Immer wenn ich in all den Büchern, die ich im Laufe der Jahre gelesen habe, am Ende auf eine Danksagung gestoßen bin, hat mich das etwas gewundert. In manchen Werken hört sich das Ganze fast wie eine Oscar – Rede an: der Autor dankt seiner Familie, dem Verlag mitsamt Lektoren und Vertrieb, seiner Agentur, Freunden und Bekannten…
Bei den fiktiven Psychothrillern, die ich bisher geschrieben habe, erschien mir persönlich solcherart »Rundumschlag« nicht angemessen, nun, da ich ein Buch über authentische Fälle geschrieben habe, musste ich zu meiner Überraschung feststellen, dass es in diesem Fall doch recht und billig ist, einigen Leuten zu danken, Menschen, ohne die die Schilderungen farbloser und nicht so detailreich ausgefallen wären.
Dank also für die Unterstützung bei der Arbeit an diesem Buch insbesondere an Dieter Kroll, Leiter der Polizeidirektion Zwickau-Erzgebirge; Oberstaatsanwalt Holger Illing, Dr. Carsten Hädrich, Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller, Roman Schulz, Pressesprecher der Sächsischen Bildungsagentur in der Regionalstelle Leipzig und an all die ungenannt bleiben wollenden, die mir bei den Recherchen zu den Fällen geholfen und mich mit Informationen versorgt haben.
Danke.
Claudia Puhlfürst, August 2010
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