Denkwürdigkeiten aus meinem Leben [microform]
Archiv des Ministeriums des Innern, Polizeiakten, 9512 ad 8034 ex 1843.
legt, zu nahe treten zu wollen, hält man doch das im I. Bande, S. 182 gestellte Prognostikon von Polens poli-tischer Wiedergeburt nicht zulässig und ist daher der Meinung, daß die Stelle, welche mit den Worten: ,,In mir aber lebt der feste Glauben" anfängt und mit den Worten „wird auch rechte Ruhe in Europa werden" zu streichen wäre. Aus demselben Grunde trägt man auch auf Weglassung der im 4. Bande, S. 103 und 104 roth angestrichenen Stelle an^).
2. Seite 89 des i. Bandes kömmt ein Ausfall auf die Censur vor, — ob und inwiefern derselbe anstößig be-funden werden sollte, bleibt jedoch dem erleuchteten Ermessen der löblichen Hof stelle anheimgestellt ^).
3. Im 2. Bande, S. 21 dürfte dort, wo es heißt, daß Se. kais. Höh. der Erzherzog Carl das Commando der Armee wieder übernommen habe, der Zusatz: „und den nur die Cabalen und Ränke seiner Feinde davon ent-fernen gemacht hatten" zu streichen sein^).
4. Den in eben diesem Bande, S. 165 und 166*), dann
^) Die angeführten Stellen (I, S. 1865 II, S. 271 ff.) mußten tatsächlich wegbleiben (vgl. I, S. 512, Anm. 327a; II, S. 573, Anm. 450).
2) Bezieht sich auf I, S. gif. In der Originalhandschrift (S. 85) heißt die Stelle: „Der Geist durfte sich frei bewegen, [es durfte] geschrieben, gedruckt werden, was nur im strengsten Sinn des Wortes, nicht in dem, welchen ein Censor hineindeuteln wollte, wider Religion und Staat war." Das Gesperrtgedruckte ist die beanstandete Stelle.
3) Wäre der Nachsatz zu Absatz III auf S. 234 des Bandes I; die Stelle lautet in der Originalhandschrift (S. 217) abweichend: „ . . . worden, und den nur die Cabalen und Ränke seiner Feinde, welche auch die des Vaterlandes waren, wenn sie gleich nicht unter französischen Fahnen standen, vom Commando entfernen gemacht hatten, dasselbe wieder "
*) Bezog sich auf den Bankozettelsturz; die Stelle steht jetzt I, S. 380!., was Deinhardstein dafür einsetzte, daher der Erst-druck bot, findet sich I, S. 618, Anm. 641.
XLVHI
2i6^) und 2242) vom Censor vorgenommenen Abände-rungen pflichtet man hierorts bei,
5. Im 3. Bande, S. 60 und 61 hat man diejenigen wei-teren Modifikationen angedeutet, welche noch außer den von dem Censor beantragten nothwendig schienen, um eine Amtshandlung der Staatskanzlei nicht bloß zu stellen und als die Wirkung einer ungünstig beurtheilten Individualität erscheinen zu lassen. Freilich wäre es noch besser, wenn die umständliche Erzählung des Faktums, von dem hier die Rede ist, ganz unterbliebe und der Umstand, daß die Aufführung des Stückes Ferdinand II. auf der Hofbühne nicht gestattet wurde, nur in Kürze und mit Weglassung aller verletzenden Details bezeich-net werden wollte 3).
6. Die Verhältnisse des Anton Prokesch Ritter v. Osten zur Familie Pichler, die in diesem Bande pag. 158 und folgende besprochen werden, sind zwar durch-aus nicht politischer Natur, gleichwohl ist man der Mei-nung, daß in Anbetracht des officiellen Characters, den Prokesch bekleidet und aus Rücksichten der Schicklich-keit und Schonung für ihn als einen noch lebenden Zeit-genossen wenigstens dieHinweglassungder, Seite 163 mit Rothstift bezeichneten Stelle verfügt werden dürfte*).
^) Dürfte folgende Stelle (Original S. 384; I, S. 424) gemeint sein: „. . . Ungeniertheit mir zu demonstrieren, daß unser Erz-herzog Karl ein gar unbedeutender Kriegsheld sei, denn natür-licherweise war aller in . . . ."
^) Welche Stelle gemeint ist, läßt sich nicht bestimmen.
^) Die beantragte Fassung, die in die erste Ausgabe aufgenommen werden mußte, findet sich II, S. 445, Anm. 107; der ursprüng-hche Wortlaut in unserem Text II, S. 52f.
*) Diese Stellen dürften mit II, S. 143 (Anm, 252) und 144 (Anm. 252a) identisch sein; vielleicht mußte auch die ursprüng-liche Fassung (II, S. 493f., Anm, 253) abgeändert werden, woraus sich II, S, 143 ff. (Im folgenden Winter .... zu haben schien) erklären würde.
7- Da es gewiß nicht in der Absicht der Verfasserin der anhegenden Memoiren lag, das Mißlingen der im J. 1821 in Italien ausgesprochenen (!) Revolution zu be-dauern, so dürfte die Seite 166 des 3. Bandes angestri-chene Stelle wohl nur einer kleinen Abänderung be-dürfen, um nicht mißverstanden zu werden ^). Wien, den 25. October 1843.
Metternich.
ad acta und ist das Mpt. hiernach mit adm. om. del. c. c. mut. mut. erlediget worden. Wien, 29. Oct. 1843.
Maltz2)."
Auf Grund dieser
Weitere Kostenlose Bücher