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Denkwürdigkeiten aus meinem Leben [microform]

Titel: Denkwürdigkeiten aus meinem Leben [microform] Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: 1769-1843 Caroline Pichler , 1881-1925 Emil Karl Blümml
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„Denk-würdigkeiten" zum Großteil erst nach 1837 entstehen läßt. Pichler hat jedoch gegen ihren ursprünglichen Plan (vgl. II, S.ii3[Pezold]und S. 565, Anm. 435) ihre Aufzeichnungen nur bis zum Jahre 1837, ^^^ '^^^ Todes-jahre ihres Gemahls und einem entscheidenden Wende-punkt ihres Lebens, geführt, die späteren Jahre (1838 bis 1 842) dagegen ganz kurz gestreift, obwohl auch diese noch einiges Bemerkenswerte für die „Denkwürdigkeiten" er-geben hätten (vgl. II, S. 606ff., Anm. 569). Aber für sie war nach dem Hinscheiden ihres Mannes ihre Welt tot (II, S. 370) und so sollten mit ihm und mit der Klage über die neue Gestaltung der Dinge, in die sie sich nicht mehr hineinfinden konnte, die Erinnerungen ausklingen.
    1) Vgl. z. B. I, S. 429 (Angabe des Todes von Dr. Pohl, der August 1840 erfolgte).
    Ursprünglich nur für sie und ihre FamiHe, gewisser-maßen als Familienbuch und Rechenschaftsbericht über ihr Leben niedergeschrieben, dachte Karoline Pichler in Anbetracht der österreichischen Zensurverhältnisse, die sie ja selbst bei ihrem vaterländischen Schauspiel „Fer-dinand II." zur »Genüge kennen gelernt hatte, nicht daran, die „Denkwürdigkeiten" dem Drucke zu über-geben (I, S. 4). Im Laufe der Arbeit aber änderte sie ihren ursprünglichen Entschluß und bereits im März 1840 fand sie es nötig, ihrem Testament vom Jahre 1827, das später durch ein anderes ersetzt wurde, eine nach-trägliche Verordnung betreffs ihrer „Denkwürdigkei-ten", die auch 1842 aufrecht blieb, beizufügen. Diese besagt^):
    „Da ich wünschte, daß meine Memoiren erst nach meinem Tode, so weit sie bis dahin geführt seyn wer-den, erscheinen möchten, dann aber doch meiner Toch-ter und ihren Kindern ein nicht unbedeutendes Hono-rar eintragen könnten, so glaube ich, meine Tochter sollte sich, wenn ich diese Unterhandlung nicht selbst mehr anknüpfen kann, geradezu oder durch einen der hiesigen Gelehrten, etwa H.Wolf 2) an den Baron Cot-ta von Cottendorff^) in München oder Stuttgart, den sie ja vor mehr als 20 Jahren als damahligen k. Würtembergischen Stallmeister wohl gekannt — wen-den und ihm das Manuscript, das, wie ich denke, wohl 3—4 mäßige Bände geben wird, um 2000 Thaler Kaiser-geld oder 3000 fl. zu dem 20 X Fuß anbiethen. Nach dem, was er antwortet, kann sie sich dann richten, und
    ^) Archiv des Wiener Landesgerichtes in Zivilsachen. Testa-mente Nr. 388 ex 1843.
    ^) Ferdinand Wolf, der Herausgeber der „Denkwürdigkeiten"; vgl. über ihn II, S. 615, Anm. 575.
    ^) Johann Georg Freiherr v. Cotta, vgl. II, S. 623, Anm. 84.
    mit ihrem Cousin ^), wenn sie das vorzieht, unterhandeln. Doch wird es stets gut seyn, wenn sie vorher einige Er-kundigungen über den Preis, den man allenfalls ver-langen könnte, einzieht. Vielleicht könnte sie auch bey Brockhaus anfragen lassen."
    Was Karoline Pichler letztwillig gewünscht, geschah aber nicht. Ihre Tochter verhandelte nicht mit Cotta betreffs der Herausgabe, denn das Cottasche Verlags-archiv enthält nichts darüber^), sondern es übernahm Karoline Pichlers Neffe Franz Pichler sogleich den Verlag der „Denkwürdigkeiten" zu dem Honorar von 3000 Gulden CM^). Sie bildeten als Pichlers letztes Werk gewissermaßen den Abschluß ihrer „Sämmtlichen Werke", doch erschienen sie merkwürdigerweise nicht in deren Reihe.
    Mit der Herausgabe hatte man es eilig. Ferdinand Wolf, der die erste Durchsicht der Handschrift be-sorgte, beseitigte alles, was etwa bei der Zensurbehörde Anstoß erregen konnte und bereits anfangs September 1843 legte Karoline Von Pelzeln als gesetzmäßige Er-bin nach Karoline Pichler die vier Bücher der ,,Denk-würdigkeiten" dem k. k. Zentral-Bücher-Revisionsamt zur Begutachtung in der Handschrift vor. Da es aber ge-setzliche Vorschrift war, daß jedes zur Zensurierung ge-langende Werk in zwei Exemplaren abgeliefert werden müsse, so bat Karoline v. Pelzeln unterm ii, Septem-ber 1843 in einer Eingabe die Vorstehung des k. k. Zentral-Bücher-Revisionsamtes, ihr die Vorlage des zweiten Exemplares zu erlassen, da „das nochmalige
    ^) Franz I. Pichler, vgl. II, S. 521, Anm. 305. 2) Laut freundlicher Mitteilung der J. G. Cottaschen Buch-handlung in Stuttgart.
    8) Frankls Sonntags-Blätter II, S. 863.
    Abschreiben dieser aus vi e r starken Bänden bestehenden Memoiren mit großem Zeitverluste und nicht unbedeu-tendem Kostenaufwand verbunden wäre, welche Vor-sichtsmaßregel bei den bekannten loyalen Gesin-nungen und der rücksichtsvollen Discretion

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