Denkwürdigkeiten aus meinem Leben [microform]
der sei. Verfasserin überdieß wohl unnöthig sein dürfte"i). Das Bücher-Revisionsamt leitete am 14. September 1843 die Sache zur Beschlußfassung an die k. k. oberste Poli-zei- und Zensurhofstelle, welche am 17. September 1843 entschied, daß das Manuskript vorläufig in die Zensur geleitet werden könne und dieses Exhibit mit dem Vo-tum des Zensors zu reproduzieren sei^). Diesem Auf-trage gemäß kam die Handschrift an den Zensor, Re-gierungsrat Johann Ludwig Deinhardstein, der zu Pichlers näheren Bekannten gehört, vielfach in ihrem Hause verkehrt hatte und von ihr in früheren Jahren auch gefördert worden war (vgl. H, S. 461 f., Anm.157). Bereits am 23. September erfloß sein Gutachten. Es Hegt jedoch nur der Zensurzettel vor, denn das Zensur-protokoll selbst (vgl. unten S.LXXI), das die näheren An-gaben enthielt, ist wohl mit den Zensurakten vernichtet worden2); jener lautet^):
Zensurzettel.
Die Memoiren der Fr. v. Pichler sind als Mittheilun-gen der Erlebnisse und Ansichten einer achtbaren Frau und Schriftstellerin zu berücksichtigen, demungeachtet erscheinen nachfolgende Veränderungen und Weglas-sungen durchaus nothwendig:
2. Band, S. 165, 166, 171, 216, (217), 224.
^) Archiv des k, k. Ministeriums des Innern in Wien, Polizei-akten 8034/25 ex 1843.
2) Vgl. L. A. Frankl, Erinnerungen. Prag 1910, S. 185f. ^) Arch. Minist, d. Innern, Polizeiakten 8034/25 ex 1843.
3. Band, S.6i, 77, 103, 104, 105, 113, 115, 116, 159, 161, (162), (163), (166).
4. Band, S. 75, 83, 103, (104).
admittitur om. del. c. c.
Deinhardstein.
Trotz dieses gewissenhaften Gutachtens hatte die Zen-surhofstelle Bedenken, sofort die Druckerlaubnis zu er-teilen und übergab die Handschrift einem zweiten Re-ferenten, der, wie seiner Nachschrift am Deinhard-stein sehen Zensurzettel zu entnehmen ist, noch einige Stellen (I, S. 209; II, S. 224; III, S. 176; IV, S. 215) beanstandete und auch sonst Bedenken wegen verschie-dener politischer Äußerungen trug, so daß sich Graf Jo-sef Sedlnitzky, als Präsident der Obersten Polizei-und Zensurhofstelle entschloß, darüber die Wohlmeinung der Staatskanzlei einzuholen. Am 12. Oktober 1843 über-mittelte er dieser die Handschrift der ,,Denkwürdigkei-ten" mit folgendem Begleitschreiben^):
„Der hierortige Censor, Regierungsrath Deinhard-stein, hat, laut des beigebogenen Censurvotums^), mehrere Stellen beanständet und theils zur gänzlichen Weglassung, theils zur Abänderung bezeichnet. Unter diesen und anderen bei der hierortigen Durchsicht des Manuscriptes noch aufgefallenen Stellen befinden sich mehrere, wie z. B.
Bd. II, S. 165, 166, 216, 217, 224 etc.
Bd. III, S. 61, 161, 162, 163, 166 etc.
Bd. IV, S. 103 etc., in welcher die Verfasserin theils ihre Ansichten über manche politischen Fragen, welche während ihres Le-
1) Arch. Minist, d. Innern, Polizeiakten 8034/25 ex 1843.
2) s. oben S. XLV.
bens entschieden wurden, theils Notizen und Urtheile über verschiedene in pohtischer und diplomatischer Be-ziehung bemerkenswerthe Personen, mit welchen sie in nähere Berührung kam, darunter namentlich über den jetzigen k. k. Gesandten in Griechenland, Anton Pro-kesch Ritter von Osten niederlegt.
In dieser Beziehung dürften die gedachten ,,Memoi-ren" vor ihrer definitiven Censurerledigung auch einer politischen Würdigung unterzogen werden, und ich nehme mir daher die Freyheit, Einer löbl. etc. zu die-sem Behufe das gedachte Manuscript mit dem Ersuchen mitzutheilen, mir über dessen Druckzulässigkeit vom politischen Standpunkte aus Hochdero competente Wohlmeinung gefälligst gewähren zu wollen."
Die Erledigung von selten der Staatskanzlei Heß nicht lange auf sich warten, denn bereits am 25.'Oktober 1843 erging folgende Antwort ^):
„Die Memoiren der rühmlich bekannten vaterländi-schen Schriftstellerin Caroline Pichler, geb. v. Grei-ner, welche ihre Tochter, die k. k. Appellationsraths-witwe Caroline v. Pelzelnim Druck herauszugeben be-absichtigt und wovon die löbliche k. k. Oberste Polizei-und Censur-Hofstelle das Manuskript mit der schätz-baren Note vom 12. dies, zur Meinungsäußerung über die Druckzulässigkeit mehrerer darin in politischer Be-ziehung auffälliger Stellen anher mitzutheilen beliebte, hat die geheime Hof- und Staatskanzlei die Ehre, im Anbuge mit folgenden Bemerkungen zurückzustellen:
I. Ohne dem zarten Mitgefühle, das die Verfasserin dieser Memoiren für die Schicksale Polens und den Un-tergang der Selbstständigkeit dieses Reiches an den Tag
^)
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