Der beiden Quitzows letzte Fahrten
gezogen werden. Nach damaligem Gebrauche wurde die Verhandlung auf öffentlicher Dingstätte vorgenommen, und da dies seit langer Zeit der erste Felonieprozeß war, welcher in den Marken vorgenommen wurde, so erregte er ein gar gewaltiges Aufsehen, und ein Jeder wollte Augen-und Ohrenzeuge sein von dem, was dabei zu sehen und zu hören war.
Schon vorher hatte Markgraf Friedrich einen Landtag nach Berlin berufen und Herren, Mannen und Städte dazu eingeladen. Es sollte besonders über die eroberten Quitzowschen Güter eine gesetzliche Bestimmung getroffen werden, und auch Werner von Holzendorf mußte sich dazu einfinden, was er ohne Bedenken thun konnte, weil er sicheres Geleit hatte.
Nach Beschlußfassung über die Quitzowschen Angelegenheiten hatte sich Friedrich von seinem Sitze erhoben und folgende Ansprache gehalten:
»Euch allen, Ihr Herren, Ritter und Abgesandten Meiner getreuen und liebenwerthen Städte ist bekannt, daß Dietrich von Quitzow Mein und Meiner Lande Feind war und auch noch heute ist, der Meine Dienstleute und viele Meiner Unterthanen gefangen, geschlagen und ihnen das Ihrige genommen hat und sich seit der Eroberung der Burg Friesack auf der Flucht vor Mir befindet. Unbekannt aber wird es Euch sein, daß er von Werner von Holzendorf zu Bötzow aufgenommen worden ist, der ihm die verschlossenen Thüren und Räume geöffnet hat, so daß er mit seinem vollkommenen Wissen und Zustimmen hindurchreiten konnte. Ferner hat er ihn auf Neumühl zugelassen, wie Mir berichtet worden ist, und ihn deshalb hegen, speisen und bedienen lassen als einen kranken Knecht, an dem Mir nichts gelegen sei. Meine Diener und Boten hat Der von Holzendorf mit Schmach überfallen, geschlagen und gefangen genommen, sodaß Ich Mich mit Meiner fürstlichen Würde und Ehre tief gekränkt und beleidigt sehen muß. Jetzt nun ist Dietrich aus Neumühl weiter entflohen und der gerechten Strafe entzogen worden. So frage Ich Euch denn, Herr Werner, ob Ihr Euch zu den vorgedachten und beschriebenen Thaten bekennt oder Meine Beschuldigung der Unwahrheit zeihen möget!«
Auf diese Worte hatten sich Aller Augen auf Werner gerichtet. Dieser aber war in stolzer Haltung aufgestanden und hatte also geantwortet:
»Ich bin mit nichten ein Mann, welcher abläugnen möchte, was er gethan. Es ist so, wie Ihr gesagt habt, hoher Herr! Allein Ihr möget auch gar wohl bedenken, daß Dietrich von Quitzow schon längst vorher mein Freund und Waffenbruder war, ehe Ihr mein Gebieter wurdet, und daß dieser redlichen Freundschaft wegen sein Verhältniß zu Euch kein Grund werden konnte, auch mein Verhältniß zu ihm zu ändern!«
Darauf hatte Friedrich erwidert:
»Ihr hört, Herren, Mannen und Städte, wozu sich der Ritter Werner von Holzendorf bekennt. Ich behalte es mir vor, vor vollbesetzter Lehnsbank meine Klage gegen ihn vorzubringen!«
Darauf war die Sache anhängig gemacht worden, und Friedrich hatte Herrn Hans von Torgau als Richter in dem zu erwartenden Prozesse gewählt. Dieser suchte sich dazu die erforderliche Anzahl von schildgeborenen Schöppen und Beisitzern, wie sie das Lehnrecht verlangte, und berief sie zusammen, um mit ihnen die Lehnsbank zu besetzen. Friedrich brachte seine Klage vor, wie er sie bereits ausgesprochen hatte, gab die Thatsachen an, deren Werner von Holzendorf eingeständig war, und fragte dann das Gericht, ob Werner als sein gehuldigter und geschworener Diener damit die gelobte Treue lehnsrechtlich gegen ihn gebrochen hätte. Da die Schuld nicht bezweifelt werden konnte, so sprach das Gericht das Urtheil, nach welchem Werner vorgeladen wurde, um sich zu verantworten, wie es das Lehnrecht so erforderte. Infolge dessen erhielt er die Ladung, sich den Tag vor dem Lehnsgerichte in Spandau einzufinden, und es wurde ihm dabei bedeutet, daß ihm sein Recht geschehen werde, ob er sich nun einfinde oder nicht. –
Der erwartete Tag war herangekommen, und schon früh vor Sonnenaufgang rief die Glocke zu Spandau die Einwohner und alle Fremden zur Dingstätte.
Vor der Schloßbrücke stand ein Tisch und an zweien seiner Seiten je zwei Bänke in einer Reihe, also vier Bänke. An dem einen Ende stand ein ziemlich hoher Stuhl mit zwei vergoldeten Knöpfen; er war für den Richter bestimmt. Auf dem Tische lag ein weißer Stab, und hinter dem Stuhle hing ein Heerschild an einer fest in den Boden gestoßenen Lanze. Das Alles waren die Attribute der damaligen Gerichtsstätte, und nach damaligem Brauche hatte man den langen Tisch in
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