Der Briefwechsel Thomas Bernhard/Siegfried Unseld
Sie insbesondere § 3: »Der Verlag wird Aufführungen der ›Jagdgesellschaft‹ nur mit Zustimmung des Autors vergeben«. Ich glaube, dieser Satz ist ganz eindeutig. Bitte, schicken Sie die beiden Vertragsformulare, mit Ihrer Unterschrift versehen, zurück. Ein Exemplar mit meiner Unterschrift geht Ihnen dann wieder zu.
Dies nur als Zwischenmeldung. Über die anderen Dinge werden Sie getrennt informiert.
Schöne Grüße
Ihr
Siegfried Unseld
Anlage
[273; Anschrift: 〈Ohlsdorf〉]
Frankfurt am Main
3. Dezember 1973
Lieber Thomas Bernhard,
ich habe für acht Tage die Frankfurter Szenerie verlassen, um mit meiner Frau in Arosa einen kurzen Skiurlaub zu unternehmen. Ich kann Ihnen wiederum nur einen Zwischenbescheid schicken; unser Aufführungsvertrag, der die Bedingung von DM 40.000.— enthielt, ist an Herrn Präsident Kaut abgegangen, ein Begleitbrief hielt die Offerte bis zum 4. Dezember aufrecht. Sollte bis zu diesem Datum der Vertrag nicht unterschrieben sein oder keine Reaktion vorliegen, werden wir noch einmal mahnen. Im übrigen ist das Festspielpräsidium fleißig mit den Verträgen für den Regisseur und die Schauspieler beschäftigt; diese Angelegenheit wird in Ordnung gehen.
In der Rolle des Hauptdarstellers gab es nun doch noch eine Änderung: anstelle von Martin Benrath wird Bernhard Minetti die Hauptrolle übernehmen, er ist sehr angetan von der Rolle, ja fasziniert und freut sich, sie zu spielen. Sobald wir die Unterschrift oder die definitive Reaktion von Kaut vorliegen haben, schließen wir die Verträge mit den Schauspielern für die Tournee. Es sieht jetzt so aus, daß diese Januar, Februar, März stattfinden kann. Die Dinge stehen also gut.
Dies, wie gesagt, als Zwischenbescheid. Ich melde mich wieder, wenn nach meiner Rückkehr Neues zu berichten ist.
Herzliche Grüße
Ihr
gez. [Dr. Siegfried Unseld]
— nach Diktat verreist —
i. A.
Burgel Zeeh, Sekretärin
P. S.: Eben, 12.15 h, trifft ein Telex aus Salzburg ein:
»Absenden im Sinne Ihres Schreibens vom 20. 11. den unterzeichneten Aufführungsvertrag über Bernhard-Stück nachdem die Probenfrage mit Dieter Dorn nun geklärt werden konnte. Brief über Besetzung und andere Fragen folgt.«
[274; Anschrift: 〈Ohlsdorf〉]
Frankfurt am Main
10. Dezember 1973
Lieber Thomas Bernhard,
ich habe heute den Vertrag mit Salzburg im Hinblick auf die Uraufführung der »Macht der Gewohnheit« unterzeichnet; Herr Kaut wollte noch eine Forderung einbringen, wonach der Verlag zur Rückzahlung verpflichtet ist, wenn die Aufführungen »durch Verschulden oder Aufforderung des Autors« nicht zustande kommen. Ich habe diese Klausel abgelehnt, doch habe ich Herrn Kaut dargelegt, daß der Suhrkamp Verlag Vertragspartner ist und daß wir – d. h. der Verlag – gegebenenfalls Aufführungen verbieten können. Ich hoffe, das war in dieser Weise in Ihrem Sinne.
Schreiben Sie mir eine Zeile, wo Sie sich »während des Jahres« befinden werden? Ich bin jetzt noch ein paar Tage verreist und kann deshalb diesen Brief nicht unterschreiben. 1 Vom Wochenende an bin ich für den freilich kurzen Rest des Jahres ganz in Frankfurt.
Dann naht ja schon das Jahr 1974 heran, das Jahr von Thomas Bernhard.
Herzlich
Ihr
gez. Dr. Siegfried Unseld
i. A.
Burgel Zeeh, Sekretärin
1 S. U. ist zwischen dem 10. und 13. Dezember in Zürich, Winterthur und Venedig.
[275; Anschrift: Ohlsdorf]
Frankfurt am Main
17. Dezember 1973
Lieber Thomas Bernhard,
Sie wollten unseren Vertrag mit dem Festspielhaus sehen. Hier ist er. Es gibt da gar keine Geheimnisse. Zur Zeit korrespondieren wir noch wegen einer Klausel, die jedoch keinen Vertragscharakter hat. Kaut wollte sich absichern, daß Autor und Verlag keine Absetzung verlangen oder keine Verhinderung unternehmen. Das kann man wohl tun; jedoch müssen wir natürlich darauf sehen, daß die Qualität der Aufführung befolgt wird. 1
Schöne Grüße
Ihr
Siegfried Unseld
1 Der Aufführungsvertrag für Die Macht der Gewohnheit enthält in § 14 folgende »Besondere Vereinbarungen«:
»Der Verlag sichert den Salzburger Festspielen das Recht zur Uraufführung des obgenannten Stückes bis zum 10. August 1974 zu.
Die Salzburger Festspiele zahlen als Urhebervergütung eine einmalige Summe von DM 40.000.— (vierzigtausend). Diese Summe ist unabhängig von der Tatsache der Aufführung und der Anzahl der Aufführungen zu leisten. Die Zahlung erfolgt mit DM 20.000.— bei
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