Der Gesamtprozess der kapitalistischen Produktion
oder größrer ist noch ob das zuschüssige Produkt nur den Produktionspreis deckt oder ob es höherer Produktivität des zuschüssigen Kapitals geschuldet ist.
Zweitens: Bei abnehmender Rate der Produktivität der zuschüssigen Kapitalanlagen – deren Grenze, soweit die Neubildung von Surplusprofit in Betracht kommt, diejenige Kapitalanlage ist, die nur die Produktionskosten deckt, d.h. die das qr. so teuer produziert wie dieselbe Kapitalanlage auf einem Acre des Bodens A, also nach der Voraussetzung zu 3 Pfd. St. – folgt aus dem eben Entwickelten: daß die Grenze, wo die Gesamtkapitalanlage auf den Acre von B keine Rente mehr bilden würde, die ist, wo der individuelle Durchschnittsproduktionspreis des Produkts per Acre von B auf den Produktionspreis per Acre von A steigen würde.
Wenn B nur Kapitalanlagen zusetzt, die den Produktionspreis zahlen, also keinen Surplusprofit, also keine neue Rente bilden, so erhöht dies zwar den individuellen Durchschnittsproduktionspreis per qr., affiziert aber nicht den von den frühern Kapitalanlagen gebildeten Surplusprofit, eventuell die Rente. Denn der Durchschnittsproduktionspreis bleibt immer unter dem von A, und wenn der Preisüberschuß per qr. abnimmt, so nimmt die Zahl der qrs. im selben Verhältnis zu, so daß der Gesamtüberschuß des Preises konstant bleibt.
Im angenommenen Fall produzieren die zwei ersten Kapitalanlagen von 5 Pfd. St. auf B 3 1 / 2 qrs., also nach der Voraussetzung 1 1 / 2 qr. Rente = 4 1 / 2 Pfd. St. Kommt eine dritte Kapitalanlage von 2 1 / 2 Pfd. St. hinzu, die aber nur ein zuschüssiges qr. produziert, so ist der Gesamtproduktionspreis (inkl. 20% Profit) der 4 1 / 2 qrs. = 9 Pfd. St., also der Durchschnittspreis per qr. = 2 Pfd. St. Der Durchschnittsproduktionspreis per qr. auf B ist also gestiegen von 1 5 / 7 Pfd. St. auf 2 Pfd. St., der Surplusprofit per qr., verglichen mit dem regulierenden Preis von A, also gefallen von 1 2 / 7 Pfd. St. auf 1 Pfd. St. Aber 1 * 4 1 / 2 = 4 1 / 2 Pfd. St. ganz wie früher 1 2 / 7 * 3 1 / 2 = 4 1 / 2 Pfd. St.
Nehmen wir an, daß noch eine vierte und fünfte zuschüssige Kapitalanlage von je 2 1 / 2 Pfd. St. auf B gemacht würde, die das qr. nur zu seinem allgemeinen Produktionspreis produzierte, so wäre das Gesamtprodukt per Acre jetzt 6 1 / 2 qrs. und deren Produktionskosten 15 Pfd. St. Der durchschnittliche Produktionspreis per qr. für B wäre wieder gestiegen von 2 A49 Pfd. St. auf 2 4 / 13 Pfd. St., und der Surplusprofit per qr., verglichen mit dem regulierenden Produk tionspreis von A, wäre wieder gefallen von 1 Pfd. St. auf 9 / 13 Pfd. St. Aber diese 9 / 13 Pfd. St. wären nun zu berechnen auf 6 1 / 2 qrs. statt auf 4 1 / 2 . Und 9 / 13 * 6 1 / 2 = 1 * 4 1 / 2 = 4 1 / 2 Pfd. St.
Es folgt daraus zunächst, daß unter diesen Umständen keine Erhöhung des regulierenden Produktionspreises nötig ist, um zuschüssige Kapitalanlagen auf den Rente tragenden Bodenarten zu ermöglichen selbst bis zu dem Grad, wo das Zusatzkapital ganz aufhört, Surplusprofit zu liefern, und nur noch den Durchschnittsprofit abwirft. Es folgt ferner, daß hier die Summe des Surplusprofits per Acre dieselbe bleibt, wie sehr immer der Surplusprofit per qr. abnehme; diese Abnahme wird stets ausgeglichen durch entsprechende Zunahme der per Acre produzierten qrs. Damit der durchschnittliche Produktionspreis auf den allgemeinen Produktionspreis sich erhebe (also hier auf 3 Pfd. St. steige für Boden B), müßten Kapitalzusätze gemacht werden, deren Produkt einen höhern Produktionspreis hat als den regulierenden von 3 Pfd. St. Aber man wird sehn, daß selbst dies nicht ohne weiteres hinreicht, um den Durchschnittsproduktionspreis per qr. für B auf den allgemeinen Produktionspreis von 3 Pfd. St. hinaufzutreiben.
Nehmen wir an, es wären auf Boden B produziert worden:
1. 3 1 / 2 qrs. wie vorhin zu 6 Pfd. St. Produktions preis; also zwei Kapitalanlagen von je 2 1 / 2 Pfd. St., die beide Surplusprofite bilden, aber von abnehmender Höhe.
2. 1 qr. zu 3 Pfd. St.; eine Kapitalanlage, wo der individuelle Produktionspreis gleich wäre dem regulierenden Produktionspreis.
3. 1 qr. zu 4 Pfd. St.; eine Kapitalanlage, wo der individuelle Produktionspreis 33 1 / 3 % A50 höher ist als der regulierende Preis.
Wir hätten dann 5 1 / 2 qrs. per Acre zu 13 Pfd. St., bei einer Kapitalanlage von 10 7 / 10 Pfd. St. A51 , viermal die ursprüngliche Kapitalanlage, aber noch nicht dreimal das Produkt der ersten Kapitalanlage.
5 1 / 2 qrs. zu 13
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