Der Luftraum darf nicht mit dem Fahrrad verletzt werden - Gesetzliche Kuriositäten und bürokratische Monster
Gemeinschaft gemacht worden ist – unter Hinweis auf die Entschließung vom 23. Juni 1981 (1) über den nach einheitlichem Muster gestalteten Pass und die Entschließung vom 7. Juni 1984 (2) über die Erleichterung der Grenzkontrollen – in der Erwägung, dass die Zugehörigkeit der Mitgliedstaaten zur Gemeinschaft hervorzuheben ist und bestimmte verwaltungstechnische Kennzeichen, die ein Symbol der Trennung dieser Staaten sind, beseitigt werden sollten – nehmen folgende Entschließung an:
§
Die Straßenverkehrsschilder mit der Aufschrift „Zoll“ an oder nahe den Binnengrenzen der Gemeinschaft werden abgeschafft.
Das ist jetzt nicht ernst gemeint, oder? Gnade! Wir geben euch nach dem Stoiber und dem Oettinger auch noch den Brüderle – aber bitte, liebe EU-Rechtsgelehrte: Hört auf, uns zu quälen!
Gut gemeint ist nicht immer wirklich gut, das wussten wir auch schon, bevor wir uns mit dem „Acquis
communautaire“ – frei übersetzt: Paragrafenmonster – eingelassen haben.Auf 85 000 Seiten waren die Erlasse, Empfehlungen und Beschlüsse der EU bereits im Jahr 2004 angewachsen, eine aktuelle Schätzung geht davon aus, dass es heute um die 150 000 Seiten sein dürften, die im Amtsblatt der EU zusammengefasst sind.
Die Entbürokratisierungs-Crew um Edmund Stoiber, sozusagen das A-Team unter den Paragrafen-Entrümplern, bemüht sich zwar nach Kräften. Sie haben bisher Maßnahmen angestoßen, die Einsparungen von 650 Millionen Euro gebracht hätten, erklärte Stoiber unlängst.Aber die Kompetenzgier der Brüsseler Beamten ist groß, Entscheidungsprozesse sind lang und, wie wir nun wissen, ist es offenbar unsagbar schwer, Rechtsakte „klar, einfach, kurz und unzweideutig“ abzufassen.
Oder, um es mit einfachen Worten schlicht zu sagen: Die Gurke ist lang – und wird immer länger …
Gesetzliche Kuriositäten un bürokratische Monster aus Deutschland
Gesetze sind wie Würste, man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden
Wer es unternimmt, einen Gesetzestext zu schreiben, sollte eines dabei nicht versuchen: Es in ansprechender Art zu tun. Ganz offensichtlich ist gutes Deutsch in der Juristerei ähnlich verpönt wie im Polizeiwesen oder vor den Fernsehkameras in einem Fußballstadion. Abwechslungsreichtum der Sprache hat vor allem im Beamtendeutsch nichts zu suchen. Und, Gott bewahre, wage niemand, so zu reden, wie ihm der Schnabel gewachsen ist, und das zu sagen, was ihm in den Sinn kommt.
Nein, lieber wird die Sprache fast bis zur Unkenntlichkeit verbogen, in abgedroschene Worthülsen gepresst, ihr klopfendes Herz auf Eis gelegt, bis sie auch das letzte bisschen Leben ausgehaucht hat. Im Gesetz wird sie ausgetrocknet, blutentleert. Hier wird nichts verkauft, verschickt, im- oder exportiert, gehandelt, geliefert, erworben, nein: es wird verbracht. Ganz gleich, ob es sich um Wein, Bananen, Viehzeug, Treibstoff oder Pestizide handelt, allesamt verbrachte Produkte! Da wird in einer Grunderhebung erhoben, alles wird irgendwie gehandhabt, Produktionspotenziale werden erkannt.
Und auch im Polizeibericht ist es nicht besser. Hier wird nicht gestorben, sondern verschieden, es kracht nicht einer in den anderen, sondern er verunfallt. Und beim Fußball haben die Sportler auf dem Platz keinen Spaß, sondern sie sind mental gut drauf, wenn sie mit breiter Brust eine gute Leistung gezeigt haben – 1000-mal gehört, abgenudelt, ausgewrungen und, wenn’s ganz dumm gelaufen ist, auch noch falsch verwendet. An dieser Stelle vielleicht noch einmal ein kleiner Ausflug zu den „Equiden“ (s. Seite 59) gefällig?
Die Vierbeiner, die, wie wir inzwischen wissen, auch Pferde, Ponys, Rösser, Esel, Kalt-, Warm-, Vollblüter, Turnier-, Renn-, Spring-, Dressur-, Freizeit-, Zug-,Arbeits- oder Westernpferde genannt werden können, je nach Zusammenhang, heißen nunmehr – nicht nur in Europa – sondern auch bei uns schlicht und einfach: Equiden.
Bloß keine Rosstäuscherei
Von der Homepage der deutschen Reiterlichen Vereinigung haben wir diesen Beleg:
§
Die europäische Kommission hat am 6. Juni 2008 eine Verordnung zur Umsetzung von Richtlinien in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden verabschiedet. Diese Verordnung ist am 1.Juli 2009 in Kraft getreten. Demnach benötigen alle Equiden einen Pass, auch solche, die nicht verbracht werden. Equiden, die ab dem
1.Juli 2009 identifiziert werden, müssen eine aktive Kennzeichnung in Form eines Mikrochips/Transponders erhalten.
Nun
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