Der Luftraum darf nicht mit dem Fahrrad verletzt werden - Gesetzliche Kuriositäten und bürokratische Monster
wollen wir aber nicht allzu harsche Kritik üben an jenen, die uns mit ihren Gesetzen den Weg bahnen durch die Verstrickungen und Unübersichtlichkeiten des Lebens.Allein das folgende Beispiel beweist, wie viel Gesetzgebung, wenn schon nicht mit sprachlicher Schönheit, aber doch mit wortreicher Genauigkeit zu tun hat.
Aus dem deutschen Weingesetz:
Vom Auslesen und Spätlesen und Verlesen
§
Für Getränke, die nicht Erzeugnisse sind, dürfen die Worte Wein, Kabinett, Spätlese,Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein allein oder in Verbindung mit anderen Worten nur gebraucht werden, wenn eine Vorschrift in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder eine bundesrechtliche Regelung dies ausdrücklich vorsieht.
§
Getränke, die mit Erzeugnissen verwechselt werden können, ohne Erzeugnisse zu sein, oder Vormischungen für solche Getränke dürfen nicht verarbeitet, in den Verkehr gebracht oder eingeführt werden. Erzeugnisse sind was?
Vor dem Studium des Gesetzes empfiehlt sich das Lesen von Paragraf 2 – zur Begriffsklärung:
§
Erzeugnisse: die in den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft genannten Erzeugnisse des Weinbaus ohne Rücksicht auf ihren Ursprung, aromatisierter Wein, aromatisierte weinhaltige Getränke, aromatisierte weinhaltige Cocktails sowie weinhaltige Getränke.
§
Weinhaltige Getränke: unter Verwendung von Erzeugnissen des Weinbaus hergestellte, üblicherweise unverändert dem Verzehr dienende, nicht aromatisierte alkoholische Getränke, wenn der Anteil der Erzeugnisse im fertigen Getränk mehr als 50 vom Hundert beträgt und bei der Herstellung eine Gärung nicht stattgefunden hat.
§
Inländischer Wein: im Inland aus inländischen Weintrauben hergestellter Wein.
§
Verarbeiten: Herstellen, Abfüllen und Umfüllen.
§
Herstellen: jedes Behandeln, Verschneiden, Verwenden und jedes sonstige Handeln, durch das bei einem Erzeugnis eine Einwirkung erzielt wird; Lagern ist Herstellen nur, soweit dieses Gesetz oder eine auf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung das Lagern für erforderlich erklärt oder soweit gelagert wird, um dadurch auf das Erzeugnis einzuwirken.
§
Abfüllen: das Einfüllen in ein Behältnis, dessen Rauminhalt nicht mehr als 60 Liter beträgt und das anschließend fest verschlossen wird.
§
Verwenden: jedes Verarbeiten eines Erzeugnisses zu einem anderen Erzeugnis.
§
Verwerten: jedes Verarbeiten eines Erzeugnisses zu einem anderen Lebensmittel, das kein Erzeugnis ist.
§
Begleitpapiere: die nach den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder auf Grund dieses Gesetzes für die Beförderung von Erzeugnissen im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft vorgeschriebenen Dokumente.
Im Hinblick auf juristische Wortklauberei fühlen wir und nach diesem kurzen – wenn auch unvollständigen – Ausflug ins Definitionswesen nun hinreichend gewappnet und sind auf der Suche nach weiteren Schön- und Dummheiten im juristischen Sprachgebrauch fündig geworden im
Kommunalrecht
Fliegen verboten!
In der Gemeinde Fraunberg im oberbayerischen Landkreis Erding gibt es eine Satzung zur Benutzung des Panoramawegs, die uns darüber aufklärt, was wir unter einem Weg zu verstehen haben.
§
Die Vorschriften dieser Satzung gelten für die Wanderwege „Panoramaweg Fraunberg“ und „Marienweg“ der Gemeinde Fraunberg.
§
Zu den Wegen gehören: der Wegekörper, das sind insbesondere Wegegrund, Wegeunterbau, Wegedecke, Brücken, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Seitenstreifen, der Luftraum über dem Wegekörper sowie der Bewuchs und das Zubehör.
Möglicherweise hat die Gemeindeverwaltung versucht, die Umnutzung des Wanderwegs in eine dritte Start- und Landebahn des nahe gelegenen Münchner Flughafens – das ist der mit den zehn Minuten – zu verhindern. Die Frage ist, was passiert, wenn eine Maschine dann doch mal den Luftraum über dem Fraunbergschen Wanderweg kreuzt, schießen sie dann mit Kanonen?
Radfahren verboten!
§
Zwar nicht mit dem Leben, aber mit einem Strafgeld muss bezahlen, wer mit einem Fahrrad den Luftraum über Helgoland verletzt. § 50 der StVO verbietet nämlich neben dem Verkehr mit Kraftfahrzeugen auch das Radfahren auf der Nordsee-Insel.
Tiere verboten!
Im schönen Dietfurt an der Altmühl gibt es eine Friedhofssatzung, die so manche Frage offen lässt:
§
Innerhalb des Friedhofes ist u. a. verboten:
das Mitnehmen von Tieren (zum Beispiel
Weitere Kostenlose Bücher