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Der Luftraum darf nicht mit dem Fahrrad verletzt werden - Gesetzliche Kuriositäten und bürokratische Monster

Der Luftraum darf nicht mit dem Fahrrad verletzt werden - Gesetzliche Kuriositäten und bürokratische Monster

Titel: Der Luftraum darf nicht mit dem Fahrrad verletzt werden - Gesetzliche Kuriositäten und bürokratische Monster Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Roman
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16. Januar 1986

    § Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 12. Februar 1987

    § Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 7. Januar 1988

    § Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 24. Juni 1988

    § Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 11.Mai 1989

    Welch eindrucksvolles Zeugnis sozialistisch-bürokratischer Gründlichkeit! Die Freude der Volksgenossen muss grenzenlos gewesen sein, wenn ihnen in schöner Regelmäßigkeit per Gesetzblatt mitgeteilt wurde, in welche Richtung sie ihren Wecker gerade zu verstellen
hatten, um ihrer Pflicht zur Gestaltung des sozialistischen Vaterlands auch ja rechtzeitig nachkommen zu können. In Anbetracht des allseits bekannten chronischen Papiermangels in der DDR mag die Veröffentlichungsflut Anlass genug zu Hohn und Spott gewesen sein – nur unter der Hand versteht sich.
    Die Durchführung von Veranstaltungen
    Weil es für einen Staat – vor allem für einen, in dem die freie Entfaltung der Persönlichkeit so großgeschrieben ist – mitunter gefährlich sein kann, wenn mehrere Menschen an einem Ort zusammenkommen und auch noch miteinander kommunizieren, hatte man sich in der DDR ein Veranstaltungsrecht ausgedacht, dass dem einfachen Volksgenossen jede Lust auf gesellschaftliche Zusammenkünfte vergällen musste. Festgelegt war das Ganze in der Verordnung über die Durchführung von Veranstaltungen, wo zunächst einmal erklärt werden musste, was eine Veranstaltung überhaupt ist. So weit war es schon gekommen, im deutschen demokratischen Sozialismus.

    §
    Veranstaltungen im Sinne dieser Verordnung sind Versammlungen oder andere organisierte Zusammenkünfte von Personen und öffentliche Darbietungen.

    Anmelden musste ein Veranstalter seine Veranstaltung mindestens fünf Tage vorher, und zwar bei der recht beliebten Deutschen Volkspolizei. Er konnte, so stand es zumindest im Gesetz, zur „Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Rechtspflichten“ Ordnungskräfte einsetzen.
    Oh wie großzügig! Man stelle sich einmal vor, man gibt eine Party für 150 trinkfeste Freunde und lädt sich vorsichtshalber gleich noch ein paar Beamte mit ein – nur für den Fall, dass ein paar Gäste ihre Grenzen nicht kennen.

    Er musste es aber tun, wenn es von der Deutschen Volkspolizei gefordert wurde.
    So viel zur „für immer beseitigten Unterdrückung des Menschen im Sozialismus“.

    Gut, der Volksgenosse durfte immerhin seinen Geburtstag feiern, da die alljährliche Wiederkehr des Tages der Geburt und die Feier desselben beim sozialistischen Menschen ja eine

    § sich aus dem sozialistischen Zusammenleben ergebende Zusammenkunft war.
    Oder wieso feiern Sie Ihren Geburtstag?

Namensrecht in Deutsch-Absurdistan

    Wenn der deutsche Kevin einen Suri hat und Fanta mit Pepsi spielt
    Fast möchte man den verzweifelten Ruf nach einer gesetzlichen Regelung starten in Anbetracht des weiterhin grassierenden Kevinismus. „Die Soziologie hat für das Unvermögen einer größer werdenden Bevölkerungsgruppe, ihrem Nachwuchs menschliche Namen zu geben, bereits einen Begriff geprägt: Kevinismus. “ So schreibt der Bestsellerautor Jan Weiler im Stern. Und mittlerweile gibt es sogar ein Pendant für den Bereich der Mädchennamen: den Chantallismus. Weiler hat aber auch noch einen anderen Trend benannt: den Emilismus. Da werden bevorzugt Namen ausgegraben, die vor einem knappen Jahrhundert in Mode waren.
    Namen sollen billig sein
    Ganz egal, auf welchen Zug man nun selbst aufspringen und mit welchen Namen man Kinder bestrafen oder beschenken möchte, wie man seine Kinder richtig benennt, ist nicht erst seit heute ein Thema, das die Gemüter erhitzt.
    So hat Friedrich Ehrhart im Jahr 1782 – veröffentlicht im zweiten Band der „Ephemeriden der Menschheit” – den Versuch gestartet, einige Regeln zur Benennung deutscher Kinder zu formulieren und dabei unter anderem geschrieben:

    §
    Die Tauf- oder Vornamen deutscher Kinder sollten billig alle deutsch sein, damit man daraus deren Vaterland und Herkunft sehen könnte. Ein wahrer Deutscher (…) macht sich eine Ehre daraus, wenn man ihn für einen Deutschen hält, und sucht deswegen nicht seine Herkunft mit einem fremden

    Namen zu verbergen und zu maskieren, sondern mit einem deutschen zu zeigen und zu beweisen. Was würde der Denker aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert wohl von Kevin halten? Von Jennifer, Jacqueline, Justin oder Noel? Auch Sarah oder Luca wären ihm übel aufgestoßen. Des Weiteren hat

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