Der Luftraum darf nicht mit dem Fahrrad verletzt werden - Gesetzliche Kuriositäten und bürokratische Monster
152,
eingedenk der Bedeutung der Tätigkeit im Kulturbereich für die weitere Entwicklung der Gemeinschaft,
in Anbetracht dessen, dass mit Artikel 128 des Vertrags der Gemeinschaft ausdrücklich eine kulturelle Dimension zuerkannt wird,
unter Berücksichtigung der Grundprinzipien des Vertrags …
unter Berücksichtigung der Entschließung des Rates vom 20. Januar 1997 über die Einbeziehung der kulturellen Aspekte in die Tätigkeit der Gemeinschaft …
und weiter, unverdrossen:
§
die Bezugnahme auf die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Minister für Kulturfragen vom 12. November 1992 zu Leitlinien für ein Kulturkonzept der Gemeinschaft,
wonach der Zusammenhang zwischen dem Kulturbereich und anderen Bereichen deutlicher hervorzuheben ist,
die Möglichkeiten, die Artikel 128 Absatz 4 des Vertrags in diesem Zusammenhang bietet, besser genutzt werden sollten,
ein besseres Gleichgewicht zwischen den kulturellen, wirtschaftlichen und anderen Dimensionen der Politik der Gemeinschaft gefunden werden muss, so dass diese Dimensionen einander ergänzen und verstärken, kurz Luft holen!
in Anbetracht dessen, dass einige kulturelle Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft unter verschiedene kulturelle (Teil-) Programme fallen,
mit der Feststellung, dass die Gemeinschaft auch außerhalb dieser Programme kulturelle Aktivitäten in vielfältiger Weise unterstützt,
unter Hinweis darauf, dass im Hinblick auf die Koordinierung der Unterstützung des kulturellen Bereichs die Erstellung aktueller Übersichten über die kulturellen Aktivitäten in der Gemeinschaft von zentraler Bedeutung ist,
unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die die Gemeinschaft mit der Unterstützung des kulturellen Bereichs gesammelt hat,
in Anbetracht dessen, dass die bestehenden kulturellen Programme in den nächsten Jahren auslaufen werden,
in Anbetracht dessen, dass es wesentlich ist, dass die Auffassungen der Mitgliedstaaten in den Vorschlägen der Kommission berücksichtigt werden
und dass es daher für die Kommission zweckmäßig sein könnte, sie zu ihren Überlegungen zur Zukunft der europäischen kulturellen Zusammenarbeit in angemessener Weise zu konsultieren, fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten eines richtungweisenden, umfassenden und transparenten Konzepts für die kulturelle Tätigkeit innerhalb der Gemeinschaft zwecks Umsetzung von Artikel 128 des Vertrags zu untersuchen und spätestens am 1. Mai 1998 unter Berücksichtigung der vorstehenden Überlegungen und der weiteren Evaluierung der einschlägigen (Teil-)Programme Vorschläge über die künftige europäische Tätigkeit im Kulturbereich zu unterbreiten, zu denen unter anderem die Schaffung eines einheitlichen Planungs- und Finanzierungsinstruments zur Umsetzung des Artikels 128 gehört, wobei der audiovisuelle Bereich jedoch bereits über eigene Instrumente verfügt. Klar, einfach, kurz, unzweideutig – und gänzlich ohne Querverweise!
Aus Rührung wurde allmählich Verzweiflung, doch die Optimisten unter den Sprachpuristen glaubten noch immer an einen Einzelfall. Immerhin ging es ja um Kultur, und wie man weiß, gibt es da gelegentlich Raum für Interpretationen.
Um es kurz zu machen: Die Hoffnung auf eine Trendwende im Sprachstil der EU-Gesetzgebung sollte sich nicht erfüllen. Und das nächste Beispiel beweist, dass man auch um sehr greifbare und praktische Entscheidungen viele Worte machen kann.
§
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten (…) betreffend das Anbringen geeigneter Schilder an den Außen- und Binnengrenzen der Gemeinschaft:
§
Der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten –
in dem Bewusstsein, dass die Gemeinschaft den Erwartungen der Bürger Europas entsprechen und Maßnahmen treffen muss, die geeignet sind, die Identität und das Erscheinungsbild der Gemeinschaft im Bewusstsein ihrer Bürger und gegenüber Drittländern zu bekräftigen und zu fördern
nach Kenntnisnahme von den Schlussfolgerungen, die der Europäische Rat auf den Tagungen vom 28. und 29. Juni 1985 in Mailand und vom 25. und 26. Juni 1986 in Den Haag zum Bericht des Ausschusses für das Europa der Bürger verabschiedet hat, in der Erwägung, dass nach diesem Bericht Grenzschilder mit einheitlicher Gestaltung entworfen werden sollten, die den Fortschritt korrekt widerspiegeln, der auf dem Wege zu einem echten einheitlichen Markt und zur Einheit der Europäischen
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