Der Luftraum darf nicht mit dem Fahrrad verletzt werden - Gesetzliche Kuriositäten und bürokratische Monster
sind Hunde außerhalb des Friedhofes anzubinden). Fragt sich, welche eigenartigen Hausgenossen die Bewohner der 6000-Einwohner-Stadt in der Oberpfalz zu halten pflegen, mit denen so ein Ausflug auf den Friedhof nahe liegend wäre, Krokodile vielleicht?
Hühner füttern:Verboten!
In Erlenbach am Main könnte eine gelegentliche Spracherneuerung des Amtsblattes nichts schaden. Hier geht es um die Abgabe von Impfstoff in einer Tierarztpraxis. Dazu heißt es:
§
Achtung Hühnerhalter: Die Anwendung muss innerhalb von zwei Stunden erfolgen. Es ist daher erforderlich, die Tiere schon vorher mehrere Stunden dürsten zu lassen.
Wonach sie dürsten sollen oder ob es nicht doch einfach darum geht, das Federvieh dursten zu lassen, verrät uns das Amtsblatt nicht.
Sprachliche Kunstwerke
Im Folgenden geht es um einen Erdrutsch und eine Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über das Naturschutzgebiet Bergrutsch am Kirchsteig bei Urbach. Und, was soll man sagen, der Regierungspräsident nennt das Kind beim Namen:
§
Erhalt eines durch gravitative Massenverlagerungen großer Augenblicksleistung neu entstandenen Geotops.
Landesrecht
Im Landesrecht Niedersachsen haben wir das Gesetz zum Buchfinkengesangswettbewerb gefunden – lustig an der Sache ist allerdings bei näherer Betrachtung nur der Titel.
§
Die im Frühjahr stattfindenden Buchfinkengesangswettbewerbe im Oberharz – die so genannten „Finkenmanöver“ – gehen mit einer großen Belastung der Buchfinken einher. Daher sind hohe Anforderungen an die ordnungsgemäße Unterbringung und Haltung der Buchfinken – insbesondere in der Gesangszeit (…) zu stellen.
§
Bei der tierschutzrechtlichen Beurteilung gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes der Buchfinkenhaltung und der Buchfinkengesangswettbewerbe sind die Statuten der Buchfinkengilde Südniedersachsen (…) heranzuziehen. Abweichungen sind entsprechend den tierschutzrechtlichen Vorgaben zu maßregeln.
Verfassungsrecht
Auch die Karlsruher Richter sind nur Menschen, auch wenn sie in ihren schönen roten Roben weit, weit über uns Normalsterblichen thronen. Zu viel Arbeit aber ist auf alle Fälle ungesund. Weil so viele Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe einlaufen. sind eine Menge Regierungsbeamte vorgeschaltet, die nach Möglichkeiten suchen, diese Klagen wieder loszuwerden. Zu spät, nicht zulässig oder aber:
§
Der Rechtsweg ist erschöpft.
Erschöpfend finden wir lediglich die unmögliche Formulierung – die aber so im Bundesverfassungsgerichtsgesetz steht.
Gesetze unter Hammer und Sichel
Wer in den Gesetzestexten unseres früheren deutschen Nachbarstaates nach Formulierungen und Bestimmungen sucht, die ohne weitere Interpretation zum Lachen reizen, wird sich schwertun. Wenn überhaupt, dann ist Humor im bürokratischen Regelwerk der DDR allerhöchstens in homöopathischen Dosen zu spüren, und dann hatte er sich mit großer Wahrscheinlichkeit hintenherum eingeschlichen.Vermutlich hat auch kein westlicher Geheimdienst je versucht, Erheiterndes im deutschen Land hinter dem Eisernen Vorhang aufzuspüren. Vom einfachen Volksgenossen ist ja bekannt, dass er nur wenig zu lachen hatte. Und die Oberen, die an dem ganzen Elend schuld waren, gingen zum Zwecke der lautstarken Erbauung vermutlich ganz real in den Keller. Wenn wir Heutigen da etwas nicht mitbekommen haben sollten, haben Staatssicherheit und DDR-Spionage-Abteilung in dieser Hinsicht ganze Arbeit geleistet und dem Wortlaut des Paragrafen 97 zum Thema Spionage voll entsprochen.
§
Der sozialistische Staat schützt und sichert seine staatlichen, wirtschaftlichen und militärischen Geheimnisse allseitig gegenüber jedermann.
Sommer in der DDR
Schön, dass wir heute, 20 Jahre nach dem Fall der Mauer, mehr Einblick in die interessanten Details der deutsch-demokratischen Staatsorganisation haben. Beim Stöbern im historischen Staats- und Verwaltungsrecht der früheren DDR stößt man nämlich unter anderem auf Auflistungen, wie die folgende.
§ Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 31.Januar 1980
§ Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 6. Februar 1981
§ Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 2. Februar 1982
§ Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 23. September 1982
§ Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 22. Dezember 1983
§ Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom 14. Februar 1985
§ Verordnung über die Einführung der Sommerzeit vom
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