Der Luftraum darf nicht mit dem Fahrrad verletzt werden - Gesetzliche Kuriositäten und bürokratische Monster
gewesen sein, das einen Einbrecher verleitet hat, in eine Schreinerwerkstatt im kleinen Ort Baierbrunn bei München einzubrechen und dort einige Rollen Toilettenpapier mitgehen zu lassen. Die Zeit hatte ihm aber noch gereicht, ein paar Schluck aus einer Schnapsflasche zu nehmen. Offenbar war dieses Getränk so lecker, dass der Täter noch zwei weitere Male in die Werkstatt einstieg, ohne irgendwetwas zu entwenden. Noch skurriler erscheint die Geschichte, wenn man weiß, dass sie 1999 passierte und die Polizei den Täter, einen 43 Jahre alten Arbeitslosen, erst 5 Jahre später gefunden hat – identifiziert anhand seiner Fingerabdrücke auf der Schnapsflasche.
Fleischbeilage
Eklig ist gar kein Ausdruck! Eine Schülerin an einer High School im US-Staat Massachusetts, die gerade mit Appetit in ihr Kantinen-Sandwich beißen wollte, erlebte dabei eine mehr als unangenehme Überraschung. Das Stückchen Fleisch, das in das Sandwich nicht hineingehörte, sich aber plötzlich zwischen ihren Zähnen befand, war ein menschlicher Daumen. Eine Kantinenangestellte hatte sich, wie sich später herausstellte, einige Tage zuvor den Daumen mit dem Gemüseschneider abgeschnitten. Iiigittt!
Unfreiwillige Selbstanzeige!
Man hätte deutlich mehr als die gemessenen 0,92 Promille bei einem 69-Jährigen vermuten können, der an einem Dienstagmorgen zu Fuß in eine Polizeidienststelle in Bayern kam. Hingefahren war er noch mit seinem Auto und mit dem festen Willen, Anzeige zu erstatten. Das hätte er sich aber lieber mal überlegen sollen, denn die Beamten bemerkten bei dem Mann einen so starken Alkoholgeruch, dass sie ihn kontrollierten. Sein Auto behielten sie daraufhin gleich da, und wegen der Anzeige musste er ohnehin noch einmal wiederkommen: Von alkoholisierten Personen werden nämlich keine Anzeigen angenommen.
Warum der bayerische König neben seinem Bier auch seine Untertanen braucht
In der guten alten Zeit, als es noch gemütlicher zuging, als es im Winter noch richtig schneite, und zwar genau am 24. Dezember, wenn man’s halt brauchen konnte, als die Frauen noch wussten, wo sie hingehörten, nach Hause nämlich, hinter den Herd und zu ihren Kindern – weder Patchwork-Familie, Selbstverwirklichung noch Scheidungsrate oder Kitaplatz. – Als dies alles noch so war und alles seine Ordnung hatte, da waren die Sitten zwar rau, aber allseits gültig.Am Sonntag ging man in die Kirche, und das Bier war noch billig …
Merkel – go home
Diese streng konservative Geisteshaltung fand ihren Ausdruck in der Verfassung des Königreichs Bayern vom 1. Mai 1808, in der gleich zu Beginn zu lesen stand:
§
Die Prinzessinnen sind auf immer von der Regierung ausgeschlossen und bleiben es von der Erbfolge so lange, als noch ein männlicher Sprosse des regierenden Hauses vorhanden ist.
§
Nach gänzlicher Erlöschung des Mannesstammes fällt die Erbschaft auf die Töchter und ihre männliche Nachkommenschaft.
Also: nichts mit Selbstverwirklichung und Hosenanzug. Selbst die ersten Damen im Staate hatten damals zu warten, bis sie an der Reihe waren, also ewig. Schon klar, dass so manch moderner Lederhosenträger alles dafür gäbe, wenn er das Rad der Zeit zurückdrehen könnte und all die Angela Merkels, Kristina Schröders und Ursula von der Leyens an ihrer Herdplatte festketten könnte. Und dann führen die genannten Damen ja auch noch im Bund das
große Wort, wo die Bayern nichts zu sagen haben, sondern letzten Endes tun müssen, was dort gesagt wird. Was den Bayern also per se ein Dorn im Auge ist. Einen Trost für Bayern immerhin haben wir auf Lager: Die männliche Nachkommenschaft der genannten Damen ist ganze zwei Köpfe stark, und das, obwohl Frau von der Leyen sich sehr angestrengt und allein sieben Kinder zu bieten hat.
Von der Notwendigkeit des Bieres
Dass der Bayer zu genießen weiß und den Freuden des Daseins nicht abgeneigt ist, das ist hinlänglich bekannt. Vor allem der Gerstensaft hat es ihm angetan und der Genuss desselben ist ihm in Jahrhunderten der Gewohnheit genussvolle Tradition geworden.
Und so haben wir in einem Handbuch zum Brauwesen, Branntweinbrennen und dem Malzaufschlag im Königreiche Bayern folgende Verordnung zum „Biereinlegen“ aus dem Jahre 1783 gefunden:
§
Ein Fässel zum häuslichen Gebrauch einzulagern, ist Jedermann erlaubt.
Als hätten sie es geahnt, dass fast 130 Jahre später die Erhöhung des Bierpreises um zwei Pfennige im oberbayerischen Dorfen zu einem regelrechten Bierkrieg
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