Der Pathologe weiß alles, ... aber zu spät.
Zentimeter maß, verewigte mit seinen Bildern das uns heute geläufige Gesicht von Friedrich dem Großen. Gottfried Keller, 140 Zentimeter groß, sah aus wie ein Gnom und schrieb zauberhafte Erzählungen, Novellen und Romane. Einen kaum mehr als 150 Zentimeter großen, korpulenten jungen Mann mit blauen Augen, rotblondem Haar und blassem, fahlem Gesicht mit Pockennarben kennen wir als das wohl größte Musikgenie der Menschheit, Wolfgang Amadé Mozart.
Engelbert Dollfuß, der autoritäre österreichische Bundeskanzler der Zwischenkriegszeit, war trotz seiner nur 151 Zentimeter Körpergröße eine dominierende Persönlichkeit; er wurde 1934 von illegalen Nationalsozialisten ermordet.
Ebenfalls 151 Zentimeter klein war der große Immanuel Kant. Henry Toulouse-Lautrec litt an einer angeborenen Knochenkrankheit und erreichte nur 152 Zentimeter. Alkohol und Syphilis zerstörten den großen Künstler.
Franz Schubert wurde vom Militärdienst befreit, da er die geforderte Körpergröße nicht erreichte. Er war 157 Zentimeter groß, stämmig, mit großem Kopf und kurzen Extremitäten. Man darf schließlich nicht verlangen, daß jemand, der wie ein Engel musiziert, auch so aussehen muß.
Die halbe Kraft verwendete er an sein Werk, die andere Hälfte an die Propaganda - so wurde der 160 Zentimeter große Richard Wagner zum vieldeutigsten, fragwürdigsten und faszinierendsten Phänomen der schöpferischen Welt.
Napoleon Bonaparte, 162 Zentimeter groß, war kein strahlender Feldherr, sondern rachitisch verkrümmt und konnte als Kind seinen übergroßen Kopf nicht gerade halten.
Mit 165 Zentimetern war Alexander der Große für die damalige Zeit zwar kein Riese, aber auch kein Zwerg.
GEFÄLLIGKEITSZEUGNISSE
Besonderer Sorgfalt bedarf die Ausstellung ärztlicher Zeugnisse und Bestätigungen. Diese haben sich auf Tatsachen zu beziehen und sind nach bestem Wissen und Gewissen auszustellen. Ein Arzt, der Gefälligkeitszeugnisse ausstellt, verstößt gegen gesetzlich auferlegte Pflichten. Immer? Einige Beispiele, die prominente Persönlichkeiten betrafen, lassen Zweifel aufkommen.
Karl Ludwig Freiherr von Brück (1798-1860) wurde unschuldig in eine Spekulations- und Korruptionsaffäre von Heereslieferanten verwickelt. Kaiser Franz Joseph entließ ihn daraufhin als Finanzminister. Brück verübte durch Aufschneiden der Unterarmarterien Selbstmord.
Karl Rokitansky, damals Ordinarius und ordentlicher Professor für pathologische Anatomie an der Universität Wien, kam in seinem Obduktionsgutachten zu folgender Beurteilung:
„. . . daß man in der Leiche des Untersuchten chronische seröse Ergüsse in der Schädelhöhle mit Verdickung der inneren Hirnhäute, Erschlaffung des Herzfleiscbes, Talggehalt der Leber vorgefunden habe, alles Zustände, die zu dem Schlüsse berechtigen, derselbe habe in einem materiell begründeten Zustand von Gemüthszerrüttung und Kleinmuth die Selbstentleibung unternommen.“ Das ist natürlich medizinischer Unsinn, ermöglichte aber ein kirchliches Begräbnis.
Nach dem mysteriösen Mord- und Selbstmordfall Kronprinz Rudolfs in Mayerling (1889) hatten sich auch die Ärzte an der nachfolgenden Vertuschungsaktion des Kaiserhauses beteiligt. Die Leiche von Mary Vetsera wurde durch den k. k. Leibarzt Dr. Franz Auchenthaler beschaut, der im Protokoll feststellte: „. . . zweifellos Selbstmord mittels Schußwaffe.“ Damit war der Kronprinz freigesprochen. Im offiziellen Obduktionsbefund über Kronprinz Rudolph liest man im letzten Absatz:
„Die vorzeitige Verwachsung der Pfeil- und Kranznaht, die auffällige Tiefe der Schädelgrube und der sogenannten fingerförmigen Eindrücke an der inneren Fläche der Schädelknochen, die deutliche Abflachung der Hirnwindungen und die Erweiterung der Hirnkammer sind pathologische Befunde, welche erfahrungsgemäß mit abnormen Geisteszuständen einherzugehen pflegen und daher zur Annahme berechtigen, daß die Tat in einem Zustand von Geistesverwirrung geschehen ist.“
Unterschrieben ist dieses Gefälligkeitsattest vom Professor der gerichtlichen Medizin, Eduard Hofmann, und vom Professor der pathologischen Anatomie, Hans Kundrat.
Von größter Wichtigkeit für die Auftraggeber der Obduktion war die Feststellung einer Geistesverwirrung. Damit wurde Unzurechnungsfähigkeit bestätigt und ein kirchliches Begräbnis ermöglicht. Eine solche Vorgangsweise war damals üblich, auf diesem Weg konnten wohlhabende und einflußreiche Familien die kirchliche Beerdigung eines
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