Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
noch grundlegender:
An der Garderobe wurden Bekleidungsstücke in Brand gesteckt. In den Holzbehälter für Fundsachen wurde auch ein Brand gelegt.
Stets fein säuberlich unterschieden wird übrigens zwischen Ursache und Wirkung.
Als die Feuersirene ertönte, fragte ich in der Zentrale fernmündlich an, wo es aufgrund des Alarms brennen würde.
Jede Rekonstruktion erfordert neben Scharfsinn auch eine Portion Phantasie.
Wie etwa war zu erklären, daß diese Laube in Schutt und Asche lag? Ein klassischer Einbruch mit anschließender Spurenbeseitigung schied schon mal aus.
Aufgrund der am Brandort geführten Ermittlungen konnte das Vorhängeschloß aufgefunden werden. Dasselbe war zwar ausgeglüht, aber sonst nicht weiter entzwei.
Wie also mußte man es sich vorstellen?
Nach hiesigem Dafürhalten dürfte es sich bei dem Brand um eine Fahrlässigkeit seitens einer fremden Person handeln, die in der Laube übernachten wollte und sich dort selbst gut ausgekannt haben dürfte. Dieselbe dürfte auch gewußt haben, daß in der Laube ein Sofa mit zwei Decken und ein Kissen stehen würde, auf dem der Geschädigte sich ab und zu ausruhte.
Der Täter, der in der besagten Nacht kein Unterkommen hatte, ging an das Fenster der Laube und zertrümmerte vermutlich eine Scheibe, um so das Fenster aufwirbeln zu können. Anschließend stieg er ein und suchte das Sofa zum Schlafen auf, wobei er noch geraucht haben dürfte. Während des Rauchens dürfte er eingeschlafen und die brennende Zigarette aus seiner Hand gefallen sein, so daß das Sofa in Brand geriet. Als er dies feststellte, verließ er schleunigst die Laube.
Aber:
Spuren dieser Art konnten aufgrund der abgebrannten Laube nicht mehr festgestellt werden.
Und neben den rein wirtschaftlichen Schäden sind fast immer auch immaterielle zu beklagen.
Der Geschädigte bestellt den Garten nur noch deshalb, um sich außerhalb der Wohnung dort aufhalten zu können und in seinen
alten Tagen eine Beschäftigung zu haben. Er ist aufgrund der abgebrannten Laube sehr niedergeschlagen, da er jetzt keinen Platz mehr zum Ausruhen hat. Er ist weiter ein friedlicher Mensch und hat bisher noch keinen Zank und Streit gehabt.
Sein Kopf dürfte nicht schlecht geraucht haben, als ein Bezirksschornsteinfegermeister diesen Bericht hier zu Papier brachte:
Die nach dem Brand vorgefundenen Zustand ist keine Veränderung an dem Ofen wie daneben stehende Spüle vorgenommen worden. Durch normales Heitzen des Ofens wäre der Brand nicht entstanden.
Wenn man das so liest (es ist alles schon eine Weile her), mag man gar nicht glauben, was der schwarze Mann über die frühere Abnahme der Feuerstätte behauptete:
Ich habe seinerzeit aufgrund der Überprüfung eine Mängelfreie Bescheinigung ausgestellt.
Auf dem Land ist es bekanntlich die Freiwillige Feuerwehr, die sich dem konsequenten Löschen von Bränden widmet, Bränden jeder Art übrigens, und das in aufopfernder Weise.
Die Trunkenheitsfahrt fand nach einer Feuerwehrübung mit anschließender Besprechung statt. Um die Bierkiste noch leer zu machen, trank ich mehr als gewöhnlich.
Nun ist er seinen Führerschein los und muß sich zu Übungen und Vorstandssitzungen von seiner Frau fahren lassen. Doch die hat dafür den Rücken nicht frei.
Als geplagte Mutter von 2 Kleinkindern auf der Rückbank fällt es ihr oft schwer, sich aufs Fahren zu konzentrieren.
Wir befinden uns mitten in einem Gnadengesuch mit dem Ziel einer Verkürzung der Sperrfrist. Denn so kann es nicht weitergehen.
Der Fahrstil meiner Frau macht mir sehr zu schaffen. Oft meine ich, als Beifahrer kurz vor dem Herzinfarkt zu stehen. Bei meiner Frau mitfahren zu müssen, birgt für mich erhebliche Gesundheitsrisiken – mein erhöhter Blutdruck schnellt in die Höhe etc. Ich möchte meine 2 kleinen Kinder in ihrem zarten Alter nicht schon zu Halbwaisen machen.
Fazit:
Ich hoffe, Sie mit meiner Argumentation überzeugt zu haben, und bitte darum, zu meinen Gunsten Gnade vor Recht walten zu lassen.
Was er denn machen werde, falls er tatsächlich heute noch auf freien Fuß gesetzt würde, wollte ein Haftrichter von einem Beschuldigten wissen, der ihm gerade eine ganze Serie von Brandstiftungen gestanden hatte. Antwort:
Als erstes trete ich aus der Freiwilligen Feuerwehr aus.
12. Alkohol
Über Trunkenheitsfahrten herrscht allgemeines Kopfschütteln. Fragt man jedoch im Einzelfall einmal nach, können sich ganz banale Notwendigkeiten auftun.
Mit 1,8 Promille
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