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Der Q-Faktor

Der Q-Faktor

Titel: Der Q-Faktor Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Suzette Haden Elgin
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Kommunipathen-Krippen-Bericht mit Aktenzeichen 374.10.a, Abteilung 391, und zitiere daraus folgendes:
    Wir finden Anne-Charlotte, Gegenstand dieses Berichts, leicht abnorm insofern als sie (1) sich konsequent geweigert hat, normal auf die Teile des Krippen-Trainings anzusprechen, die ihr einen Genuß an Luxus vermitteln sollten, der so wichtig für die spätere Verträglichkeit des Kommunipathendaseins ist, und (2) sich immun gezeigt hat gegen die Indoktrinierung des Romeo-Julia-Mythos-Syndroms, ebenfalls eine wichti ge Voraussetzung, um die späteren Anforderungen zu ertragen. Solche abnormalen Neigungen bedeuten keine Gefährdung ihrer Person oder der Gesellschaft, ma chen die Versuchsperson aber ungeeignet für die Funktion als Kommunipath. Da Anne-Charlottes Q-Faktor zwar ausgeprägt, aber nicht ungewöhnlich hoch ist, wäre der Versuch, diese Abnormitäten durch Psychochirurgie zu korrigieren, nicht gerechtfertigt. Daher beantrage ich die Entlassung der Versuchsperson aus der Kommunipäthen-Krippe und ihre Freistellung nach entsprechender Gehirnwasch-Indoktrination.
    Weiterhin wird in dem Bericht angeführt:
    Die Betroffene, Anne-Charlotte, wurde am Sechsdezember 3008 diesem Amt von den Lehrern der GALAK - SCHULE 840 (Spezialkurs) gemeldet als unbelehrbar und unerziehbar für die Rolle eines produktiven Mitglieds unserer Standard-Kulturgesellschaft. Es wurde beantragt, die Person, entsprechend ihrem eigenem Wunsch, der Obhut der nächstgelegenen Makluniten-Traube anzuvertrauen. Psychoproben beweisen, daß ihre Eigeneinschätzung trotz eines gewissen rebellischen Profils zutrifft, wonach für sie ein Leben innerhalb einer Makluniten-Gruppe am geeignetsten wäre. Daraufhin wurde sie aus der GALAKSCHULE 840 am Zwanzigdezember 3008 entlassen und der Makluniten-Traube Sonnenfisch überantwortet.
    Nachfolgende Berichte über Abnorme Anne- Charlotte weisen auf eine maximal befriedigende Anpassung hin, wie nach dem hohen Wahrscheinlichkeitsfaktor in ihrem Fall nicht anders zu erwarten war. In ihren Akten finden sich keine zusätzlichen Eintragungen außer der Bemerkung ihrer freiwilligen Übersiedlung zur Makluniten-Traube Chrysanthemenbrück nach Aufnahme von intimen Beziehungen zum Q-Faktor-Abnormen Drijn (vergleiche Kommunipathen-Krippen-Bericht Aktenzeichen 374 10.a, Abteilung 382).
     
    Aktennotiz:
    In dieser Beziehung könnte man der Kommunipathen-Kontrolle gewisse Vorwürfe machen; andererseits (vergleiche Wergenhoff, Band. 9, Kapitel 3; ebenfalls, Xthpa, Band 2, Kapitel 4; ebenfalls Standard, Band 11, Kapitel 2, Absatz 9) wurde zuvor nicht die Erfahrung gemacht, daß bei sexuellen Verbindungen zwischen Q-Faktor-Abnormen Abnormitäten bei der Nachkommenschaft auftreten, da die abweichenden Erscheinungen bei der Erbmasse kaum ins Gewicht fallen.
    Ende der Aktennotiz.
     
    3) Bezugnehmend auf die Geschichte des Q-Faktor-Abnormen Drijn, Kommunipathen-Krippen-Bericht, Aktenzeichen 374.10, Abteilung 382 (vergleiche oben) wird folgender Auszug gegeben:
    Wir finden Drijn, Gegenstand dieses Berichts, geringfügig abnorm, da er eine ungewöhnliche Widerstandskraft der Indoktrinierung des Korpsgeist-Mythos-Syndroms entgegensetzt, das für eine befriedigende Anpassung an das künftige Kommunipathenleben Voraussetzung ist. Der erwähnte Drijn ist überdurchschnittlich individualistisch und unabhängig. Weiter sei bemerkt, daß der Betroffene gesundheitlich anfällig ist und den Strapazen der Kommunipathenpflichten körperlich nicht gewachsen sein dürfte, nicht einmal in dem ohnehin und leider schon begrenzten Maß. Daher wird die Entlassung der Versuchsperson aus der Kommunipathen-Krippe und ihre Freistellung nach entsprechender Gehirnwasch-Indoktrination beantragt.
    Weitere Berichte über den Abnormen Drijn beinhalten seine Entlassung aus GALAKSCHULE 3722 (Spezialkurs) in die Makluniten-Traube Chrysanthemenbrück, seine spätere sexuelle Verbindung mit der Q-Faktor-Abnormen Anne-Charlotte (wie oben erwähnt) und seinen Tod im Jahr 3016 in dieser Traube.
     
    4) Keine Angaben können über die Geburtsdokumente des Versuchsbabys gemacht werden, da die Geburt un-registriert und illegal war. Von Informationen der bei der Geburt anwesenden Gruppenmitglieder in Chrysanthemenbrück läßt sich das Geburtsdatum aber auf Neunapril 3017 fixieren. Das Versuchsbaby ist zum Zeitpunkt dieses Berichts also zwölf Monate, drei Wochen und vier Tage alt und wurde am Vierapril dieses Jahres in die Kinderstation in Galakzentrum, Block 11,

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