Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo
nicht von außen öffnen, sondern lediglich von innen. Das bezeugten auch ein Kraftfahrzeugmechaniker und der Autoverleiher.
Die entsprechenden Protokolle stammten aus jener Zeit, als die Kripo noch den Serve-Begleiter der Tat verdächtigte. Jetzt, angesichts Lorbachs Aussage gegen Boost, zweifelte sie an den Aussagen des Mechanikers und der anderen beiden Zeugen. Und weil es für einen solchen nachträglichen Zweifel handfeste Gründe geben muß. suchte sie und fand schließlich auch zwei Polizisten, die ihrerseits bezeugen konnten, daß sich diese Tür sehr wohl von außen öffnen ließ.
Noch ein Umstand konnte im Schwurgerichtsverfahren nicht zweifelsfrei geklärt werden: Wer war der Eigentümer der Mordwaffe? Die vermutliche Tatwaffe, eine Pistole 08, war, in ein Staubtuch eingewickelt, zwischen Blechdosen versteckt, von einem Handwerker auf einer Abfallhalde in unmittelbarer Nähe von Boosts Wohnung gefunden und der Polizei übergeben worden. Der Handwerker gab an, er hätte die Pistole im Beisein von Boost seinem Vater gezeigt. Sein Vater aber konnte sich daran nicht erinnern. Mehrere gemeinsame Freunde von Boost und Lorbach, denen die Waffe vorgelegt wurde, widersprachen sich in der Frage nach deren ursprünglichem Eigentümer. Die Pistole war leicht wiederzuerkennen. Ihr fehlte das Korn, außerdem hatte sie einen Fehler am Griffstück und charakteristische Rostflecke. Ein Zeuge erklärte, die Waffe hätte Lorbach gehört. Er wüßte das deshalb ganz genau, weil er selbst schon einmal damit geschossen hätte. Lorbach dagegen behauptete, aus dieser Waffe wäre vor dem Mord überhaupt nicht geschossen worden. Der Zeuge hätte sie vermutlich nur deshalb identifiziert, weil sie als einzige der vorglegten Pistolen kein Korn hatte. Boost selbst wollte diese Waffe gar nicht kennen. Das Gericht konnte ihm die Eigentümerschaft nicht nachweisen, nahm aber an, er hätte sie wenigstens zum Zeitpunkt der Ermordung Serves im Besitz gehabt.
Nach der Ermordung Serves hatte Boost laut Gerichtsurteil Mitte Juli 1953 auf der Rheinwiese bei Lohausen erneut ein Rind gestohlen. Einige Monate später, am 19. Dezember, raubte, er gemeinsam mit Lorbach und einem weiteren Komplizen den Hühnerstall eines Bauern in Büderich-Niederdonk aus. Als der Bauer, unterstützt von seinem Knecht, den Räubern mit der Heugabel zu Leibe rücken wollte, hatte Boost geschossen, jedoch niemanden verletzt. Die leere Patronenhülse hatte er aufgelesen und mitgenommen.
Für die folgende Zeit bis zum 8. Februar 1956 konnte die Kriminalpolizei Boost nichts nachweisen. An diesem Tage fuhr er mit Lorbach auf einem gestohlenen Motorrad zur Allgemeinen Ortskrankenkasse in Düsseldorf-Oberkassel, wo sie bewaffnet und maskiert die Kasse ausrauben wollten. Lorbach bekam jedoch angesichts des regen Publikumsverkehrs Angst und verschwand. Boost folgte ihm zögernd.
In der Nacht vom 30. April zum I. Mai stahlen Lorbach und Boost aus der Garage eines Bauern einen Pkw. Und schließlich wurde Boost auf Grund von Lorbachs Geständnis auch schuldig befunden, den Überfall auf das Liebespaar in Meerebusch begangen zu haben. Lorbach hatte an diesem Abend seinen Freund um Hilfe bei der Nachsuche auf einen gewilderten Rehbock gebeten. Sie fuhren pistolenbewaffnet in den Wald. Dort angekommen, sahen sie plötzlich etwa 100 Meter entfernt ein Streichholz aufflammen. Sie pirschten dorthin und stießen auf das Liebespaar.
Für alle diese Straftaten wurde Boost verurteilt, obwohl er nur einige Rinderdiebstähle eingestand. Die Verurteilung in den übrigen Fällen, insbesondere im Mordfall Serve, stützte sich nahezu ausschließlich auf die Aussagen des von der Polizei gepäppelten kriminellen „Kronzeugen" Franz Lorbach.
Es ist bemerkenswert, wie oft die Kriminalpolizei der BRD ihre Anschuldigungen auf die Angaben solcher „Gewährsleute" stützt. Und zwar nicht nur in politischen Fällen, in denen Bonns Sicherheitsorgane fast ausschließlich mit Spitzeln, Erpressungen und geradezu kriminellen Schnüffel- und Abhörmethoden arbeiten, sondern auch bei der Bekämpfung der sogenannten allgemeinen Kriminalität.
Daß dabei sehr oft Unschuldige in die Fänge der Justiz geraten, ist bekannt. Der 1976 verstorbene westdeutsche Kriminalautor und Präsident der Deutschen Liga für Menschenrechte, Frank Arnau. und andere namhafte Persönlichkeiten der BRD haben dieses Phänomen der „Strafunrechtspflege" wiederholt scharf verurteilt. Die BRD-Kripo hält nach wie vor an diesen
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