Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo
Zeit des Faschismus wurden nach dieser Bestimmung Antifaschisten in die Konzentrations- und Vernichtungslager geschickt. In der BRD wird neuerdings diese Bestimmung ebenfalls nicht mehr nur gegen Berufsverbrecher, sondern auch gegen Anarchisten angewendet.
Franz Lorbach, der im Plädoyer der Anklagebehörde so glimpflich davonkam, wurde zu insgesamt fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht ging also um sechs Monate über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Vielleicht wollte es damit seine Objektivität beweisen. Vielleicht aber hat es sich auch dafür geschämt, daß sein Urteil solcher „Zeugen" bedurfte.
III. Chicago in Western Germany
Das falsche Geständnis
Als der Leiter der Konsum-Filiale von Misburg, Karl Wichmann, am Abend des 21. September 1956 seine Wohnung betrat und wie gewöhnlich die Kassette mit den Tageseinnahmen verwahrte, ahnte er nicht, daß zwei Verbrecher, die das Geld rauben wollten, unterwegs zu ihm waren. Sie hatten seine Gewohnheiten tagelang studiert, wußten, daß er den Laden stets pünktlich abschloß und bedächtig die wenigen Schritte bis zu seiner Wohnung zurücklegte. Schon am Spätnachmittag bezogen sie in der Gegend Posten. Gegen 19 Uhr 40 endlich betraten sie das Haus.
Der größere der beiden löste mit einem Schraubenzieher das Schließblech und entriegelte die Wohnungstür. Als Wichmann, von einem Geräusch aufgeschreckt, den Korridor betrat, drängten ihn die Einbrecher in die Küche zurück und verlangten das Geld. Frau Wichmann schrie um Hilfe, woraufhin der Größere sofort zwei Schüsse auf sie abgab. Auch auf Karl Wichmann schoß er und traf ihn in die Brust, wo das Projektil dicht neben der Wirbelsäule steckenblieb. Frau Wichmann trug einen Steckschuß in der rechten Lunge und einen zweiten in der linken Schulter davon. Die Täter flüchteten ohne das Geld.
Ein Mädchen, das in diesem Augenblick am Haus vorbeiging, hörte die Schüsse und sah zwei Gestalten herauskommen, in der Nebenstraße Fahrräder besteigen und davonfahren. Noch sechs weitere Zeugen hatten die Täter gesehen, wie die Polizei später ermittelte. Die von ihnen abgegebenen Personenbeschreibungen waren jedoch sehr allgemein und widersprüchlich. Auch das Ehepaar Wichmann konnte keine genaueren Angaben machen. Die Räuber waren maskiert. Der Größere trug einen langen, dunklen und enganliegenden Mantel, der Kleinere einen hellen
Trenchcoat und eine Skimütze. Für die Fahndung ließ sich damit nicht allzuviel anfangen.
Der Tatort war ebenfalls unergiebig. Die Kriminalpolizei fand kaum verwertbare Spuren. Ein Küchenstuhl wies eine Beschädigung. das Schließblech an der Wohnungstür eine feine Kratzspur auf. Obwohl die Täter mindestens drei Schüsse abgegeben hatten, war keine Patronenhülse zu finden, was vermuten ließ, sie hätten Waffen benutzt, die die Hülsen nicht auswarfen.
Den einzigen konkreten Anhaltspunkt lieferte ein Projektil, das aus Frau Wichmanns Schulter extrahiert und zur Untersuchung ins Bundeskriminalamt geschickt wurde. Die Experten bestimmten es als Kleinkalibergeschoß 22 I. f. B., verfeuert aus einer Waffe mit Rechtsdrall und neun Zügen. Straftaten mit einer derartigen Waffe waren im BKA bislang nicht registriert worden. Die Experten stellten Nachforschungen an und ermittelten eine Firma Krieghoff in Ulm, die Einsteckläufe für Jagdgewehre, sogenannte Schonzeitläufe, mit ebendiesen technischen Daten herstellte. Es war anzunehmen, die Täter hätten mit Hilfe eines solchen Einstecklaufes eine herkömmliche Pistole umgebaut. Das Projektil kam in die „Tatortspuren-Sammlung", mehr war damit vorerst nicht anzufangen.
Von der Polizei war schon wenige Minuten nach dem Überfall die gesamte Umgebung des Tatorts abgeriegelt worden. Polizeistreifen kontrollierten Fahrzeuge und Personen und hielten mehrere Verdächtige fest. Ein Pärchen jedoch, das harmlos auf die Polizeisperre zuradelte und sich ordnungsgemäß auswies, durfte unbehelligt passieren. Nicht einmal die Namen wurden notiert. Wozu auch? Die Polizei fahndete ja nach zwei jungen Männern!
Da das zuständige Raubdezernat über keine konkreten Täterhinweise verfügte, ging es dazu über, alle neu eingelieferten Einbrecher und Gewalttäter im Hinblick auf den Überfall zu überprüfen. Dabei stieß die Kripo auf einen jungen, labilen Burschen, dem mehrere Einbrüche nachgewiesen werden konnten. Da er für die Zeit des Raubüberfalls kein Alibi besaß und sich obendrein in seinen Angaben
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