Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo
Praktiken fest.
Wenn Boost auch zweifellos nicht der Typ des unschuldigen Justizopfers ist, so zeigt sein Fall doch die voreingenommene, unter „Erfolgszwang" stehende und zwielichtige Arbeitsweise, die so oft von der Kriminalpolizei der BRD praktiziert wird. Boost sollte laut Anklageschrift auch die Doppelmorde vom November 1955 und vom Februar 1956 begangen haben, also der gesuchte Liebespaarmörder gewesen sein. Diese Beschuldigung stützte sich auf eine Reihe von Indizien. Lorbach hatte ausgesagt, daß Boost ihm in einer nebligen Novembernacht des Jahres 1955 eine Pistole zur Reinigung übergeben hätte, aus der zwar nicht geschossen worden, die am Griffstück aber mit gelbem Lehm beschmiert gewesen wäre. Boost selbst hätte „eine Menge feiner Blutspritzer" im Gesicht gehabt. In der Nacht, als das Liebespaar Behre/Kürmann ermordet wurde, wollte Lorbach seinen Freund mit dem Motorrad in die Nähe des Tatorts gefahren und dort abgesetzt haben. Wenige Tage später hätte ihm Boost dann mehrere hundert Mark, die er sich drei Jahre zuvor geliehen hatte, endlich zurückgegeben. Die Kripo ging ja ursprünglich davon aus, daß Behre eine größere Geldsumme bei sich trug.
Auch ein Motiv für die Liebespaarmorde konnte Lorbach anbieten. Sein Freund Boost hätte die „Kapitalisten" gehaßt, die es sich leisten konnten, ihr Liebchen im Auto ins Grüne zu „entführen": Boost. der Feind der Reichen also! Doch keines der Mordopfer war reich oder gar „Kapitalist" gewesen.
Das Gericht setzte wieder Lokaltermine an, diesmal allerdings ohne Ergebnis: Der wackere Polizeizeuge Lorbach konnte keine Angaben zur Tat selbst machen.
Die Beweisstücke, die dem Gericht insgesamt vorlagen, füllten drei Tische im Saal. Darunter war ein ganzes Waffenarsenal, das bis zur englischen Maschinenpistole reichte.
Fünf Gutachter, vier vom Bundeskriminalamt und einer von der Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle (KTU) des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen, hatte allein die Polizei gestellt. Der Schußwaffensachverständige vom BKA erklärte, das Mordgeschoß im Falle Falkenberg/Wassing wäre demjenigen ähnlich, das Dr. Serve getötet hatte. Beide Projektile wären aus einer Waffe mit Rechtsdrall und sechs Zügen abgefeuert worden. Zwei der bei Boost beschlagnahmten Waffen kämen als Tatwaffe in Betracht. Sicher identifiziert könnte allerdings keine werden.
Ein Chemiker vom BKA erklärte, in Boosts Kellerlaboratorium hätten sich lediglich solche Chemikalien befunden, die in den meisten Labors anzutreffen wären: vergällter Spiritus, Äther,
Schußwaffensammlung im Bundeskriminalamt
Schwefel-, Salpeter- und Ameisensäure, pulverisierter Schwefel, Soda und Kaliumferrozyanit, aus welchem sich allerdings sehr leicht Zyankali herstellen ließe.
Ein dritter Sachverständiger vom BKA hatte in einem sichergestellten Fläschchen sowie in einer Injektionsspritze aus Boosts Lahor Zyankali gefunden.
Für den Leiter der KTU von Nordrhein-Westfalen hingegen war sonnenklar, daß Boost sich hauptsächlich mit solchen Chemikalien befaßt hatte, die zu Angriffs- und Tötungszwecken geeignet sind. Das zeigte ihm schon der Umstand, daß der Angeklagte Strychnin besaß und sich Notizen über bestimmte Judogriffe gemacht hatte.
Der Staatsanwalt hielt Boost für hinreichend überführt und forderte wegen Mordes in drei Fällen dreimal lebenslanges Zuchthaus und für die übrigen Delikte mehrere Einzelstrafen, die insgesamt zu 17 Jahren Zuchthaus zusammengezogen werden sollten. Boost sollte außerdem als „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher" die bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit verlieren und in Sicherungsverwahrung genommen werden.
Im Fall Behre/Kürmann hielt die Staatsanwaltschaft Boost zwar für äußerst verdächtig, aber für nicht hinreichend überführt und plädierte daher auf Freispruch mangels Beweises. Der Kronzeuge Lorbach wurde von der Staatsanwaltschaft wesentlich milder beurteilt. Die Mitwirkung am Mord an Dr. Servö sollte mit drei Jahren Gefängnis geahndet werden. Die Gesamtstrafe, für Mordbeteiligung und übrige Delikte, sollte vier Jahre und sechs Monate Gefängnis betragen. Die bereits verbüßten drei Jahre Untersuchungshaft waren ihm auf die Strafe anzurechnen.
Die beiden Rechtsanwälte des Angeklagten begannen ihr Plädoyer mit drei Beweisanträgen. Erstens wollten sie Franz Lorbach von zwei Fachpsychologen auf seine Glaubwürdigkeit untersucht wissen, zweitens sollte Kriminalkommissar Eynck die
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