Der Tote in der Wäschetruhe
ist die Mutter bei der Geburt bereits 32 Jahre alt. Zwei Jahre später bekommt sie sogar noch eine Tochter. Der Vater ist Brunnenbaumeister mit einem eigenen Handwerksbetrieb und gutem Einkommen. Doch was nach außen hin so wohlgeordnet erscheint, funktioniert innerhalb der Familie nicht. Die Mutter ist weich und nachgiebig, der Vater jähzornig, braust schon bei Kleinigkeiten auf und schlägt oft brutal zu. Dietrich legt es von klein auf darauf an, bei der Mutter seinen Willen durchzusetzen, und hat damit Erfolg. Werden seine Wünsche nicht erfüllt, zertrümmert er Einrichtungsgegenstände oder schmeißt sie aus dem Fenster in den Garten. Noch mit sechs Jahren nässt der Junge das Bett, und auch den Stuhlgang beherrscht er nicht. Der Linkshänder beginnt zu stottern, als er gezwungen wird, alles mit der »richtigen«, der rechten Hand zu tun.
Dietrich wird zur Kur geschickt, und bald stellen sich Besserungen ein. Doch die sind nicht von Dauer, weil die Eltern nicht in der Lage sind, das Kind mit Konsequenz und Liebe zu erziehen. Auch die Geschwister untereinander vertragen sich nicht. Heimaufenthalte folgen und die ersten Straftaten. Seit seinem 14. Lebensjahr stiehlt Dietrich Bohrmann, was ihm unter die Finger kommt: Geld, Zigaretten, Brieftaschen, Fahrräder,
Mopeds. Er rennt von zu Hause weg, wird in Rostock aufgegrif-fen, will dann in den Westen abhauen.
Auch seine sexuelle Entwicklung verläuft nicht normal. Mit fünf Jahren »beriecht« er seine Schwester und mit großer Inten-sität deren Freundin, wobei es ihm im Bauch kribbelt.
Mit Beginn der Pubertät fährt Dietrich abends in der Gegend herum und klettert über Dächer, um Frauen beim Ausziehen zu beobachten.
Mit 18 Jahren heiratet Dietrich Bohrmann eine gleichaltrige Schulfreundin aus der Berufsschule. Sie ist seine erste Intim-partnerin. Es ist eine Vernunftehe, weil sie von ihm ein Kind erwartet. Schon kurz nach der Hochzeit vernachlässigt der junge Mann seine Partnerin. Einmal im Monat Sex mit ihr, zu mehr hat er kaum Lust. Die Selbstbefriedigung hinter tarnen-dem Gebüsch beim Anblick nackter Frauen gefällt ihm besser. Die Ehe zerbricht, als Dietrich Bohrmann zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt wird, weil er betrunken einen Verkehrsunfall verursacht und dabei eine Frau verletzt hat. Auch später kommt er noch einmal mit dem Gesetz in Konflikt. Just an dem Tag, an dem er Sandra Meier überfällt, wird eine Strafe von acht Monaten Freiheitsentzug wegen Körperverletzung rechtskräftig, die zur Bewährung ausgesetzt ist.
Als er nach der ersten Verurteilung aus dem Gefängnis kommt, erfahrt er, dass sich seine Frau mit anderen Männern getröstet hat. Beide versuchen noch einmal, die brüchige Verbindung zu kitten. Doch auch mit einem zweiten Kind, das sie zeugen, gelingt das nicht. Die Ehe wird geschieden. Er wendet sich einer Freundin seiner Noch-Frau zu, zieht in deren Wohnung und heiratet sie später. Die neue Partnerin, deren Namen er annimmt, bringt drei Kinder mit in die Ehe, die bis zu seiner Verhaftung unauffällig verläuft. Für kurze Zeit unterdrückt er sein voyeuristisches Verlangen, das ihn dann aber umso stärker beherrscht. Der psychologische Gutachter erkennt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Dietrich Bohrmann für seine Taten nicht voll verantwortlich sein soll. Voyeurismus, Exhibitionismus und Fetischismus sind nicht die Ursache für die aggressive sexuelle Entladung, sondern seine triebhaft zunehmende Begierde. Er war sich bei der Planung und Verwirklichung der Taten stets bewusst, was er tat, schätzt der Gutachter ein.
Das Bezirksgericht Cottbus verurteilt Dietrich Bohrmann wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung an Ingrid Spücher sowie wegen versuchten Mordes und versuchter Vergewaltigung an Manuela Paulick sowie versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung von Sandra Meier zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
Im September 1984 ändert das Oberste Gericht der DDR das Urteil der Cottbuser Richter in Schuld- und Strafausspruch ab. Es glaubt dem Angeklagten, dass er seine Opfer nie töten wollte. Eine Mordabsicht sei ihm nicht zu beweisen. Der fünfte Strafsenat verhängt gegen Dietrich Bohrmann wegen versuchter Vergewaltigung im schweren Fall und mit Todesfolge an Ingrid Spücher sowie wegen versuchter Vergewaltigung mit Nötigung zu sexuellen Handlungen an Sandra Meier und wegen schwerer Körperverletzung von Manuela Paulick eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren.
Dietrich Bohrmann, der Voyeur vom
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