Des Christliche Teutschen Herkules [...] Wunder-Geschichte
zur gnüge gerochen / nicht allein an dem ganzen Heer / sondern an dem Wendischen Fürsten selbst / welchen man (eine fast unerhörete Straffe) durch Büttels Hand håtte abschlachten lassen; währe dann der Teutschen Grim auch durch Blut noch nicht versöhnet / je warumb erholeten sie sich dann nicht an Wendland welches an der Ostsee /nicht an der Westsee belegen währe. Man dürfte ihm vorwerffen / er hätte kein recht an diesem Reiche /währe auch von den Ständen nicht beruffen / als denen die Wahl heimgefallen währe; er möchte aber gerne wissen / ob dann die Sachsen Recht daran hätten / oder ob die Stände sie zur Herschaft eingehohlet. Mit dem Schwerte / und durch harte dräuungen währen sie darzu gezwungen / sonst würden sie sich wol hüten / daß sie denen sich nicht unterwürffig macheten / die ihnen wol ehmahls unabgesagt ihr Land durch und durch geplündert hätten. Jedoch hette vor den Sachsen er sein Recht oder Unrecht nicht zu streiten; der lezte Friesen König hette ihn an Kindesstat erwählet und angenommen / auch den Landständen es frühzeitig gnug zu wissen getahn / welche überdas durch ihr nicht wiedersprechen ihre einwilligung gnug zuverstehen gegeben; daß sie aber nach des Königes Tode währen rukfällig worden / solte der Teutschen GroßFürst / wann er löblich handeln wolte / vielmehr straffen als unterstützen helffen. Er sässe auff seinem Schlosse / und in seiner Feste / davon wolte er sich trauen nicht durch einen Trometer herunter blasen /noch von einem Schreier herunter predigen / sondern durch unüberwindliche Fäuste heraus stürmen lassen /und solte der Sachsen GroßFürst erinnert seyn / daß Dänische Herzhaftigkeit noch wol so groß / und so fest gesenket währe / daß sie Frießland über Meer nicht allein beschützen / sondern aus unrechtmässiger Gewalt wieder loßzureissen / eine Schanze wagen dürfften; wie dann der Großmächtigste König in Dännemark sein Gnädigster Herr Vater ihn in seiner gerechten Sache nicht hülff-loß oder unentsetzet lassen würde / dabey man sich zuerinnern hätte / daß wol ehe die Sachsen der Dänischen Kron hätten müssen ein Knie beugen. Inzwischen / da es dem GroßFürsten also gefallen würde / könte er sich an seiner Festung versuchen / vielleicht sünde er mehr / als er gemeynet hätte. Er wolte zwar vor dißmal dem Trometer seinen unbesonnenen Frevel übersehen; wurde aber noch einer nach ihm kommen / und sich unterstehen / ihm seine Leute abspenstig oder anfrührisch zumachen /wolte er ihm den gebührlichen Lohn geben / und ihn über die Maur hinaus henken lassen. Die unsern vernahmen solche Erklärung ungerne / sahen auch / daß es viel Zeit und Blut kosten würde / die Festung mit Gewalt anzugreiffen; so ward ihnen des Dänischen Fürsten Herzhafftigkeit und ritterliche Erfahrenheit von allen Ständen hoch gerühmet. Herkules betrachtete am meisten / daß er gleichwol ein zimliches Schein Recht vor sich hätte / insonderheit / weil die Stände anfangs ihm nicht widersprochen; daher er in der Fürstlichen Versamlung also anfing: Ich habe nie keinen Krieg mit grösserem Unwillen / als diese Belagerung / geführet / und däucht mich / mein Gewissen werde dadurch in etwas beleidiget; am besten währe es / man könte den Fürsten / der uns ohndas verwand ist / in der Güte bewäge / daß er sich der Ansprache dieses Reichs begäbe / welches mich däucht auff diese weise wol geschehen könte. Erzählete hierauff seine Meinung / und bekam von allen Beifall und Volmacht zuhandeln. Also setzete er sich / und nach kurzem bedenken schrieb er folgenden Brief an den Dänischen Fürsten.
Ich Herkules / gebohrner Großfürst und nähester Erbe / des freyen Teutschen Reichs / erwähleter Fürst zu Susa in Asien / und Obrister Feld Herr der Königl. und Großfürstlichen Verbündnis in Asien wieder den Parther König Artabanus / entbiete dem Durchleuchtigsten Fürsten / und nähesten Erben des Königreichs Däñenmark /Fürsten Olaff / meinem geliebeten Oheim / meinen Gruß und alles gutes / und lasse dessen Liebe hiemit wissen /welcher gestalt nach Erlegung des boßhafften Menschen Räubers Krito / die sämtlichen Stände dieses freyen Königreichs Frießland / meinem Gn. Herrn Vater / dem Großmächtigsten Großfürsten auß Teutschland die Beherschung dieser Länder einhellig auffgetragen / und die Krone ohn Abbruch ihrer uhralten wol hergebrachten Freyheiten auffzusetzen / sich anerbohten / mit dem außdrüklichen Vorbehalt / daß sie
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