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Des Christliche Teutschen Herkules [...] Wunder-Geschichte

Titel: Des Christliche Teutschen Herkules [...] Wunder-Geschichte Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Andreas Heinrich Buchholtz
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Schweine (deren Anzahl die beraubeten einbringen solten) wiederstellen / oder davor ohn zugelegete Rechnung 40 Tonnen Goldes entrichten. IX. Alle Zimmerleute / Bauleute und Tischer seines Königreichs herzu fodern /nebest 15000 Frohndiensten / welche auff Pannonische Kosten die abgebranten Städte / Flecken und Dörffer /auch einstendige adeliche Sitze auffbauen. X. Vor jeden verderbeten fruchtbahren Baum zwo Kronen oder ungezählet davor 20 Tonnen Goldes auszählen. XI Vor die grausame Nidermatzung der Besatzung und Einwohner der dreien Grenzfestungen fünff Tonnen Goldes erlegen. XII Vor jeden verwundeten des Böhmischen und Teutschen Kriegsheers / von der ganzen Zeit des Kriegs her gerechnet / acht Kronen / oder im gemeinen anschlage vier Tonnen Goldes. XIII. Vor jeden im Streit und Sturm erschlagenen 50 Kronen / oder ohn zugelegte Rechnung 42 Tonnen Goldes. XIV. Dem annoch übrigen Bömischen und Teutschen Heer drey Monat Gold / oder davor 35 Tonnen Goldes liefern. XV. Alle Festungen seines Königreichs anderthalb Meilen von den neu ewähneten Grenzen / so eingeräumet werden sollen / belegen / abbrechen. XVI. Vor seine erledigung 30 Tonnen Goldes einschaffen. XVII. Die Güter aller Obersten / welche gleich jezt zum Tode würden verurteilet werden / dem Bömischen Könige geträulich ausfolgen. XIIX. Vor jeden im ganzen Kriege erschlagenen Pannonier / drey Kronen / oder ingesamt eilf Tonnen Goldes erlegen. XIX. In wirklicher Haft verbleiben / biß alles obgedachte völlig geleistet währe. Und dann XX. solte er ein Jahr und alle Jahr / 50 Jahrlang / dem Reiche Böhmen 300000 Kronen baar; 4000 Satteldüchtige Reitpferde; 2000 Wagenpferde; 3000 Ochsen / 5000 Kühe / 18000 Schaffe / und 9000 Häuptschweine auff seine Koste biß drey Meilen über die Bömischen Grenzen liefern / und zwar auff eben den Tag / an welchem sein Kriegsheer den ersten Einfal in Böhmen getahn hatte.
    Diß wahr die Urtel über den König / welche er schrifftlich begehrete / sie desto besser einzunehmen. Darauff folgete der Straff-Spruch uber Dropion also: Der Feind aller Ehr und Tugend Dropion / darum daß er so gar keine Demuht erzeigen wollen / sondern in seiner teuflischen Schåndung verharrete / solte anfangs als ein Meinäidiger seiner beiden vördersten Finger an der rechten Hand beraubet; II. als ein Mörder / Mordbrenner und LandVerderber lebendig gespiesset / III mit glüenden Zangen an sechs Orten seines Leibes gezwakt / IV mit einer gluenden eisern Krohn gekrönet / V endlich an den von ihm selbst auffgerichteten Galgen / als ein ander Haman auffgehenket; und VI alle seine bewägliche Güter Könige Ladisla eingeliefert werden. Sein gotloser boßhaffter Richter und Worthalter Pyrechmes solte gleiche Straffe / doch die erste und vierde außgenommen / außstehen. Pelegon der GöttesLåsterer solte / wie dieser /hingerichtet werden. Bato und Pines solten jeder zweymahl mit glüenden Zangen angegriffen / an allen ihren Gliedern von unten auff mit dem Rade zustossen / und endlich nebest den andern an den Galgen geknüpffet werden. Die übrigen acht boßhaffte Obersten solten als schändliche Mordbreñer lebendig verbrennet werden. Die sämtliche gefangene Pannonische Obersten 135 an der Zahl müsten eben diese Straffe über sich nehmen / es wåhre dann daß vor Abwendung solcher Straffe jedweder 50000 Kronen erlegen /und die ewige Leibeigenschafft antreten wolte / da die Haabseligere den unvermogenden mit ihrem Uberflusse solten zu Hülffe kommen; doch solten sie zuvor in vierwöchiger Haft verbleiben / und alle Tage acht Stunden im Pfluge zihen / daß sie den Acker verwustet / und die fruchtbahren Bäume gefellet håtten; und solten den vierwöchigen Unterhalt ingesamt mit 150000 Kronen bezahlen / dieses Lösegeld der Obersten machte 67 Tonnen Goldes 50000 Kronen. Die 1300 gefangene Hauptleute währen zu gleicher Feuers-Straffe verdammet / dafern nicht ein jeder 9000 Kronen vor sein Leben bezahlen / und gleich den Obersten sich in willige Leibeigenschafft geben würde / müsten sonst gleiche Straffe des Pfluges über sich nehmen / und vor den vierwöchigen Unterhalt eine Tonne Goldes erlegen. Ihre Lösegelder trugen 117 Tonnen Goldes aus. Die anderen Befehlichshaber und gemeinen Knechte / 68000 stark / solten sich von der Straffe des Feuers durch die Bank hin / jeder mit 40 Kronen lösen / da die Reichen den Armen solten zu steur kommen / uñ müsten dañoch zur ewigen Knechtschafft behalten seyn; machte ihr Löse- oder Feur-Geld 26

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