Deutschland misshandelt seine Kinder (German Edition)
hierzulande umgehend aus den Familien genommen und fremduntergebracht werden.
Wir sprechen uns auch keineswegs dafür aus, die Anforderungen an Adoptiveltern auf das äußerst bescheidene Niveau abzusenken, mit dem sich deutsche Jugendämter und Familiengerichte bei leiblichen Eltern regelmäßig zufriedengeben. Dann nämlich dürften fortan verurteilte Gewalttäter und Geisteskranke, Drogensüchtige, Verwahrloste und nachweislich Erziehungsunfähige ohne größere Umstände Kinder adoptieren – und sie anschließend nach Gutdünken vernachlässigen und misshandeln.
Die Anforderungen des gegenwärtigen Adoptionsrechts sind so absurd überzogen, dass nur eine verschwindende Minderheit der potenziellen Adoptiveltern sie erfüllen kann. Mit der Folge, dass unzählige Kinder hierzulande in Heimen aufwachsen müssen oder zwischen leiblichen und Pflegeeltern hin- und hergeschoben werden, obwohl sie bei Adoptiveltern viel besser aufgehoben wären. Die abgewiesenen Paare dagegen erfüllen sich unter teilweise abenteuerlichen Umständen in Osteuropa, Asien oder Lateinamerika ihren Kinderwunsch – mit Adoptionspraktiken, die sich vom Menschenhandel nicht immer deutlich unterscheiden.
Gleichzeitig stellen Jugendämter und Familiengerichte an die leiblichen Eltern sehr häufig viel zu niedrige Anforderungen. Hierzu ein weiteres Beispiel: Wenn ein psychologisches Gutachten vorliegt, das einer Mutter »Erziehungsunfähigkeit« bescheinigt, bleibt selbst den engagiertesten Elternrechtlern im Jugendamt keine Wahl mehr: Sie müssen das in aller Regel bereits schwer geschädigte Kind dauerhaft in einer Pflegefamilie unterbringen. Doch wenn nun dieselbe Mutter ein weiteres Kind zur Welt bringt, dann begnügen sich die amtlichen Kinderschützer wiederum damit, die Lage erst einmal zu »beobachten«.
Man könnte auf den Gedanken kommen, dass viele Jugendamtsmitarbeiter etwas grundsätzlich missverstanden haben: Von Gesetzes wegen sollen sie Wächter des Kindeswohls sein – und nicht tatenlose Beobachter der Kindeswohlgefährdung.
Während sie Mutter und Kind »beobachten«, tritt unweigerlich das altbekannte »Problem« wieder auf: An der Erziehungsunfähigkeit der Frau hat sich ja durch die erneut erwiesene Gebärfähigkeit nichts geändert. Das zweite Kind wird also wie sein älteres Geschwister von der Mutter vernachlässigt und misshandelt. Nachdem er das eine Weile »beobachtet« hat, gibt der Jugendamtsmitarbeiter ein weiteres psychologisches Gutachten in Auftrag. Wie sonst soll er schließlich feststellen, wie es aktuell um die Erziehungsfähigkeit der Mutter bestellt ist? Der Psychologe prüft also erneut – und bevor er sein Gutachten nach vielen Wochen oder sogar erst nach Monaten fertiggestellt hat, ist in vielen Fällen auch das zweite Kind schwerstgeschädigt oder tot.
Wer nun glaubt, dass damit der makabren Beweise genug vorliegen würden, der irrt. Beim dritten und bei jedem weiteren Kind handeln die »Wächter des Kindeswohls« wieder auf die gleiche Weise.
Besser gesagt: Sie handeln eben nicht oder jedenfalls viel zu spät. Ob sie das Kind rechtzeitig vor chronisch gewalttätigen Eltern in Sicherheit bringen können, scheint für viele Jugendamtsmitarbeiter nebensächlich zu sein. Hauptsache, die Rechte der Eltern werden gewahrt.
Bei der Umsetzung des Adoptionsgesetzes wird der »Kinderschutz« dagegen in absurder Weise übertrieben. Doch entgegen dem Anschein stehen auch hier keineswegs die Rechte und Bedürfnisse der Kinder im Vordergrund. Das zeigt sich schon daran, dass die Kinder vom Radarschirm des Jugendamtes verschwinden, sobald die Adoptionsprozedur abgeschlossen ist. Nachbetreuung der adoptierten Kinder ist schlichtweg nicht vorgesehen. Dabei haben sie in aller Regel traumatische Erfahrungen hinter sich und leiden häufig an gravierenden Folgen wie Panikattacken oder ADHS .
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9 Nicht nur Misshandler haben Rechte: das Opfer-Entschädigungsgesetz
Misshandelte Kinder tragen in vielen Fällen bleibende Schäden davon. Die Betroffenen sind oft lebenslang auf kostenintensive Förderung und Pflege angewiesen – und die Familienangehörigen können die erforderlichen Mittel nur in den seltensten Fällen aus eigener Kraft aufbringen.
Wer beispielsweise als Säugling ein Schütteltrauma erlitten hat, benötigt meist sein Leben lang bestimmte Therapien oder Hilfsgeräte, etwa eine Logotherapie oder einen Sportrollstuhl. Die Krankenkasse übernimmt die immensen Kosten in der Regel nur für einen
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