Die 111 wichtigsten Fragen im Vorstellungsgespräch
Familienplanung),
Schwangerschaft,
Gesundheit, Krankheit, Behinderung,
Beruf des Lebenspartners, der Eltern, Geschwister etc.,
Gewerkschafts-, Partei- oder Religionszugehörigkeit,
Austritts- und Kündigungsgrund im früheren Unternehmen,
öffentlichen Ämtern und Ehrenämtern
Mitgliedschaft in Vereinen, Organisationen und Verbänden,
privaten Vermögensverhältnissen,
Vorstrafen,
früheren Arbeitsvergütungen (weil diese dazu dienen könnten, Lohnansprüche des
Bewerbers zu senken).
Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel: Fragen nach der Privatsphäre, Konfession, Partei, Schwangerschaft und Vorstrafen können zulässig sein, wenn sie in unmittelbarem
Zusammenhang mit der zu besetzenden Stelle stehen:
Eine Mitarbeiterin bei einer kirchlichen Organisation muss mit der Frage nach
ihrer Religionszugehörigkeit rechnen und diese dann auch wahrheitsgemäß beantworten.
Wenn Sie sich um eine Vertrauensposition oder bei einer Bank bewerben, ist die Frage nach Vorstrafen oder
die Bitte um Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erlaubt.
Eine Schwangere muss ihren Umstand dann offenlegen, wenn eine Beschäftigung auf der neu zu
besetzenden Stelle aufgrund des Mutterschutzgesetzes nicht zulässig ist. Ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot besteht zum Beispiel bei Infektionsgefahr, bei schwerer
körperlicher Arbeit, bei Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Stoffen und bei Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr.
Behindert oder beeinträchtigt Ihre Krankheit die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit,
mindert sie Ihre Leistungs- und Einsatzfähigkeit auf dem vorgesehenen Arbeitsplatz oder gefährdet sie Personen im beruflichen Umfeld wie zum Beispiel Kollegen, Kunden, Patienten
usw., haben Sie gegenüber Ihrem zukünftigen Arbeitgeber eine Offenbarungspflicht. Auch eine akute oder ansteckende Krankheit dürfen Sie keinesfalls verschweigen und
müssen die Frage des Personalers wahrheitsgemäß beantworten. Nach einer HIV-Infektion darf im Allgemeinen nicht gefragt werden, da es sich bei einer Infektion (noch) nicht
um eine Krankheit handelt.
Die Frage nach Behinderungen ist nur dann zulässig, wenn sie einen konkreten Bezug zum
zukünftigen Arbeitsplatz hat. Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist in Fällen zulässig und wahrheitsgemäß zu beantworten, in denen der Arbeitgeber aufgrund
des arbeitsplatzbezogenen Anforderungsprofils ein besonderes Informationsbedürfnis hat. Bei Schwerbehinderungen sind gesetzliche Vorschriften zu beachten.
Das »Recht zur Lüge«
Wenn Sie als Bewerber mit unzulässigen Fragen konfrontiert werden, haben Sie offiziell das »Recht zur Lüge«. Sie können dieAntwort auf eine
solche Frage auch verweigern. Unzulässige Fragen werden oft nicht aufgrund von Unwissenheit oder mangelnder Sensibilität gestellt, sondern zeugen von Interesse an Ihrer Person. Interesse
an Ihrer Person hat nur, wer sich vorstellen kann, dass Sie der passende Kandidat für die zu besetzende Stelle sind. Dafür möchte man Sie mit allen Facetten näher kennenlernen.
Eine unzulässige Frage ist daher nicht zwingend ein Zeichen von mangelnder Wertschätzung oder Diskriminierung. Unserer Meinung nach sollten Sie sich von eigentlich unzulässigen
Fragen nicht aus der Bahn werfen lassen, sondern souverän und freundlich damit umgehen. Das bedeutet, eben nicht die Antwort zu verweigern, sondern dem Wunsch nachzukommen, Sie etwas
näher kennenzulernen. Zumindest vermeintlich. Denn ob Ihre Antwort der vollen Wahrheit entspricht, wissen nur Sie selbst.
Fragen, die Sie selbst stellen sollten
Nachdem Sie auf Herz und Nieren geprüft wurden, werden Sie in der Regel gefragt, ob Sie selbst noch Fragen haben, die bisher nicht erörtert wurden. Denken Sie nicht, dass es sich
hierbei nur um eine Höflichkeitsfloskel handelt. Mit Ihren Fragen signalisieren Sie neben Selbstbewusstsein und Eigeninitiative auch Ihr Interesse und eine professionelle Einstellung.
Herr Eilig hat ein Vorstellungsgespräch bei der Firma Konkret. Er ist pünktlich zum Vorstellungsgespräch erschienen, hat einen guten ersten Eindruck hinterlassen und
diesen im Wesentlichen auch im folgenden Interview bestätigt. Sein Gesprächspartner, Herr Schlau, hätte sich zwar gewünscht, dass Her Eilig etwas ausführlicher
auf so manche Frage eingeht, aber im Großen und Ganzen hat er ein erfreulich positives Bild gewonnen. Nun, da sich das Gespräch dem Ende neigt, fragt Herr Schlau Herrn Eilig,
ob
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