Die digitale Gesellschaft - Lüke, F: Die digitale Gesellschaft
Einnahmensteigerungen um 193 Prozent sowie eine Steigerung von 230 Prozent bei den schriftlichen Anfragen. Die Nutzung der Creative-Commons-Lizenz hat das Interesse gesteigert und den Bilderschatz des Bundesarchivs endlich einfach nutzbar gemacht.
Das tragende Medium
Sie halten vermutlich gerade ein Buch in den Händen. Oder ein Lesegerät mit dem E-Book , der digitalen Version dieses Buches. Die beiden Ausgaben haben das Wesentliche miteinander gemein: den Inhalt. Doch juristisch unterscheiden sie sich sehr. Wenn Sie dieses Buch gelesen haben, stellen Sie es vielleicht in ein Regal. Oder Sie leihen es einem Freund, Ihrer Mutter, Ihrem Sohn. Vielleicht möchten Sie es eines Tages weiterverkaufen. Über eBay, Amazon oder wie auch immer. Kein Problem. Das aber können Sie nur tun, wenn Sie die gedruckte Version gekauft haben. Wenn Sie die digitale Version erworben haben, dann geht das wahrscheinlich nicht. Denn elektronische Bücher sind keine Bücher, auch wenn der Inhalt derselbe ist. Man kann daran kein Eigentum erwerben, das man auch wieder verkaufen kann. Das können Sie nur, wenn Sie einen dicken Stapel bedrucktes Papier erwerben. Aus Sicht des Urheberrechtes ist nicht der Inhalt relevant, sondern das Trägermedium. Auf so eine Idee können wohl nur Juristen kommen.
Ähnlich verhält es sich mit Musik: Wenn Sie eine CD erwerben, dann kaufen Sie tatsächlich diese schillernde Scheibe. So will es das Recht. Nur an diesem Gegenstand gibt es ein Eigentum im strengen Sinne. Hier führt der Begriff des »geistigen Eigentums« doppelt in die Irre. Zum einen, weil das Urheberrecht in unserem kontinentaleuropäischen Rechtsverständnis kein Recht auf Eigentum, sondern ein Ausfluss des Persönlichkeitsrechts ist. Zum anderen hat Eigentum eine Eigenschaft, die digitale Güter nicht haben können: Eigentum bedeutet in der Regel, dass etwas eindeutig im Besitz eines Individuums ist, oder auch im Besitz mehrerer. Dann lässt es sich teilen wie einKuchen. Der eine hat vielleicht neun und der andere sieben von insgesamt 16 Stücken. Aber es ist eine eindeutige, definierbare Sache. Wie ein Buch, das in Ihrem Besitz ist. Sie können ein Buch natürlich auch kopieren und dann die Kopie weitergeben. Allerdings verliert jede Kopie deutlich an Qualität. Das galt früher auch für Träger von Tönen, Tonträger. Die Älteren erinnern sich daran, wie überspielte Kassetten von Mal zu Mal seltsamere Töne wiedergaben.
Digitale Güter sind jedoch verlustfrei reproduzierbar und kopierbar. Erst seit die Informationen auf den Trägermedien digital vorliegen, gibt es keinen hör- und nennenswerten Qualitätsverlust mehr. Und weil das so ist, so argumentieren Verlage, Musik- und Filmwirtschaft, müsse man jede Vervielfältigung unterbinden. Das ist ein Kampf gegen Windmühlen, und die Rechteindustrie reitet dabei wie einst Miguel Cervantes’ Romanritter von der traurigen Gestalt Don Quijote auf seinem Klepper Rosinante durch eine Umwelt, die sie nicht versteht. Dabei hätte alles ganz anders kommen können – und viel besser.
Der Kampf gegen das Internet
Der Streit um das Urheberrecht im Internetzeitalter hat viele Fronten. Eine davon ist der technische Fortschritt. Der deutsche Wissenschaftler Karlheinz Brandenburg entwickelte zusammen mit drei Kollegen ab dem Jahr 1982 neue Möglichkeiten, Musik digital zu speichern und dabei weniger Speicherplatz zu verbrauchen. Denn die Art und Weise, wie man Musik digital für die C D-Produktion speicherte, war zwar von hervorragender Klangqualität. Aber der Speicherbedarf war enorm: Auf eine handelsübliche CD passten etwa 650 Megabyte Daten – etwa 70 Minuten Musik. Brandenburg und seine Kollegen ersannen neue Verfahren: Sie ließen den Computer nach ähnlichen Stellen, nach Mustern suchen, die man deshalb nur mehrfach aufrufen, aber nicht mehrfach abspeichern musste, und sie schnitten alles ab, was für das menschliche Gehör nicht zugänglich war. Insbesondere der Vorgang zur Mustererkennung brauchte jedoch für damalige Zeiten starke Rechenleistungen: Die Umrechnung der Inhalte einer einzigen CD konnte handelsübliche Computerfür den Heimgebrauch durchaus eine Nacht lang beschäftigen. In den 1990ern bekam die neue Kompressionstechnik dann ihren endgültigen Namen: MP3. Doch das Format alleine hätte die Musikindustrie nicht zu ihrem Kreuzzug gegen das aufkommende Internet motiviert.
Das erste Vorgeplänkel dazu kam mit der massenhaften Verbreitung von C
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