Die fünfhundert Millionen der Begum
Hand zu haben. Der Boden jener, das Straßenniveau mindestens einen halben Meter überragenden Gewölbhalle ist sorgfältig zu befanden. Von letzterer führt eine besondere Treppe nach den Küchen und sonstigen Wirthschaftsräumen, so daß alle darauf bezüglichen Verrichtungen ausgeführt werden können, ohne den Gesichts-oder Geruchssinn zu beleidigen.
7. Küchen, Wirthschaftsräume u.s.w. werden, abweichend von dem gewöhnlichen Gebrauch, in das oberste Stockwerk verlegt und stehen daselbst in bequemer Verbindung mit dem platten Dache, das zu ihnen gewissermaßen einen geräumigen Anhang in freier Luft darstellt. Ein Aufzug, bewegt durch mechanische Kräfte, die den Einwohnern ebenso wie das künstliche Licht und das Wasser zu ganz mäßigen Preisen geliefert werden, besorgt die Beförderung aller Lasten nach jenem Stockwerke.
8. Die Anordnung der Zimmereinrichtung bleibt dem Gutdünken jedes Einzelnen überlassen. Streng verpönt sind nur zwei gefährliche Krankheits-Erzeuger, zwei wirkliche Miasmen-Brutstätten und Gift-Laboriorien: Teppiche und Tapeten! Die von geschickten Ebenisten aus kostbaren Holzarten künstlich zusammengefügten Parquettsußböden könnten nur verlieren, wenn sie unter Wollengeweben von stets zweifelhafter Sauberkeit verborgen würden. Die mit geglätteten und gefirnißten Backsteinen bekleideten Mauern prunken in dem Glanze und der Abwechslung der Gemächer aus der besten Zeit Pompejis und zeigen dabei eine Fülle und Dauerhaftigkeit der Farben, welche die Tapeten mit ihren seinvertheilten Giftsubstanzen nimmermehr erreichen. Man wäscht sie einfach ab wie Spiegel-oder Fensterscheiben, oder wie man Fußböden und Deckenflächen abreibt. Dabei kann sich keine Spur eines Krankheitskeimes in irgend einem Hinterhalte verstecken.
Die Geleisverbindung mit der Pacific-Rail-road. (S. 117.)
9. Schlaf-und Ankleidezimmer müssen getrennt sein. Es kann nicht warm genug empfohlen werden, das erstere, in dem man ja den dritten Theil des Lebens zubringt, so groß, so lustig und zugleich so einfach als möglich herzustellen. Es hat dasselbe eben nur zum Schlafen zu dienen; vier Stühle, ein eisernes Bett mit Roßhaar-Stahlfedermatratze und eine fleißig ausgeklopfte wollene Decke genügen zu seiner Ausstattung. Daunenbetten, gesteppte und andere Fußdecken sind als die mächtigen Verbündeten epidemischer Krankheiten natürlich ausgeschlossen. Feine, leichte und warmhaltende Wollendecken, welche leicht zu reinigen sind, ersetzen jene vollständig. Ohne über Vorhänge und andere Draperien etwas Besonderes zu bestimmen, folge man doch dem Rathe, dieselben nur aus leicht waschbaren Stoffen zu wählen.
10. Jedes Zimmer erhalte seinen eigenen Kamin, der nach Belieben mit Holz oder Kohle geheizt werden mag, für jede Feuerstelle soll aber auch eine nach außen mündende Oeffnung zum Aufsaugen frischer Luft vorhanden sein. Was den Rauch betrifft, so soll derselbe nicht unmittelbar durch die Dächer entweichen, sondern durch unterirdische Kanäle nach speciellen, auf städtische Kosten zu unterhaltenden Oefen geleitet werden, deren jeder den Rauchabgang von je zweihundert Häusern aufnimmt, von den schwebenden Kohlentheilchen befreit und in einer Höhe von fünfunddreißig Meter in farblosem Zustande in die Luft entläßt.
France-Ville zählt schon hunderttausend Einwohner (S. 125.)
Hiermit schließen die für Errichtung der Einzelwohnungen aufgestellten Regeln.
Auch die für das Allgemeine maßgebenden Grundsätze sind nur nach sorgfältigster Erwägung aufgestellt.
Der Plan der ganzen Stadt zeichnet sich zunächst durch seine Einfachheit und Regelmäßigkeit aus, welche eine unbegrenzte Weiterentwickelung gestatten. Die sich rechtwinkelig kreuzenden Straßen folgen einander in gleichen Abständen und sind alle gleich breit, mit Bäumen bepflanzt und durch Nummern bezeichnet.
Von ein halb zu einem halben Kilometer unterbricht diese Ordnung eine breitere, alleeartige Straße mit einer nicht bepflanzten Strecke an jeder Seite, welche für die städtischen Pferde-und Dampfeisenbahnen bestimmt ist. Jede Kreuzung einer solchen Allee bildet einen öffentlichen, vorläufig mit schönen Copien der Meisterwerke der Sculptur geschmückten Garten, bis einst die Künstler von France-Ville selbst würdige Originale an Stelle jener Copien geschaffen haben.
Alle Beschäftigungsarten und jede Handelsthätigkeit sind frei.
Zur Erlangung des Aufenthaltsrechtes in France-Ville genügt es, aber ist
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