Die fünfhundert Millionen der Begum
dahin von den Verwaltungsorganen geliefert wurden. Auf diese Weise verhütete man jede Unordnung und jede schamlose Speculation, welche so häufig bei der Versetzung größerer Volksmengen vorzukommen pflegen. Der gesammte Arbeitslohn ward allwöchentlich unter Zuziehung von Deputirten der Arbeiter nach der Bank von San-Francisco abgeführt, während jeder Kuli, der den seinigen in Anspruch nahm, sich verpflichten mußte, seine Stellung zu verlassen und überhaupt nicht hierher zurückzukehren. Es war das eine von der Nothwendigkeit, sich der gelben Bevölkerung wieder entledigen zu können, unbedingt gebotene Maßregel, denn jene wäre auf den Typus und den Geist der neuen Stadt gewiß nicht ohne nachtheiligen Einfluß geblieben. Da die Gründer sich überdies das Recht vorbehalten hatten, Jedermann den Aufenthalt hier zu genehmigen oder zu versagen, so ließ sich jene Bestimmung von Anfang an leicht durchführen.
Das erste größere Unternehmen bestand in der Herstellung einer Geleisverbindung mit der Pacific-Rail-road, welche zunächst nach Sacramento führte. Man suchte dabei alle größeren Dammschüttungen oder tieferen Einschnitte, die einen üblen Einfluß auf die Gesundheit der Nachbarschaft hätten ausüben können, möglichst zu vermeiden. Diese Arbeit und gleichzeitig die Fertigstellung des Hafens wurde mit außergewöhnlichem Eifer betrieben. Mit dem Monat April trafen auf dem Bahnhofe von France-Ville die bisher noch in Europa zurückgebliebenen Comité-Mitglieder mit dem ersten directen Zuge von New-York ein.
Inzwischen waren der allgemeine Plan der Stadt entworfen und die leitenden Grundsätze für Errichtung der Privatwohnungen und öffentlichen Gebäude festgestellt worden.
An nothwendigem Materiale mangelte es keineswegs; auf die ersten Nachrichten über dieses Project hin beeilte sich die amerikanische Industrie, die Quais von France-Ville mit allen nur denkbaren Baumaterialien zu überschwemmen. Die Gründer geriethen vielmehr wegen der großen Auswahl in Verlegenheit. Sie beschlossen zunächst, daß Quadersteine nur zu öffentlichen Gebäuden und sonst nur zur Ausschmückung benützt, das Mauerwerk für Wohnhäuser aber aus gebrannten Ziegeln errichtet werden solle. Wohlverstanden, aber nicht aus jenen unförmigen, groben, mit mehr oder weniger Erde vermischten, oft nur halbgebrannten Ziegeln, sondern aus leichten, nach Form, Gewicht und Dichtigkeit gleichen und ihrer Länge nach von parallelen cylindrischen Luftzügen durchbohrten Backsteinen. Die immer aneinander gefügten Oeffnungen sollten dann in der ganzen Mauer verlaufende und an den Enden freimündende Kanäle bilden, um der Luft auf diese Weise vollkommen unbehinderte Circulation sowohl in den Umfassungsmauern der Gebäude als auch in deren Innenwänden zu gewähren. 1 Eine solche Anordnung hatte daneben noch den Vortheil, den Schall bedeutend abzuschwächen und jeden Raum gewissermaßen unabhängig von den nebenliegenden zu machen.
Das Comité sah davon ab, den Bauenden einen gewissen Typus der Häuser vorzuschreiben; es bekannte sich vielmehr als Gegner einer ermüdenden, geschmacklosen Gleichförmigkeit und begnügte sich, nur folgende Grundregeln aufzustellen, nach welchen die Architekten sich zu richten hätten:
1. Jedes Haus soll für sich isolirt mitten auf einem mit Bäumen, Rasenplätzen und Blumen ausgestatteten Platze stehen und für je eine einzige Familie eingerichtet werden.
2. Kein Haus darf mehr als zwei Stockwerke enthalten; Licht und Luft sollen von Niemand zum Nachtheile eines Anderen abgesperrt werden.
3. Die Front jedes Gebäudes soll zehn Meter von der Straße zurückstehen und von letzterer durch ein Gitter in Armhöhe geschieden sein. Der Raum zwischen Gitter und Façade ist als Blumengarten herzurichten.
4. Die Mauern sind aus patentirten, probemäßigen Tubular-Backsteinen zu errichten. Bezüglich der Ausschmückung gilt keinerlei Vorschrift.
5. Die Dächer sind flach, mit leichter Neigung nach allen vier Seiten des Hauses anzulegen, mit Asphalt abzudecken und mit einem gegen Unfall sichernden Schutzgitter zu versehen; auch ist für geeignete Vorrichtungen zum schnellen Abfluß der atmosphärischen Niederschläge zu sorgen.
6. Alle Häuser sollen auf Kellerwölbungen ruhen, welche nach allen Seiten offen sind. Wasserleitungen und Abfallrohre verlaufen an dem mittelsten Hauptpfeiler, um ihren Zustand bequem im Auge behalten zu können und im Falle einer Feuersbrunst den nöthigen Wasservorrath bei der
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