Die gepluenderte Republik
nichts zahlen muss, wer einen geerbten Betrieb erst nach zehn Jahren verkauft. Offizielle Begründung:
Die bisherige Steuer gefährde bei Familienfirmen Arbeitsplätze und Liquidität, wie die damalige Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) behauptete. Wider besseres Wissen; denn ein interner Vermerk ihres eigenen Ministeriums hatte ihr mitgeteilt: »Die immer wieder vorgetragene Behauptung, die Erbschaftsteuer gefährde den Fortbestand mittelständischer Familienunternehmen, ist bisher durch keinen konkreten Fall belegt.« 240
Eigentliche Nutznießer sind laut
Monitor
»die superreichen Familienunternehmer und die Besitzer großer Aktienpakete … beispielsweise die Aldi-Brüder, die Familie Quandt, die Familie Herz, die Familien Braun, Otto, Oetker und Oppenheim …« 241 , um nur einige zu nennen.
Szenenwechsel zur Charity für den Berliner Denkmalschutz: »Otto, Oetker und Oppenheim engagieren sich ebenfalls mit Millionenbeträgen für die arme Stadt«, lobt die
Welt
. Wirklich rührend, denn wie der Bremer Wirtschaftsprofessor Rudolf Hickel sagt: »Durch leistungslosen Zugewinn … steigt die ökonomischeLeistungsfähigkeit und damit auch der soziale Status der Erben« 242 .
Etwa vier Milliarden Euro brachte die Erbschaftssteuer 2009 in die Staatskasse. Bei sozial vernünftigen Sätzen könnte dies ein Vielfaches davon sein.
Die Körperschaftssteuerreform von 2002, insbesondere die Steuerfreiheit für den Verkauf von Firmenanteilen, war nicht nur eine Einladung für Heuschrecken, sondern führte auch zu jährlichen Mindereinnahmen von etwa 30 Milliarden Euro.
Die Abgeltungssteuer für Einkommen aus Kapitalbesitz liegt bei etwa 25 Prozent und bevorteilt damit leistungsloses Einkommen gegenüber dem aus ehrlicher Arbeit. Damit zahlt zum Beispiel ein tüchtiger Handwerksmeister bedeutend mehr als der lebensfrohe Erbe eines Aktienpakets für die Dividende. Auch hier verschenkt der Staat Jahr für Jahr zweistellige Milliardenbeträge.
Eine ähnliche Folge hat die Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 Prozent zum Ende der Ära Helmut Kohl 1998 auf zwischenzeitlich 42 Prozent unter der rot-grünen Regierung. Dass die Erhöhung der Einkommenssteuer für Spitzenverdiener (ab 250 001 Euro für Ledige und 500 002 Euro für Verheiratete) auf 45 Prozent als
Reichensteuer
ausgegeben wurde, ist eine Beleidigung für den Verstand und das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger.
Jahr für Jahr entgehen dem deutschen Fiskus 30 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung, schätzt Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft. 243
Nun könnte man meinen, dass die Einstellung neuer Steuerfahnder kein Problem sein dürfte, zumal sie dem Staat mehr Geld einbringen, als sie ihn kosten. Da allerdings hat man die Rechnung ohne die Politik gemacht. So wurde in Frankfurt der Steuerfahnder Rudolf Schmenger mittels eines von der hessischen Verwaltung bestellten psychiatrischen Gutachtenszwangspensioniert. Seine »Krankheit«: Wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung lässt er im Jahre 1996 die Büros der Dresdner Bank, der Deutschen Bank und der Commerzbank durchsuchen. Die wird 1996 als eine der ersten durchsucht. Gegenüber
Report Mainz
erzählt Schmenger: »Das war aber ein Novum, dass die Vorstandsetagen von einer Bank durchsucht wurden. Nachdem ich das Steuerstrafverfahren gegen einen Bankmanager bekanntgab, teilte dieser Beschuldigte mir mit, dass er noch am gleichen Abend den Bundeskanzler bei einem Abendessen treffen wird. Ich habe ihm dann erwidert, dass er dem Kanzler schöne Grüße von der Steuerfahndung Frankfurt ausrichten soll.« Laut Report Mainz hat sich der damalige Commerzbank-Chef Kohlhaussen bei der Bundesregierung tatsächlich über die Durchsuchung beschwert.
Tatsache aber bleibt: Die Commerzbank musste jede Menge Steuern nachzahlen und erhielt einen Strafbefehl über 30 Millionen Euro.
Eindrucksvolle Bilanz der Frankfurter Steuerfahnder um das Jahr 2000: 60 000 eingeleitete Verfahren und 250 Millionen Steuernachzahlungen. Trotz oder wegen der Erfolge bekommen die Fahnder nach dem Regierungswechsel in Hessen zur CDU die ersten massiven Probleme.
2001 folgt eine vertrauliche Verfügung, wonach nur noch Steuerflüchtlinge ab 500 000 DM aufwärts verfolgt werden dürfen. Weil er dies kritisierte, habe man gegen ihn »ein Disziplinarverfahren konstruiert«, so Rudolf Schmenger.
Er klagt dagegen und gewinnt. Bei Gericht allerdings erfährt er, dass die Finanzverwaltung unerlaubt
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