Die geschützten Männer
antworten?
Richterin:
Sie müssen. Vergessen Sie nicht, daß Sie als Komplize und nicht als Zeuge vor Gericht stehen … In Ihrem eigenen Interesse
müssen Sie der Justiz bei der Aufdeckung der Wahrheit in dieser traurigen Affäre helfen.
B.:
Ich will es versuchen, Euer Ehren.
Pause.
Maggie und Betsie haben mich in das Zimmer geführt, mich mit ihren Waffen bedroht und mir befohlen, mich auszuziehen.
Richterin:
Haben Sie das getan?
B.:
Ich hatte keine andere Wahl.
|117|
Richterin:
Antworten Sie mit Ja oder Nein.
B.:
Ja.
Verteidigung von B.:
Was haben die Mädchen dann gemacht?
B.:
Sie haben mich ans Bett gefesselt.
Verteidigung von B.:
Lagen Sie auf dem Bauch oder auf dem Rücken?
B.:
Auf dem Rücken.
Verteidigung:
Waren Ihre Beine und Arme gefesselt?
B.:
Ja.
Verteidigung:
Was geschah dann?
B.:
Sie haben mich mißbraucht.
Richterin:
Sprechen Sie lauter.
B.:
Sie haben mich mißbraucht.
Verteidigung:
Wie?
B.:
Maggi hat eine Erektion herbeigeführt und sich auf mich gesetzt, das Gesicht mir zugewandt.
Verteidigung:
Und dann?
B.:
Dann hat Betsie mir ins Gesicht geschlagen und mich beschimpft.
Verteidigung:
Warum?
B.:
Sie wollte nicht verstehen, daß ich zu einer sofortigen zweiten Erektion außerstande war.
Verteidigung von B.:
Was haben Sie getan?
B.:
Ich habe versucht, ihr zu erklären, daß das in meinem Alter unmöglich ist.
Verteidigung von B.:
Hat sie Ihre Erklärung akzeptiert?
B.:
Nein. Sie war sehr naiv.
Richterin:
Was verstehen Sie darunter?
B.:
Betsie glaubte, ein Mann könne die Erektion willkürlich herbeiführen.
Verteidigung von B.:
Was geschah dann?
B.:
Betsie ist einkaufen gegangen. Und weil mir die Nase blutete, hat Maggie sich um mich gekümmert und mich getröstet. Sie hat
mir auch die Fesseln gelockert. Dann ist Betsie mit Lebensmitteln und einem Hundehalsband zurückgekommen.
Verteidigung:
Was geschah dann?
B.:
Sie hat mir das Halsband angelegt, meine Fesseln gelöst und mich in die Küche geführt, wobei sie in der einen Hand die Leine
und in der anderen die Pistole hielt. In der Küche |118| hat sie mir befohlen, mich der Länge nach unter den Tisch zu legen.
Verteidigung von B.:
Und dann?
B.:
Sie haben gegessen.
Verteidigung von B.:
Waren sie angezogen?
B.:
Nein. Beide waren nackt.
Verteidigung von B.:
Haben sie Ihnen etwas zu essen gegeben?
B.:
Nein, Betsie war dagegen. Plötzlich hat mir Betsie unter dem Tisch einen Fußtritt versetzt und mich drohend gefragt, ob ich
jetzt zu einer Erektion bereit sei. Ich habe ihr erneut erklärt, daß ich dazu außerstande sei, weil ich geschlagen und gedemütigt
worden war und außerdem Hunger hätte.
Verteidigung von B.:
Was ist dann passiert?
B.:
Die beiden Mädchen haben sich gestritten. Betsie wollte mich »windelweich schlagen, bis ich kapiere«. Aber Maggie war dagegen.
Sie behauptete, mit Freundlichkeit wäre mehr zu erreichen. Zum Glück hat sie sich durchgesetzt.
Verteidigung von B.:
Was geschah danach?
B.:
Die beiden Mädchen ließen mich am Tisch Platz nehmen und gaben mir zu essen und zu trinken.
Verteidigung von B.:
Was bekamen Sie zu trinken?
B.:
Whisky.
Verteidigung von B.:
Wieviel haben Sie getrunken?
B.:
Ich fürchte, mehr als mir guttat. Meine Nerven hatten gelitten.
Richterin:
Wieviel?
B.:
Eine halbe Flasche.
Verteidigung:
Was geschah dann?
B.:
Nachdem ich getrunken hatte, forderte Betsie mich auf, sie zu liebkosen.
Richterin:
Wo geschah das?
B.:
Wie ich schon sagte, in der Küche. Betsie zog mich an der Leine in ihre Beine. Sie fuchtelte mit der Pistole herum.
Verteidigung von B.:
Was taten Sie?
B.:
Ich gehorchte.
Verteidigung von B.:
Und dann?
B.:
Nach einer Weile merkte Betsie, daß ich eine Erektion hatte. Ich mußte mich setzen, und sie setzte sich auf mich.
Richterin:
War sie Jungfrau?
B.:
Ich kann es nicht sagen. Ich war etwas betrunken.
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Verteidigung von Betsie:
Ich möchte darauf hinweisen, daß diese Erektion völlig spontan erfolgte.
Verteidigung von B.:
Einspruch, Euer Ehren. B. war an einer Leine und wurde mit einer Pistole bedroht. Man hatte ihn geschlagen, beschimpft und
zum Trinken gezwungen.
Richterin:
Einspruch abgelehnt.
Verteidigung von Betsie:
Ich möchte die Geschworenen darauf aufmerksam machen, daß laut Eingeständnis des Angeklagten keine Manipulation von seiten
Betsies vorlag und daß B.s Erektion eine Folge der schamlosen Zärtlichkeiten war, die er an der Person einer Minderjährigen
praktizierte.
Verteidigung von B.:
Er
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