Die Joghurt-Luege
Vermarktung von Produkten aus der eigenen Region voranzutreiben. Die Prüfkriterien der Länderzeichen unterscheiden sich wie die der privatwirtschaftlichen voneinander: Hinter den Herkunftsangaben können sehr unterschiedliche Qualitätskonzepte stehen, was das Chaos perfekt macht. Verbraucher können den Label-Dschungel schon längst nicht mehr durchdringen. Bislang gibt es nämlich keine allgemein anerkannten räumlichen Grenzen oder Richtlinien |299| für regionale Produkte. Meist betonen sie nur die Herkunft und legen weniger Wert auf Qualität, die über gesetzliche Vorschriften hinausgeht. Eine Ausnahme bilden die beiden hier vorgestellten Herkunftszeichen, die aufgrund ihrer verschärften Kontrollkriterien von Verbraucherverbänden empfohlen werden.
»Rindfleisch aus Rheinland-Pfalz« ist eine Entwicklung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und kennzeichnet Rindfleisch, das im Land erzeugt und verarbeitet wurde. Auch bei diesem Label steht die Transparenz des Produktionsprozesses im Mittelpunkt. Neben den jährlichen Kontrollen überprüfen staatlich anerkannte Kontrolleure 3 bis 5 Prozent der teilnehmenden Betriebe, ausgewählt nach dem Zufallsprinzip, teils stichprobenartig und unangemeldet. Ein Kriterienkatalog bildet hierfür die Grundlage. Auch dieses Zeichen geht über das QS-System hinaus. Beispielsweise müssen die Tiere artgerecht gehalten werden, Massentierhaltung ist nicht erlaubt. Zudem ist vorgeschrieben, dass das verwendete Futter vorwiegend aus eigener Erzeugung stammen muss und nur Futtermittel, die in einer festgelegten Positivliste aufgeführt sind, verwendet werden dürfen; die Verwendung von Leistungsförderern ist untersagt. Um missbräuchliches Umdeklarieren zu verhindern, dürfen Verkaufsstellen nur Rindfleisch mit dem Prüfsiegel führen. Für das Siegel spricht außerdem, dass es von verschiedenen Interessengruppen kreiert wurde und daher eine relative Ausgewogenheit zwischen wirtschaftlichen und Verbraucherinteressen verspricht – ähnlich dem Label »Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein«, das Lebensmittel aus konventioneller und ökologischer Landwirtschaft unter einen Hut zu bringen versucht. Träger und Geber des Zeichens ist die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Das Besondere ist das »Qualitätstor-Konzept« entlang der gesamten Prozesskette. Qualitätstore sind Schnittstellen, an denen Produkte eine Erzeugungs- oder Verarbeitungsstufe verlassen. Sie dürfen erst in die nächste Stufe übernommen werden, wenn sie alle vorgeschriebenen Qualitätskriterien erfüllt haben.»Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein« setzt auf die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe. |300| Durch kurze Transport- und Vermarktungswege trägt es zu einer umweltschonenden Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte bei. 5
Bio: Auf der sicheren Seite
Keines der beschriebenen Zeichen reicht an die Qualitätsstandards der ökologischen Landwirtschaft heran. Hierfür gibt es ein eigenes Zeichen. In Deutschland hat eine Allianz aus Verbraucherministerium, Handel und Verbänden 2001 ein staatliches Bio-Siegel beschlossen. Markenrechtlich abgesichert, kann es von allen Erzeugern, Verarbeitern und dem Handel zur Kennzeichnung von Lebensmitteln genutzt werden, die nach der EU-Öko-Verordnung produziert wurden. Auch darf das Bio-Siegel mit regionalen und anderen Herkunftsangaben kombiniert werden.
Die Kriterien für das Bio-Siegel richten sich nach den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung. Wer es verwendet, muss nachweisen, dass 95 Prozent der verarbeiteten Produkte aus dem ökologischen Landbau stammen. Produkte, die in der Phase der Umstellung eines Betriebes auf biologische Landwirtschaft hergestellt wurden, dürfen nicht mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden.
Die EU-Öko-Verordnung 6 schreibt unter anderem vor:
Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel,
Verzicht auf leicht lösliche mineralische Düngemittel,
Verpflichtung zu artgerechter Tierhaltung,
Verbot von Antibiotika in Futtermitteln,
abwechslungsreiche Fruchtfolge,
Verbot gentechnisch veränderter Organismen,
Verbot der Bestrahlung von Öko-Produkten.
Der Staat überwacht die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung über staatlich zugelassene Kontrolleure, die den Betrieben regelmäßig Besuche abstatten – auch unangemeldet. Die Kontrollen schließen alle Erzeugungs-
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