Die Joghurt-Luege
Markt in seinem Interesse über Angebot und Nachfrage zu regeln, hat er nicht.
Belastetes Tierfutter – belastete Nahrung
Futtermittel stehen am Anfang unserer Nahrungskette mit tierischen Produkten. Ihre Zusammensetzung hat unmittelbaren Einfluss auf die Qualität der Lebensmittel, die daraus hergestellt werden. Sind Futtermittel belastet, sind auch Milch, Eier und Fleisch belastet. Ein Beispiel hierfür sind Dioxine und chemische Abkömmlinge des Biphenyls, so genannte Polychlorierte Biphenyle (PCB). Dioxine sind eine Gruppe chlorierter organischer und langlebiger Substanzen, die nicht nur toxisch für Mensch und Umwelt sind, sondern auch im Verdacht stehen, Krebs auszulösen. Weil sie fettlöslich sind, reichern sie sich im Fettgewebe an – die Belastung steigt mit dem Lebensalter. Über 90 Prozent der Dioxinbelastung des Menschen gehen laut foodwatch auf Lebensmittel zurück. Sogar die EU-Kommission |218| gesteht ein, dass die Dioxingrenzwerte bei Lebensmitteln eigentlich so streng sein müssten, dass ein Großteil des Lebensmittelangebots aus dem Verkehr gezogen werden müsste, um die Dioxinlast der Bevölkerung auf ein vertretbares Maß zu senken. PCBs werden seit 1929 industriell hergestellt und finden unter anderem in Transformatoren, elektrischen Kondensatoren, als Weichmacher in Anstrichen, in Dichtungsmassen und Kunststoffen wie Kabelumwandlungen Anwendung. Sie wirken ähnlich Dioxinen äußerst giftig, führen zu fetalen Missbildungen, zu Feminisierungen männlicher Tiere und werden ebenfalls als krebserregend diskutiert. Immer wieder stießen Kontrolleure in den vergangenen Jahren auf entsprechend verunreinigte Futtermittel – zu verantworten hatten das die Importeure, die minderwertige, belastete pflanzliche Öle einführten, inländische Einzelfutterhersteller, die Futtermittelrohstoffe schlampig und fahrlässig trockneten und damit zuließen, dass Abgase des Brennmaterials das Futter durchströmten, und der Handel mit untauglichen Abfällen aus der Lebensmittelindustrie. In vielen Fällen war das Futter bereits gefressen, als das Gift entdeckt wurde. Fazit der Verbraucherschutzorganisation foodwatch 36 :
Der Eintrag von gefährlichen Giftstoffen wie Dioxinen und PCB ins Futter ist erfolgt, um geringste Cent-Beträge einzusparen.
Der Gifteintrag könnte mit vertretbarem Aufwand vermieden und die menschliche Dioxinbelastung damit drastisch gesenkt werden.
Trotz jahrelanger Kenntnis seitens der Kontrollbehörden, Ministerien und Politiker auf nationaler und europäischer Ebene werden diese Gefahrenquellen nicht konsequent ausgetrocknet.
Für PCB gibt es, im Unterschied zu Dioxinen, bis heute keine gesetzlichen Höchstwerte in Futtermitteln. Es gibt lediglich »Richtwerte« für Behörden. Dies führt in der Praxis häufig zur Verdünnung mittels Vermischung mit unbelasteten Futtermittelkomponenten.
Die Dioxin-Höchstwerte für Einzelfuttermittel sind so hoch angesetzt, dass sie der faktischen Dioxinbelastung des jeweiligen Futtermittels Rechnung tragen. Beispielsweise ist der Höchstwert für Fischöl achtmal so hoch wie der Höchstwert für andere Einzelfuttermittel, weil Fisch durch die Verschmutzung der Meere besonders hoch belastet ist.
|219| Bekanntermaßen riskante Herstellungsprozesse oder unsichere Beschaffungsquellen leisten einer quasi-legalen Kontamination von Futtermitteln Vorschub. So zum Beispiel der Einsatz von dioxinhaltigem Kaolin-Ton, die offene Feuertrocknung von Grünfutter mit belasteten Brennstoffen oder der Import von häufig mit PCB belasteten pflanzlichen Ölen.
Die für die Futtermittelüberwachung zuständigen Länder lassen ihre Kontrolleure systematisch an den falschen Stellen suchen. Statt sich auf die gefährlichen Eintrittspfade und Einzelfuttermittel zu konzentrieren, werden Proben in fertigen Mischfuttermitteln genommen.
Ein Großteil der Kontrollen dient allein den wirtschaftlichen Interessen von Futter- und Landwirtschaft. So haben Untersuchungen des Wasser- oder Energiegehalts bei den Kontrollen häufig Vorrang.
Eigenbetriebliche Kontrollen finden nur stichprobenweise statt.
Dass der Verbraucher sich auf sein Recht und geltende Gesetze berufen könne, ist ein Trugschluss. Praxisfern und in einzelnen Abschnitten zu den übergeordneten Regelungszielen widersprüchlich, schützen sie nur ungenügend und ermöglichen eine legale wie illegale Kontamination tierischer und menschlicher Lebensmittel. Die Haftungs- und Sanktionsrisiken für die Verursacher sind wenig
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