Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian
und Ptolemäer war von Augustus
sozusagen für das Haus der Julier reserviert worden. Kein Angehöriger der römischen Führungsschicht durfte es gemäß einer
„geheimen Regierungsmaxime“ (Tac. ann. 2, 59, 3) ohne seine Erlaubnis betreten. Der enorme Reichtum des Landes hatte Augustus
zum reichsten Mann in Rom gemacht. Mit dem Getreide vom Nil war ihm die Deckung des Getreidebedarfs der Stadt am Tiber zu
einem Drittel in die Hand gegeben (Jos. bell. Iud. 2, 16, 4, § 386). Zwei Legionen hatte er ins Land gelegt, weniger als Besatzung
denn als Einsatzreserve für die Euphratfront; Alexandria und Babylon Fossatum/Kairo waren ihre Garnisonen. Den im Falle |20| Ägyptens besonders wichtigen Statthalterposten hatte Augustus einem Präfekten aus dem Ritterstand
( praefectus Alexandreae et Aegypti
) anvertraut, der ein Imperium „ähnlich dem eines Prokonsuls“ besaß (Dig. 1, 17, 1).
Von den beiden großen Inseln des östlichen Mittelmeeres hatte Zypern in der Regierungszeit des Augustus nur durch eine Hilfsaktion
des Princeps für die durch ein Erdbeben zerstörte Hauptstadt der Insel Aufsehen erregt; Paphus führte seitdem mit Genehmigung
des Senats den Beinamen „Augusta“ (Cass. Dio 54, 23, 7f.). Als Provinz unterstand Cyprus einem vom Senat bestellten Prokonsul;
ein Landtag vertrat die Belange der Provinzialen und erwies dem Augustus kultische Reverenz.
Auch Creta, die andere der angesprochenen Inseln, gehörte zu den Senatsprovinzen; auch sie hatte einen Provinziallandtag.
Anders als Cyprus aber bildete sie eine Doppelprovinz: Creta war mit Cyrene zu einem Verwaltungsbezirk verbunden. Die Hauptstadt
der Insel, das alte Cnossos, hatte den Status einer römischen Kolonie; italische Umsiedler (aus Capua) waren hier für ihre
Landverluste in der Triumviratszeit entschädigt worden. In Cyrene dagegen gab es im ganzen Land nur 215 römische Bürger mit
einem Vermögen von mindestens 2500 Denaren. Die Griechen waren hier die wichtigste Bevölkerungsschicht. Und doch hatten sie
unter der Vormachtstellung der Römer im Gerichtswesen zu leiden gehabt, bis ihnen von Augustus im Jahre 7 / 6 v. Chr. eine für sie günstigere Gerichtsordnung gegeben worden war. Das diesbezügliche Edikt ist eines von fünfen, die auf
einer Stele in griechischer Sprache erhalten sind (Font. iur. Rom. anteiust. I 68). Sie wurde 1927 bei Ausgrabungen auf der
Agora von Cyrene gefunden, wo übrigens ein Augusteum dem Wohltäter der Provinz huldigte.
Der Küstenstreifen an den beiden Syrten westlich der Cyrenaica gehörte zur Provinz Africa, die durch den Beinamen „Proconsula ris “ ihre Stellung als Senatsprovinz kundtat. Sie bestand aus den ‘republikanischen’ Provinzen Africa Vetus (Carthago) und Africa
Nova (Numidia) und konkurrierte im Rang mit Asia: Beide hatten Konsulare als Statthalter, der Prokonsul von Africa aber konnte
für sich in Anspruch nehmen, daß seine Provinz als einzige des Senats über eine Legion verfügte, die unter seinem Kommando
stand. Ihr Lager im Süden der Provinz (Ammaedara) diente vor allem dem Schutz gegen den Berberstamm der Musulamii. In Africa
hatten Caesar und Augustus im großen Stil ‘kolonisiert’. Mehr als 20 Kolonien gab es in drei Ballungsräumen: im Bereich der
alten Provinz |21| mit Karthago als Zentrum, am mittleren Bagrada (Sicca Veneria u. a.) und im Westen Numidiens um Cirta. Africa war der Getreidelieferant
par excellence für Rom (2 / 3). Dem hatte die von Augustus verfügte Vermessung
( centuriatio
) des Landes Rechnung getragen. Der afrikanische Weizen war besonders gut, auch wenn es nur selten vorgekommen sein dürfte,
daß aus einem Saatkorn 400 Halme sproßten. Augustus aber hatte ein solches Wunderwerk der Natur in Händen gehalten (Plin.
nat. hist. 18, 94).
Die Provinz Africa stieß im Westen an das Königreich Mauretania, das unter den römischen Klientelstaaten eine einzigartige
Stellung einnahm: Bevor Augustus Iuba II. als König einsetzte (25 v. Chr.), hatte er im Lande gut ein Dutzend Veteranenkolonien
gegründet, welche sich an der Mittelmeerküste wie eine Kette hinzogen und auch am Atlantik in auffälliger Weise in Erscheinung
traten: Tingis/Tanger war geradezu das Gegenstück zu Gades/Cádiz in der Baetica.
Im Überblick der „Glieder und Teile des Reiches“ (Suet. Aug. 48), wie sie am Ende der Regierung des Augustus sich darstellten,
fehlen noch die Inseln Sizilien, Sardinien und Korsika – die
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