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Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian

Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian

Titel: Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Heinz Bellen
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dafür einen festen Zeitpunkt, nämlich
     nach 10 Jahren als Caesares, ins Auge gefaßt hätte, entspräche sowohl seinem Naturell als auch den Gegebenheiten. Constantius
     erhielt Gallien, Germanien und Britannien als Aufgabenbereich sowie Trier als Residenzstadt. In Maximians Hand blieben Italien,
     Rätien, Spanien und Afrika; als Residenz wählte er Mailand. Galerius bekam die Donaufront zugewiesen mit Dalmatien, Makedonien
     und Griechenland. Seine Residenz war Sirmium. Diocletian reservierte für sich selbst den gesamten Osten des Reiches und hatte
     in Nicomedia seine Residenz. Obwohl die vier Kaiser an weit auseinanderliegenden Stellen des Reiches weilten |249| und handelten, bildeten sie doch eine Einheit. So stellen sie sich ja noch heute in der Porphyrgruppe an der Ecke der Südfront
     von San Marco (Porta della Carta) in Venedig dar, wobei die gleichförmige Gestaltung aller vier Kaiser eben auch darauf hinweist,
     daß jeder einzelne von ihnen das ganze Kaisertum repräsentierte.

Das Avancement bestimmter Städte zu Kaiserresidenzen hatte gewichtige Folgen für die Städte selbst, aber auch für ihr Umland.
     Repräsentative Bauwerke entstanden, die kaiserliche Hofhaltung zog die kaiserliche Verwaltung nach sich, das Militär machte
     sich breit, die Bevölkerung wuchs, die Versorgungslage nahm eine andere Größenordnung an, die Wirtschaft erhielt starke Impulse.
     Am deutlichsten läßt sich diese Entwicklung in Trier nachvollziehen, wo mit Constantius 293 eine kaiserliche Münzstätte ihre
     Prägetätigkeit aufnahm, wo der Kaiserpalast (unter dem Dom), die Palastaula (Basilica) und die Kaiserthermen entstanden, wo
     Lagerhäuser (Horrea) errichtet und ältere Bauten (Amphitheater, Circus) renoviert wurden. Ein ähnliches Aufblühen läßt sich
     für Maximians Residenz Mailand konstatieren (Palast, Hercules-Thermen, Circus, Horreum u. a.). Für Sirmium, wo Galerius Hof
     hielt, genügt der Hinweis auf frühere Schreckenszeiten (oben S. 225), um zu ermessen, was es bedeutete, daß sich nun an gleicher
     Stelle ein Kaiserpalast erhob (Epit. de Caes. 40, 10). In bezug auf Nicomedia stellte ein Zeitgenosse (Lactantius) fest, Diocletian
     sei bestrebt, seine Residenz „Rom gleichzumachen“ (Lact. de mort. persec. 7, 10).
    Mit der Tetrarchie kam überhaupt Bewegung in die Städtelandschaft. Betraf die Einrichtung von Kaiserresidenzen nur einige
     wenige Städte, so hatte die wohl schon 293 beginnende Neuformierung der Provinzen eine regelrechte Breitenwirkung in bezug
     auf die Städte. Denn sie führte zur Etablierung einer Vielzahl neuer Provinzmetropolen und den damit verbundenen strukturellen
     Veränderungen. Das Prinzip, welches der diocletianischen Provinzreform zugrunde lag, war das der Verkleinerung aller als zu
     groß empfundener Provinzgebilde, um die Effizienz ihrer Verwaltung zu erhöhen (Lact. de mort. persec. 7, 4). Aus den ca. 50
     Provinzen, die es vor Diocletian gab, gingen durch die Neuordnung ca. 100 hervor, so daß an die 50 Städte zu neuen Provinzhauptstädten
     aufstiegen. Darunter befanden sich z. B. in Gallien Vienna/Vienne und Vesontio/Besançon für die Provinzen Viennensis und Sequania,
     in Spanien Carthago Nova/Cartagena und Bracara Augusta/Braga für die Provinzen Carthaginiensis und Gallaecia. In diesen und
     weiteren Fällen wurden die Provinzen mit neuen Namen bedacht, in anderen |250| wurde die Teilung nur durch eine Ziffer markiert: Belgica I, Belgica II oder durch andere unterscheidende Bezeichnungen kenntlich
     gemacht: Noricum ripense, Noricum mediterraneum. Hervorzuheben ist die Tatsache, daß auch Italien nun der Tributpflicht unterlag
     (Aur. Vict. de Caes. 39, 31), d. h. Provinzialstatus erhielt. Einschließlich der Alpes Cottiae, die zu Italien zählten, gab
     es 8 italische ‘Pro vinzen ’, bei denen es sich, abgesehen von den Alpes Cottiae, jeweils um die Koppelung zweier älterer Regionen handelte. Dadurch
     erlangten auch einige bisher wenig hervorgetretene Städte den Rang von Verwaltungszentren, z. B. Florentia/Florenz für Tuscia
     et Umbria, Salernum/Salerno für Lucania et Bruttii. Die Stadt Rom blieb allerdings von dieser Einteilung ausgeschlossen, behauptete
     also ihren administrativen Sonderstatus.
    Die Provinzteilung war ein Vorgang, der längere Zeit in Anspruch nahm und mit Diocletians Regierungsende (305) noch nicht
     abgeschlossen war. Von einem bestimmten Zeitpunkt ab war er mit dem Trend verbunden, für die zahlreicher gewordenen

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