Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian
erhalten. Der Anlaß für die Dedikation des Ehrenbogens
von Ancona war der von Trajan wiederum „mit seinem Geld“ unternommene Ausbau des Hafens, der – so die Inschrift – „den Zugang
nach Italien für die Schiffahrt sicherer machte“ (Corp. Inscr. Lat. IX 5894). Die Bedeutung des Hafens von Ancona lag in der
von ihm aus günstigen Überfahrt nach Salona in Dalmatien (vgl. oben S. 16).
Auf Meilensteinen, welche die Erneuerung der Via Appia auf einem ca. 16 Meilen (24 km) langen Wegstück der Strecke zwischen
Benevent und Tarent durch Hadrian anzeigten (z. B. Corp. Inscr. |145| Lat. IX 6075), war neben der vom Kaiser bezahlten Summe eine solche der Anlieger
( possessores
) vermerkt. Dies führt auf eine wie auch immer geartete Beteiligung der Grundbesitzer an den Unterhaltungskosten für eine
durch ihre Ländereien verlaufende Via publica und damit auf eine gewisse Verantwortlichkeit der betreffenden Gemeinden. Da
solche Kosten nur sporadisch anfielen, war die Belastung wohl nicht gravierend. Anders verhielt es sich mit der als
vehiculatio
bezeichneten Leistungspflicht der Gemeinden für den
cursus publicus
. Diese von Augustus geschaffene Institution, eine Art Reichspost, verlangte von den Gemeinden die Gestellung von Wagen und
Zugtieren für das staatliche Transportwesen. Das war eine drückende Last. Ihre Aufhebung für Italien durch Nerva im Jahre
97 dürfte daher als Erleichterung empfunden worden sein. Die Münzen hielten das Ereignis in Bild und Legende (VE HICVLATIONE ITALIAE REMISSA) einprägsam fest (Rom. Imp. Coin. II 229, Nr. 93). Statt der Gemeinden übernahm nun der Staat die Kosten
für die Leistungen des
cursus publicus
, mit denen private Unternehmer
( mancipes
) vom
praefectus vehiculorum
, dem zuständigen kaiserlichen Beamten, beauftragt wurden. Die Nachfolger Nervas wandten alle dem
cursus publicus
, dessen System ja auch die Provinzen umfaßte, ihre Aufmerksamkeit zu. Es funktionierte bewundernswert (Ael. Arist. or. 26,
33).
Wie die Befreiung von der
vehiculatio
, so kam auch die Einrichtung der
alimentatio
(oben S. 124) den italischen Städten zugute. Diese waren sich durchaus bewußt, daß sie einen bevorzugten Platz in der kaiserlichen
Fürsorgepolitik einnahmen, ihnen war aber auch klar, daß diese Förderung allein nicht ausreichte, um ihre Belange zu wahren
bzw. ihren Ansprüchen in den verschiedensten Bereichen gerecht zu werden. Das Municipium Vicetia/Vicenza (bei Verona) z. B.
konnte nicht verhindern, daß der Prätorier L. Bellicus Sollers auf seinen Gütern in der Nähe der Stadt regelmäßige Markttage
einrichtete, wodurch dem Markt der Stadt selbst Abbruch getan wurde (Plin. min. ep. 5, 4 und 5, 13). Eine Möglichkeit, solchen
oder ähnlichen Situationen besser gewachsen zu sein und zugleich materielle Hilfe zu erlangen, erblickten die Städte im Patronat
eines hochstehenden Mannes, der die Wohlfahrt der betreffenden Stadt zu seiner eigenen machte und sich vor allem dort engagierte,
wo die Munifizenz der ‘Stadtväter’ ihre Grenzen fand. Für solche
patroni
waren die Ehren, die sie von ‘ihrer’ Stadt empfingen, Teil ihres Sozialprestiges und wurden daher nicht ungern gesehen. Die
Übernahme eines Stadtpatronats hatte rechtliche |146| Qualität: Der Beschluß des betreffenden Stadtrats
( tabula patronatus
) wurde im Haus des Patrons aufgestellt. Ein Beispiel bietet das Dekret der Dekurionen von Ferentinum (Latium) aus dem Jahre
101 für den Konsularen T. Pomponius Bassus (Corp. Inscr. Lat. VI 1492). Der jüngere Plinius war Patron von Tifernum Tiberinum
in Etrurien, Firmum in Picenum und – wenn auch nicht offiziell – von Comum in der Transpadana. Besonders die letztgenannte
Kolonie, seine Heimatstadt, profitierte in starkem Maße von seiner Freigebigkeit (Thermen, Alimentarstiftung, Bibliothek:
Corp. Inscr. Lat. V 5262).
Während der
patronus municipii
(resp.
coloniae
) seine Funktion als Privatmann wahrnahm, trat im 2. Jahrhundert in den Städten Italiens mehr und mehr der Typ eines Verwaltungsfachmanns
in Erscheinung, der seine Stellung kaiserlicher Beauftragung verdankte. Gemeint ist der
curator rei publicae
(=
civitatis )
, der sich im Einvernehmen mit dem betreffenden Gemeinwesen um dessen Angelegenheiten, meist die Finanzen, kümmerte. Der Kurator
stammte häufig aus der Munizipalaristokratie einer benachbarten Stadt und war seinem Status nach Ritter. Marcus Aurelius brachte
mehr Senatoren auf solche
Weitere Kostenlose Bücher