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Die Klaviatur des Todes: Deutschlands bekanntester Rechtsmediziner klärt auf (German Edition)

Die Klaviatur des Todes: Deutschlands bekanntester Rechtsmediziner klärt auf (German Edition)

Titel: Die Klaviatur des Todes: Deutschlands bekanntester Rechtsmediziner klärt auf (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Michael Tsokos
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bei einem nicht natürlichen Tod um einen Suizid handeln. In jedem Fall kommt der Tod nicht »von innen«, also als Folge einer Erkrankung, sondern stellt ein »von außen« verursachtes Ereignis dar. Und das ist unbedingt abklärungswürdig – zunächst durch die Polizei und dann durch die Rechtsmedizin.
    Wenn zum Zeitpunkt der ärztlichen Leichenschau beziehungsweise bei Beginn polizeilicher Ermittlungen in einem Todesfall nicht klar ist, ob es sich um einen natürlichen oder einen nicht natürlichen Tod handelt, dann sprechen wir von einer ungewissen oder ungeklärten Todesart (beide Begriffe werden synonym verwendet). Zum Beispiel kann es sein, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Erkenntnisse zu den Todesumständen vorliegen, etwa ob der Betroffene zuvor ernsthaft krank war oder ob der Leichenfundort auch tatsächlich der Ort des Todeseintritts ist. Hier muss also ein Rechtsmediziner durch eine Obduktion klären, ob es sich um ein von außen kommendes Ereignis ( nicht natürlicher Tod) oder eine Erkrankung aus innerer Ursache ( natürlicher Tod) handelt.
    Natürliche Todesfälle sind für Polizei und Staatsanwaltschaft nicht weiter von Interesse, da keine Straftat vorliegt. Das Todesermittlungsverfahren wird in diesen Fällen eingestellt, noch bevor es offiziell eröffnet wurde. Stellt sich dagegen heraus, dass ein Gewaltverbrechen oder ein Unfall todesursächlich war, wird weiter ermittelt. Liegt zweifelsfrei ein Suizid vor, wird das Ermittlungsverfahren ebenfalls eingestellt, es sei denn, es stehen Tötung auf Verlangen oder andere Aspekte der Sterbehilfe im Raum.
    Die Rechtsmedizin ist also eine wichtige Stellschraube zu Beginn sämtlicher Todesermittlungsverfahren. Auch deshalb ist eine gut funktionierende und von staatlichen, institutionellen oder persönlichen Interessen unabhängige und objektive Rechtsmedizin für unseren Rechtsstaat ein unverzichtbares Instrument.

    US-Hochglanzserien vom Typ CSI suggerieren den Zuschauern, dass unsere amerikanischen Kollegen, was rechtsmedizinische Kenntnisse und Fertigkeiten anbelangt, die Nase vorn hätten. Doch das trifft keineswegs zu: Nicht nur die historische, auch die moderne Rechtsmedizin hat ihre Wurzeln in Deutschland.
    Bereits im frühen 16. Jahrhundert wurde unter Kaiser Karl V. ein Gesetz erlassen, das die Hinzuziehung ärztlicher Sachverständiger bei einer Vielzahl strafrechtlich relevanter Fragestellungen wie Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, Kindstötung oder bei ärztlichen Behandlungsfehlern vorschrieb; alles Themen, mit denen sich auch die heutige Rechtsmedizin noch täglich beschäftigt. Damals entstand nicht nur das erste deutsche Strafgesetzbuch, sondern auch die Rechtsmedizin, die damit eine der ältesten medizinischen Disziplinen überhaupt darstellt.
    Die moderne Rechtsmedizin hat ihre Wurzeln außer in Deutschland auch in Österreich. In beiden Ländern wurden Ende des 19. Jahrhunderts und Anfang des 20. Jahrhunderts die ersten Lehrstühle für Rechtsmedizin (damals noch gebräuchlich: »Gerichtsmedizin«) an medizinischen Fakultäten zahlreicher Universitäten gegründet; ein System unabhängiger universitärer Institute, wie sie auch heute noch existieren, angegliedert an die medizinische Fakultät jeder Universität in Deutschland.
    Ärzte, die in der universitären Medizin in Deutschland eine tadellose berufliche Reputation und gegebenenfalls auch höhere professorale Weihen erlangen wollen, müssen meist wenigstens ein oder zwei Jahre in den USA an einer renommierten Klinik gearbeitet haben. Das gilt für jede andere medizinische Fachdisziplin, nicht aber für die Rechtsmedizin: Die deutsche Rechtsmedizin setzt nach wie vor international die Standards.
    Nirgends wird in rechtsmedizinischen Instituten so viel und so praxisorientiert geforscht wie hierzulande. Internationale rechtsmedizinische Fachzeitschriften werden nicht nur von Fachartikeln deutscher Autoren dominiert – auch die Herausgeber der meisten hochrangigen wissenschaftlichen Forensik-Zeitschriften sind Deutsche. Unsere Institute werden von Gastwissenschaftlern aus aller Welt – einschließlich Amerikanern – besucht, die sich von einem mehrmonatigen Gastaufenthalt bei uns nicht nur allerneuestes Know-how, sondern auch Reputation und Anerkennung in ihrem Heimatland versprechen.

    Die Rechtsmedizin ist eines der nicht gerade zahlreichen Gebiete, auf denen Deutschland weltweit führend ist. Wie sieht das in der Praxis aus? Ein modernes

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