Die kuriosesten Faelle vor Gericht
bestätigt, diese dennoch nicht Rechtens sei. Ob das ein Schuss über das Ziel hinaus war? Die Entscheidung der Richter jedenfalls stellte im vorliegenden Fall klar, dass sich der Kläger mit seiner Argumentation und der entsprechenden schriftlichen Eingabe bei Gericht mehr in Beleidigungen und staatsfeindlichen Äußerungen erschöpft habe, als eine solide Begründung abzugeben. Zudem sei für das Gericht äußerst fraglich gewesen, weshalb es überhaupt durch den Kläger angerufen wurde, wenn er doch an diesen Staatsaufbau nicht glaube. Wenn der Kläger sich nicht an den Staat gebunden fühle und an dessen Existenz zweifle, warum rufe er dann ein Gericht eben jenes Staates an? Da der Kläger zudem selbst nicht einmal durch die Pfändung betroffen war, sei auch kein Grund ersichtlich, dass er dadurch beschwert und damit klageberechtigt sei.
So schmetterte das Gericht diese Klage also letztendlich sachlich ab und bestätigte damit, dass die Bundesrepublik sehr wohl existiert.
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Vor Gericht geschehen keine Wunder!
Sehr häufig vor Gericht entschieden werden muss die Schuldfrage bei Verkehrsunfällen: Keiner gibt gern zu, dass er Schuld hat, denn dann drohen Erhöhungen der Versicherungsprämien oder andere, im Hinblick auf die eigene Brieftasche, nicht gerade günstige Strafen. Zufälligerweise (oder doch kein Zufall?) an einem 11.11. entschied das Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 28 C 3374/86 einen solchen Fall und zog dabei in der Urteilsbegründung sogleich eine zum Datum passende Bilanz, was es von solchen Fällen hält. Ein Urteil, das man auch wenn man kein Jurist ist, schmunzelnd genießen kann, wie Sie gleich feststellen werden. Hier Auszüge aus dem Originaltext der richterlichen Urteilsbegründung:
„ (...) Das Gericht war in seiner bisherigen Praxis schon mit ca. 2000 Straßenverkehrsunfällen beschäftigt und hat es noch niemals erlebt, daß jemals einer der beteiligten Fahrer schuld gewesen wäre. Es war vielmehr immer so, daß jeweils natürlich der andere schuld gewesen ist. Bekanntlich sind Autofahrer ein Menschenschlag, dem Fehler grundsätzlich nie passieren, und wenn tatsächlich einmal ein Fehler passiert, dann war man es natürlich nicht selbst, sondern es war grundsätzlich der andere.
Das Gericht hat auch noch nie erlebt, daß jemals ein Fahrer, der als Zeuge oder Partei vernommen wurde, eigenes Fehlverhalten eingeräumt oder zugestanden hätte. Wenn dies einmal tatsächlich passieren sollte, dann müßte man schlicht und einfach von einem Wunder sprechen. Wunder kommen aber in der Regel nur in Lourdes vor, wenn beispielsweise ein Blinder wieder sehen kann oder ein Lahmer wieder gehen kann, oder aber in Fatima, wenn sich während der Papstmesse eine weiße Taube auf den Kopf des Papstes setzt, und sogar in den dortigen Gegenden sind Wunder ziemlich selten, in deutschen Gerichtssälen passieren sie so gut wie nie, am allerwenigsten in den Sitzungssälen des AG München. Jedenfalls ist in Justiz- und Anwaltskreisen nichts davon bekannt, daß in der Pacellistr. 2 in München schon jemals ein Wunder geschehen wäre. Möglicherweise liegt das daran, daß der liebe Gott, wenn er sich zum Wirken eines Wunders entschließt, gleich Nägel mit Köpfen macht und sich nicht mit einem banalen Verkehrsunfall beschäftigt. Vielleicht liegt aber die Tatsache, daß trotz der Unfehlbarkeit aller Autofahrer gleichwohl so viele Verkehrsunfälle passieren, schlicht und einfach daran, daß unsere Gesetze so schlecht sind. Dies hinwiederum wäre allerdings kein Wunder. (...)“
Ist diesem Fazit noch etwas hinzuzufügen....?
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Generalabrechnung einmal anders
Auch im jetzt dargestellten Fall handelt es sich um ein Straßenverkehrsdelikt und erneut nutzte der Richter, in diesem Fall am Amtsgericht Köln, die Gelegenheit der Verhandlung und es Urteils dafür, eine Generalabrechnung vorzunehmen und seine Liebe zum Ballsport zum Ausdruck zu bringen. Doch nicht nur mit den Autofahrern als solche, sondern auch gleich mit der damaligen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Ein Urteil, welches so skurril ist, das es ebenfalls im Wortlaut wiedergegeben werden soll. Zugegeben wurde auf Kürzungen verzichtet und so ist es unvermeidbar, dass hier und da Stellen auftauchen werden, die dem juristischen Laien etwas „weltfremd“ vorkommen werden (das liegt aber nicht am Leser, sondern an der ganz eigenen Sprache der Juristen). Doch Kürzungen würden den Kontext und
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