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Die kuriosesten Faelle vor Gericht

Die kuriosesten Faelle vor Gericht

Titel: Die kuriosesten Faelle vor Gericht Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Walter Schlegel
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eine solche Klage mit dem Hinweis ablehnen, der gesunde Menschenverstand sagt schon aus, dass Kaffee heiß ist, wir also entsprechende Vorsicht walten lassen müssen, wenn wir den Becher in der Hand halten. Wenn wir also den Kaffee verschütten, wir den Verkäufer nicht dafür haftbar machen können, dass dieser den Hinweis unterließ, der Inhalt des Bechers sei heiß. In Amerika hingegen scheint alles erlaubt. Dort bestellte nämlich die 81 jährige Stella Liebeck 1994 in einem Fast Food Restaurant einen Becher Kaffee und bekleckerte sich mit dem heißen Inhalt, sodass sie sich verbrühte. Daraufhin zog sie vor Gericht und forderte Schadenersatz, immerhin habe sie niemand vor dem heißen Inhalt gewarnt. Tatsächlich bekam sie Recht und ihr wurden in erster Instanz 2,9 Millionen US Dollar Wiedergutmachung zugesprochen. Später senkte der Richter diesen Betrag auf immer noch stolze 640.000 US Dollar. Der Fast Food Riese zog dennoch in Berufung, doch bevor es zu diesem erneuten Prozess kam, einigten sich die Dame und die Restaurantkette außergerichtlich. Über die dabei ausgehandelte Summe wurde Stillschweigen vereinbart. Seit dem tragen in den USA die Kaffeebecher in solchen Restaurants den unübersehbaren Aufdruck, dass der Inhalt „heiß“ sei. Doch wer jetzt denkt, dass sei schon das Skurrilste und Unglaublichste, der irrt, wie die in diesem Kapitel gesammelten Urteile aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten beweisen.
     
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Augen auf im Supermarkt
     
     
    Kathleen Robertson aus Austin in Texas verklagte einen Möbelmarkt. Sie war beim Einkaufen und stolperte dabei über ein unbeaufsichtigt herumlaufendes Kleinkind, sodass sie sich während des Stolperns den Knöchel verstauchte. Sie klagte, dass der Möbelmarkt keine Vorkehrungen getroffen hat, das unbeaufsichtigte Herumtollen eines Kleinkindes zu verhindern und bekam tatsächlich nicht nur Recht, sondern auch 780.000 US Dollar Schmerzensgeld zugesprochen, welches der Möbelmarkt zu zahlen hatte. Im US Recht mag dies nicht wirklich ungewöhnlich sein, wäre da nicht der Umstand, dass das Kind, über das sie stolperte und das unbeaufsichtigt war, ihr eigenes gewesen wäre.
     
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Die zerquetschte Hand
     
     
    Ein nicht weniger skurriler Fall für eingereichte Klagen ist aus Los Angeles, Kalifornien bekannt. Dort verklagte der 19 jährige Carl Truman seinen Nachbarn, weil ihm dieser mit seinem Auto über die Hand gefahren war. Truman verlangte ein Schmerzensgeld von 74.000 US Dollar und die Übernahme der Behandlungskosten. Soweit mag dies noch kein ungewöhnlicher Fall sein. Wenn man sich jedoch ansieht, warum der Nachbar mit seinem Auto über die Hand des Klägers fahren konnte schon: Carl Truman war gerade dabei die Radkappen des Autos zu stehlen und hatte nicht bemerkt, dass der Nachbar bereits in seinem Auto saß. Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist also wirklich alles möglich....
     
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Kein Kaffee während der Fahrt!
     
     
    Blickt man in einige Bedienungsanleitungen in den USA fallen schon seltsame Warnhinweise auf, die als Folge von geführten Klagen dort Einzug hielten. So werden Sie zum Beispiel im Benutzerhandbuch für Wohnmobile der Marke „Winnebago“ einen seltsam anmutenden Hinweis finden, dem folgender Fall voraus ging:
     
    Merv Grazinsky aus Oklahoma erfüllte sich im Jahre 2000 einen Traum und kaufte ein „Motorhome“ der Marke „Winnebago“, auf das er Jahre hin gespart hatte. Er wollte die USA bereisen und seinen Ruhestand genießen. Das übergroße Wohnmobil hatte wirklich allen erdenklichen Luxus: Auf 10 Metern Länge verteilten sich alle Annehmlichkeiten, die man auch von seinem eigenen Zuhause her kannte. Ein Traum schien für ihn wahr zu werden und voller Stolz verließ er das Firmengelände des Händlers mit dem frischen, eigenen fahrenden Heim, das ihn in Zukunft überall dort ein Zuhause bieten sollte, wo es ihm gefällt. Auf der Heimfahrt machte er sich mit der Steuerung vertraut und fand Gefallen an dem Bordcomputer mit Tempomat. Er beschleunigte das Wohnmobil auf zulässige 110 Stundenkilometer, schaltete den Tempomat ein und genoss die sehr einfache Steuerung, denn der Tempomat hielt die Geschwindigkeit und die Straße war leer. Ein rollendes Haus, das überhaupt keine Anstrengungen erforderte. Nach einiger Zeit auf der tristen Strecke verspürte Merv Grazinsky Durst auf einen frischen Kaffee. Da sich sein rollendes Haus ja wie von selbst fortzubewegen schien, stand er von seinem

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