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Die kuriosesten Faelle vor Gericht

Die kuriosesten Faelle vor Gericht

Titel: Die kuriosesten Faelle vor Gericht Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Walter Schlegel
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eigentlich Recht ist und was nicht? Sehr schnell läuft man da Gefahr, sich jenen Halbwahrheiten anzuschließen, die man von vielen Seiten hört und immer wieder ins Ohr souffliert bekommt. Also jenen Weisheiten aufsitzt, die auch als "Irrtümer" oder Mythen" bekannt sind und denen wir uns im folgenden Kapitel widmen wollen, in dem es um die populärsten Irrtümer und Mythen aus dem Reich des Rechts und der Rechtsprechung geht.
     
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Kapitel 4 – Die populärsten Rechtsirrtümer aus dem deutschen Recht
     
     
     
    Eine interessante & handverlesene Auswahl aus der Welt der Rechtsirrtümer wird jetzt sicher für den einen oder anderen „Aha – Effekt“ sorgen und mit einigen, fest in Köpfen verankerten, Irrtümern aufräumen. Dabei sind alle Bereiche unseres Lebens von jenen Irrtümern betroffen, wie Sie schnell feststellen werden: Wohnen, Verkehr und Einkauf, überall erliegen wir der Verführung, einen Irrtum zu glauben, wenn er nur gut genug klingt....
     
     
    Anmerkung:
     
    Leser der Reihe „Knallhart nachgefragt“ werden dieses Kapitel bereits aus dem Buch „Pimp my brain! - Besserwissen leichtgemacht“ kennen, in dem es um die größten und populärsten Irrtümer aus Recht, Gesundheit, Erotik und Alltag geht. Sollten Sie dieses Buch also gelesen haben, können Sie gern zum nächsten Kapitel blättern. Allen anderen Lesern ist hingegen jetzt viel Vergnügen und gute Unterhaltung bei den populärsten Rechtsirrtümern zu wünschen:
     
     
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Betrunken Auto fahren und Unfall bauen = Führerschein weg? Denkste!
     
     
    Wer immer glaubte, dass er, wenn er im angetrunkenen Zustand ein Fahrzeug führt und einen Unfall baut, automatisch seinen Führerschein aufs Spiel setzt, der könnte sich massiv irren. Denn nicht immer bedeutet ein Unfall im angetrunkenen Zustand am Steuer eines PKW auch automatisch, dass der Führerschein verloren geht. Denn zum festgestellten Promillewert muss außerdem festgestellt werden, dass der Fahrer durch seinen alkoholisierten Zustand nicht mehr in der Lage war, sein Fahrzeug zu führen und sich an die Verkehrsregeln zu halten. So hat das Amtsgericht Bonn in seiner Entscheidung unter dem Aktenzeichen 79 Gs – 335 101/08 einer jungen Frau den Führerschein belassen, die im Zustand von 0,69 Promille Alkoholwert im Blut einen Unfall baute, in dem sie einen anderen PKW streifte. Der Arzt hat trotz des festgestellten Alkoholwertes keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt und so hat der Richter sich dazu verleiten lassen, den Führerschein nicht zu entziehen.
     
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Auf der Autobahn gilt eine Mindestgeschwindigkeit
     
    Was den Straßenverkehr angeht, dann begegnet einem auch sehr häufig das Vorurteil, dass man auf der Autobahn eine Mindestgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern einhalten muss, sofern die Straße frei ist und kein Hindernis (Stau etc.) diese Geschwindigkeit verbietet. Doch dem ist nicht so, denn eine solche Regelung findet sich nicht in der Straßenverkehrsordnung. Vielmehr darf ein Fahrer nur dann eine Autobahn befahren, wenn sein Kraftfahrzeug theoretisch in der Lage wäre, die Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern zu erreichen. Ob er diese jedoch nutzt oder nicht, das bleibt dem Fahrer selbst überlassen. Er muss lediglich beachten, dass er den Verkehrsfluss nicht durch seine Fahrweise behindert. So nachzulesen in § 3 der Straßenverkehrsordnung.
     
     
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Quer zur Fahrtrichtung parken ist verboten
     
    Haben Sie auch schon einmal gehört, dass es verboten ist, quer zur Fahrtrichtung zu parken? Haben Sie sogar schon einmal ein Knöllchen für diese kreative Form des Parkens erhalten? Dann könnte dieses Knöllchen unberechtigt gewesen sein, denn es ist keineswegs pauschal untersagt, sich mit seinem Fahrzeug quer zur Fahrtrichtung in eine Parklücke zu stellen. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass der Parkraum optimal zu nutzen ist und der fließende Verkehr nicht behindert werden darf. In dem Fall, in dem dieses Urteil noch einmal durch das Amtsgericht Viechtach unter Aktenzeichen 7 II OWi 00605/05 bestätigt wurde ging es um eine Verkehrsteilnehmerin, die mit ihrem Smart auf der Suche nach einer Parklücke war. Da jedoch trotz des kurzen Fahrzeuges keine geeignete Parklücke zu finden war, in der sie ihr Auto hätte korrekt einparken können, entschied sie sich kurzerhand, in eine sehr kleine Lücke schräg einzuparken. Dafür kassierte sie einen Strafzettel, gegen den sie Einspruch

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