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Die kuriosesten Faelle vor Gericht

Die kuriosesten Faelle vor Gericht

Titel: Die kuriosesten Faelle vor Gericht Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Walter Schlegel
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während des direkten Wegs vom Heim zum Arbeitsplatz, für die Tätigkeit selbst und schließlich für den direkten Heimweg. Das Gericht entschied in diesem Fall zu Gunsten des Klägers, also des Mannes, der den Unfall erlitt. Dabei gab das Gericht unumwunden zu, dass das Verrichten der Notdurft sicher nicht unter den Versicherungsschutz fällt, aber es führte weiter an, dass der Versicherte durch seinen auswärtigen Arbeitsplatz ja schon rein natürlich dazu gezwungen war, seine Notdurft außerhalb des gewohnten Heimes zu verrichten. Dabei wäre es unerheblich, ob er dies während der Arbeit im Betrieb macht oder eben auf dem Heimweg. Das Geschäft selbst stehe dabei nicht unter Versicherungsschutz, aber die entsprechenden Wege zum und vom „Geschäft“ weg schon. Die Versicherung hätte also klären müssen, ob der Unfall auf dem Weg zum Verrichten der Notdurft passiert sei, dann wäre er versichert, oder während der Notdurft, dann wäre der Unfall nicht versichert oder von der verrichteten Notdurft weg zum Auto, dann wäre wieder Versicherungsschutz vorhanden. Da aber der Kläger angab ausgerutscht zu sein, ging das Gericht davon aus, dass dies in der Regel während eines Bewegungsvorganges passiert, also damit auf dem Weg. Denn während dem Verrichten stünde man still und laufe damit auch nicht Gefahr, auszurutschen. Wörtlich sagte das Gericht dazu: „ Die Gefahr des Ausrutschens besteht während einer Fortbewegung in weit größerem Maße als bei einer stehenden Tätigkeit. Die Verrichtung der Notdurft erfolgt erfahrungsgemäß nicht während der Fortbewegung. “.
     
    Es ist doch schön, wenn gerichtlich festgestellt wird, dass man während einer Bewegung keine Notdurft verrichtet....
     
    ***
     

Aber nicht nur Deutschland ist das Land, in dem skurrile und seltsame Fälle gerichtliche Antworten erfordern. Auch im Musterland der skurrilen Entscheidungen, den USA, gibt es immer wieder Stilblüten, die zum Schmunzeln anregen, wie Sie im folgenden Kapitel lesen werden.
     
     
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Kapitel 2
 
Entscheidungen aus den USA - kurz und kompakt
     
    Wir alle kennen die Urteile, die manchmal so skurril und unglaublich sind, dass sie aus den USA auch den Weg in die deutschen Nachrichten oder Zeitungen finden. Horrende Entschädigungen, skurrile Warnungen oder einfach nur Urteile, denen Prozesse um scheinbar alltägliche dinge vorangingen, die dennoch zu Gunsten der Kläger entschieden wurden. Manchmal sind die dabei zugesprochenen Summen so hoch, dass man nur mit dem Kopf schütteln kann und sich fragt, ob so etwas auch in Deutschland möglich sei. Doch dem ist nicht so, denn die Rechtssysteme unterscheiden sich im Schadenersatzrecht in einem wesentlichen Punkt:
     
    Während in Deutschland der Schadenersatz so berechnet wird, dass er den entstandenen Schaden tatsächlich berechnet und ausgleicht, also der Kläger, dem die Summe zugesprochen wird seinen wirklich entstandenen Schaden ausgeglichen bekommt, so ist in den USA und in dem dort angewandten Recht die Abschreckungskomponente zu Hause. Wenn Sie es so sehen eine Art „Erziehung“ des Verurteilten, dass er zukünftig besser darauf achtet, solche Schäden nicht mehr zu verursachen. Die dabei zugesprochenen, teilweise horrenden Summen sollen also auch abschrecken, in Zukunft mehr Sorgfalt walten zu lassen und zum Beispiel seine Produkte eben so auszustatten, dass ähnliche Fälle nicht mehr vorkommen. Dass das teilweise schon makabre Züge trägt dürfte bekannt sein. So finden sich auf vielen amerikanischen Waschmaschinen die Hinweise, keine lebenden Tiere zur Reinigung in die Trommel zu geben, Mikrowellen warnen davor, dass sie für Katzentrocknungen ungeeignet sind und auf vielen Kaffeebechern liest man die Warnung, dass der Inhalt „heiß“ sei. All diese Warnhinweise sind die Folge von Prozessen und geführten Klagen, bei denen die Kläger vor Gericht zogen, um Schadenersatz zu erhalten und damit die Firmen in die Knie zwangen.
     
    Dass diese Klagen nicht immer mit gesundem Menschenverstand zu erklären sind und bei uns regelmäßig Kopfschütteln hervor rufen, mag in unserer vernunftorientierten Prozesskultur verankert sein. Oder würden wir vor Gericht ziehen und Schadenersatz fordern, weil wir im Fast Food Restaurant einen Becher Kaffee bestellt und uns beim Trinken so tolpatschig anstellten, dass wir einen Teil davon über unsere Hose schütteten und von der Hitze dieses Getränkes überrascht wurden? In Deutschland würde jedes Gericht

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