Die Luecke im Gesetz
Kosten für ein Immobiliengutachten sparen können.
Aber auch nach dem Hausverkauf wurde Andrea S. den Ergänzungspfleger nicht los. Sie musste ihm Jahr für Jahr Rechenschaft darüber ablegen, dass sie das Geld des Jungen – die Hälfte des Verkaufserlöses standen ja dem Kind zu – »mündelsicher« anlegte.
Merke: Achten Sie darauf, wenn Sie noch kleine Kinder haben, dass Sie frühzeitig ein Testament mit Nennung eines Ergänzungspflegers machen, ansonsten bekommen Sie vielleicht ein Familienmitglied hinzu, auf das Sie gerne verzichten würden.
11. Ausweg aus der Erbschaftsfalle
Er hatte seinen Onkel nicht gekannt, umso mehr hatte sich Karl G. gefreut, als er die Mitteilung erhielt, dass ihn dieser Onkel als Erbe über ein Vermögen von weit über 1.000.000,- € eingesetzt hatte.
Nun saß er vor mir, die Freude war schon längst verblichen. Es hatte sich herausgestellt, dass Karl G. eine überschuldete Erbmasse übernommen hatte, denn der Onkel hatte bei mehreren Geschäftspartnern Darlehensschulden von insgesamt weit über 2.000.000,- €. Die Unterlagen über diese Schulden tauchten erst nach Ablauf der Ausschlagungsfristen für die Erbschaft auf. Hätte Karl G. früher von den Schulden gewusst, hätte er die Erbschaft natürlich nicht angenommen.
Nun aber setzten ihm die Gläubiger zu. Sie verlangten von ihm die Zahlung der Schulden des verstorbenen Onkels. Und diese Forderung erhoben sie völlig zu Recht, denn der Erbe haftet auch für die Schulden dessen, den er beerbt hat. Was sollte Karl G. jetzt tun?
Tatsächlich half Karl G. die »Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses«, das heißt, er konnte den Gläubigern entgegenhalten, dass die Erbmasse nicht ausreiche, um die Schulden zu bezahlen. Mit einer Million € Erbmasse konnte er schlichtweg keine zwei Millionen € Schulden bezahlen. Die mit dieser »Einrede« zusammenhängenden Verfahren haben einige Zeit in Anspruch genommen, auch war der Nervenaufwand für meinen Mandanten nicht unerheblich. Aber er konnte davor bewahrt werden, mit seinem Privatvermögen die Schulden seines Onkels bezahlen zu müssen. Und dies, obwohl er die Fristen zur Ausschlagung der Erbschaft versäumt hatte. Karl G. konnte also mit einer Einrede seinen Kopf gerade noch aus der Schlinge ziehen.
Merke: Sie haben 6 Wochen Zeit, um eine Erbschaft auszuschlagen. Innerhalb dieser Frist sollten Sie prüfen, ob die Erbmasse überschuldet ist.
12. Erbschaftsausschlagung und das war’s?
Emma C. stand nun alleine da. Ihr Mann war verstorben. Sie hatte von ihrem Mann nur ein Haus geerbt, aber es war mit einem Nießbrauchsrecht belastet. Emma C. hatte Angst, dass sie nun ausschließlich für die Verbindlichkeiten des Hauses aufkommen müsste. Da sie nicht wusste, wie lange die Nießbrauchsberechtigten das Objekt noch nutzen würden, hatte sie sich deshalb entschlossen, den Schaden möglichst gering zu halten und die Erbschaft auszuschlagen.
Alle ihre Freunde hatten sie für verrückt erklärt. Immer und immer wieder hatten ihr diese Freunde erklärt, dass das nicht alles sein könnte, was für sie nach dem Tode ihres Mannes und einer dreißigjährigen Ehe bliebe. Und so saß sie nach der Erbausschlagung vor mir.
Zwar hatte die Ehezeit nichts damit zu tun, aber die Freunde von Emma C. hatten recht. Sie hatte Anspruch auf ihren Pflichtteil und dazu noch auf einen Zugewinnausgleich gegen die Erben.
Da Emma C. die Erbschaft ausgeschlagen hatte, musste jemand anderer Erbe ihres Mannes werden. In diesem Falle waren es die beiden Schwestern des verstorbenen Mannes, die auch das Nießbrauchsrecht am Haus hatten. Gegen diese Schwestern hat Emma C. die Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht. Emma C. stand gegen die Schwestern ein Pflichtteil von ¼ zuzüglich des Zugewinnausgleichs zu. Dieser war erheblich, da der wesentliche Wert des Nachlasses in einem Grundstück bestand, das in der Ehezeit von Ackerland zu Bauland geworden war. Der sich daraus ergebende Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsanspruch brachte Emma C. in die Situation, über 500.000,- € verlangen zu können.
Die Schwestern wollten diese Summe nicht bezahlen und übertrugen das Haus des verstorbenen Mannes auf Emma C. Emma C. lebte noch viele Jahre in ihrem Haus, an dem niemand mehr ein Recht besaß.
Merke: Nehmen Sie nicht jede Erbschaft an, manchmal bringt eine Ausschlagung mehr.
13. Lebensversicherung und Erbe
Felix K. war von seinem Vater als Alleinerbe eingesetzt worden. Die Mutter
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