Die Luecke im Gesetz
als riesige Abzockerei. Er war nicht bereit, sich weiter ausnehmen zu lassen, und entschied, keine Parkgebühren mehr zu bezahlen. Aber er wollte natürlich auch keine »Knöllchen« bekommen, denn das würde auf Dauer teuer werden. Er entschied sich deshalb, die Parkgebühren nach »außen« weiterhin zu bezahlen.
Und so hatte er tatsächlich immer ein Parkticket vorne im Wagen liegen. Nur hatte er dieses Parkticket nicht am Parkautomaten gezogen und bezahlt, sondern selbst am hauseigenen PC angefertigt und ausgedruckt. – Das war nicht allzu schwierig, vor allem weil er einigermaßen versiert mit PC und Drucker umgehen konnte.
Aber Merke: Falls Sie denken, das wäre eine ausgezeichnete Idee: Gemeinde und Gerichte verstehen da keinen Spaß, das ist Urkundenfälschung! Und die wird bestimmt nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.
10. Das Blaulicht
Ich war doch einigermaßen erstaunt, als ich mir die Geschichte von Maik R. anhörte. Bei einer routinemäßigen Kontrolle hatte die Polizei in seinem Wagen ein Blaulicht gefunden, das man mit einem Magneten auf dem Autodach befestigen kon nte und dessen Stromversorgung über den Zigarettenanzünder erfolgte. Natürlich hatte Maik R. der Polizei gegenüber geäußert, dass er das Blaulicht noch nie benutzt hätte. Die Polizei glaubte ihm aber nicht und begann mit ihren Ermittlungen. Sie veranlasste einen Aufruf an die Bevölkerung im Umkreis von 50 Kilometern, auffällige Zivilfahrzeuge zu melden, die sich in den vergangenen 6 Monaten ihren Weg mit Signalhorn und Blaulicht freigebahnt hätten.
Maik R. hatte nur das Blaulicht, aber kein Signalhorn, und so hoffte er, dass sich niemand auf den Polizeiaufruf melden würde.
Mit dieser Hoffnung saß er nun vor mir und erzählte mir die Wahrheit – nachdem ich ihm versichert hatte, dass ich der Schweigepflicht unterliege. Immer dann, wenn die Fahrbahn verstopft gewesen war und es zeitlich so aussah, als würde er zu spät zur Arbeit kommen, hatte er das Blaulicht auf das Dach seines Autos gesetzt und sich damit die Bahn frei gemacht. Das hatte ihm diebische Freude gemacht.
Auf der anderen Seite hatte er nun große Angst davor, seinen Führerschein zu verlieren. Er hatte von Anfang an gewusst, dass das Ganze nicht lange gut gehen würde. Er zeigte sich reumütig, und es war klar, dass er sein Blaulicht das letzte Mal benutzt hatte, egal wie das Ermittlungsergebnis der Polizei ausfallen würde.
Tatsächlich meldete sich auf den Aufruf der Polizei kein einziger Zeuge, der eine Belästigung festgestellt hatte. Das Verfahren wurde eingestellt.
Maik R. habe ich nie mehr vertreten müssen.
Merke: Nur manchmal kommt man mit einem »blauen Auge« davon.
11. Das ist mal keine Beleidigung
Stellen Sie sich vor, die grüne Rennleitung hat Sie aus dem Verkehr gezogen. Sie stehen nun in einer Schlange und warten darauf, dass Sie von einem der Herren zur Kasse gebeten werden. Wut staut sich langsam in Ihnen auf, Ihr Adrenalinspiegel steigt, und bald haben Sie kein anderes Bedürfnis, als Ihr Gegenüber auf die Ihnen eigene Art mit Kraftausdrücken wissen zu lassen, was Sie von ihm halten.
Doch Vorsicht ist geboten: Die deutschen Gerichte fassen mit großer Wahrscheinlichkeit gerade diese Art und Weise der spontanen Meinungsäußerung als Beleidigung auf. Sie sollten es deshalb tunlichst unterlassen, Polizeibeamte als Arschloch, Vollidiot oder Ähnliches zu betiteln. Auch die allseits beliebten Ausdrücke wie Herr Schnittlauch (außen grün, innen hohl, treten meist gebündelt auf), Greifer, Kalkmütze, Schmierlappen und Bulle können durchaus als Beleidigungen angesehen werden.
Natürlich ist klar, dass Sie Ihrem Unmut irgendwie Luft machen müssen. Aber tun Sie es lieber auch nicht so wie Fußballspieler A., als er aufgrund einer Ordnungswidrigkeit von einem Polizeibeamten angehalten wurde und diesem seine Wertschätzung durch folgende Äußerung zuteilwerden ließ: »Was willst du überhaupt, ich hab so viel Geld, ich kauf dein Leben.«
Auch ist die Reaktion des italienischen Fußballspielers B. nicht anzuraten, der dem Polizeibeamten, der ihn fragte, warum er denn über 5.000,- Pfund in bar auf dem Beifahrersitz hätte, antwortete: »Weil ich reich bin!«
Zwar sind solche Äußerungen an sich keine Beleidigungen, dafür aber so respektlos, dass Sie mit einer harschen Reaktion der Polizeibeamten rechnen müssen, wenn Sie sie verwenden. Sollten Sie sich zudem wegen eines Verkehrsverstoßes zu verantworten haben, ist dieses
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